Test34a

🦺 Unfallverhütungsvorschriften (DGUV Vorschrift 23)

Unfallverhütungsvorschriften (DGUV Vorschrift 23)

Die DGUV Vorschrift 23 trägt den Titel "Wach- und Sicherungsdienste" und ist die maßgebliche Unfallverhütungsvorschrift (UVV) für das Bewachungsgewerbe. Sie hieß früher BGV C7 (ursprünglich VBG 68) und wurde im Zuge der Vereinheitlichung der Vorschriften umbenannt. Die Vorschrift umfasst 29 Paragraphen und ist in mehrere Abschnitte gegliedert: Geltungsbereich, Gemeinsame Bestimmungen, Besondere Bestimmungen, Ordnungswidrigkeiten und Inkrafttreten.

Pflichten von Unternehmer und Versicherten: Der Unternehmer muss das Verhalten der Versicherten und das Melden von Mängeln durch Dienstanweisungen regeln (§ 4). Er darf mit Wach- und Sicherungstätigkeiten nur geeignete Personen beauftragen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, persönlich zuverlässig und für die Aufgabe ausgebildet bzw. unterwiesen sind (§ 3). Während der Dienstzeit sind der Genuss alkoholischer Getränke und die Einnahme anderer berauschender Mittel verboten; Versicherte dürfen sich nicht in einen Zustand versetzen, durch den sie sich oder andere gefährden (§ 5).

Umgang mit Schusswaffen (arbeitsschutzrechtlich): Die Ausrüstung mit Schusswaffen ist nur zulässig, wenn der Unternehmer dies ausdrücklich anordnet und nur Beschäftigte ausrüstet, die nach dem Waffenrecht zuverlässig, geeignet, sachkundig und an den Waffen ausgebildet sind (§ 18).

Wachhunde (Grundzüge): Umgang, Führen und Transport von Diensthunden sind gesondert geregelt (§§ 12–17). Eingesetzt werden dürfen nur geprüfte Hunde mit unterwiesenen Hundeführern, die ihre Befähigung gegenüber dem Unternehmer nachgewiesen haben.

Weitere Bestimmungen: Für Geld- und Werttransporte dürfen nur mindestens 18-jährige, zuverlässige, geeignete und besonders ausgebildete Personen eingesetzt werden (§ 24). Die Vorschrift enthält auch Anforderungen an Errichtung und Betrieb von Alarmempfangsstellen (§ 23). Verstöße können als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden (§ 28). Träger der gesetzlichen Unfallversicherung ist die zuständige Berufsgenossenschaft (VBG), die die UVV erlässt und überwacht.

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Beispielfragen (35)

1. Welchen Titel trägt die DGUV Vorschrift 23?

  1. Wach- und Sicherungsdienste
  2. Arbeitsschutz im Sicherheitsgewerbe
  3. Bewachungsverordnung
  4. Vorschrift für Geld- und Werttransporte

Die DGUV Vorschrift 23 trägt den Titel "Wach- und Sicherungsdienste" und ist die maßgebliche Unfallverhütungsvorschrift (UVV) für das Bewachungsgewerbe. (DGUV Vorschrift 23 (Titel), VBG)

2. Unter welcher älteren Bezeichnung war die heutige DGUV Vorschrift 23 bekannt?

  1. BGV C7 (ursprünglich VBG 68)
  2. BGV A1
  3. ASR A1.3
  4. TRBS 2210

Die DGUV Vorschrift 23 hieß früher BGV C7 (ursprünglich VBG 68) und wurde im Zuge der Vereinheitlichung der Vorschriften umbenannt. (DGUV Vorschrift 23; lexikon-der-sicherheit.de)

3. Wie viele Paragraphen umfasst die DGUV Vorschrift 23?

  1. 29 Paragraphen
  2. 12 Paragraphen
  3. 45 Paragraphen
  4. 34 Paragraphen

Die DGUV Vorschrift 23 umfasst 29 Paragraphen und ist in mehrere Abschnitte gegliedert (Geltungsbereich, Gemeinsame Bestimmungen, Besondere Bestimmungen, Ordnungswidrigkeiten, Inkrafttreten). (DGUV Vorschrift 23, Gesamtstruktur)

4. Welches Mindestalter muss eine Person nach der DGUV Vorschrift 23 vollendet haben, damit der Unternehmer sie mit Wach- und Sicherungstätigkeiten beauftragen darf?

  1. Das 18. Lebensjahr
  2. Das 16. Lebensjahr
  3. Das 21. Lebensjahr
  4. Das 25. Lebensjahr

Der Unternehmer darf mit Wach- und Sicherungstätigkeiten nur geeignete Personen beauftragen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, persönlich zuverlässig und ausgebildet bzw. unterwiesen sind. (DGUV Vorschrift 23, § 3 (Geeignete Personen))

5. Welche drei Grundvoraussetzungen muss eine Person nach § 3 der DGUV Vorschrift 23 erfüllen, damit sie mit Sicherungstätigkeiten beauftragt werden darf?

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr, persönliche Zuverlässigkeit sowie Ausbildung bzw. Unterweisung für die Aufgabe
  2. Deutsche Staatsangehörigkeit, Waffenschein und abgeschlossene Berufsausbildung
  3. Mindestens fünf Jahre Berufserfahrung und ein Führungszeugnis
  4. Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft und ein ärztliches Attest

Nach § 3 dürfen nur geeignete Personen beauftragt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, persönlich zuverlässig und für die Aufgabe ausgebildet bzw. unterwiesen sind. (DGUV Vorschrift 23, § 3 (Geeignete Personen))

6. Was muss der Unternehmer nach § 4 der DGUV Vorschrift 23 zur Regelung des Verhaltens der Versicherten und des Meldens von Mängeln aufstellen?

  1. Dienstanweisungen
  2. Einen Tarifvertrag
  3. Eine Betriebsvereinbarung mit dem Kunden
  4. Ein Qualitätshandbuch nach ISO 9001

Das Verhalten der Versicherten und das Melden von Mängeln sind durch Dienstanweisungen zu regeln, die der Unternehmer aufstellen muss. (DGUV Vorschrift 23, § 4 (Dienstanweisung))

7. Ein Sicherheitsmitarbeiter möchte während seiner Schicht ein Bier trinken. Wie ist dies nach der DGUV Vorschrift 23 zu bewerten?

  1. Der Genuss alkoholischer Getränke ist während der Dienstzeit verboten
  2. Erlaubt, solange es nur ein Getränk bleibt
  3. Erlaubt, wenn der Vorgesetzte es genehmigt
  4. Erlaubt außerhalb von Publikumsverkehr

Während der Dienstzeit ist der Genuss alkoholischer Getränke und die Einnahme anderer berauschender Mittel verboten; Versicherte dürfen sich nicht in einen Zustand versetzen, durch den sie sich oder andere gefährden. (DGUV Vorschrift 23, § 5 (berauschende Mittel))

8. Was verbietet § 5 der DGUV Vorschrift 23 den Versicherten während der Dienstzeit?

  1. Den Genuss von Alkohol und die Einnahme anderer berauschender Mittel (Drogen)
  2. Das Tragen privater Kleidung
  3. Die Nutzung des Mobiltelefons
  4. Pausen außerhalb des Dienstgebäudes

Nach § 5 sind während der Dienstzeit der Genuss alkoholischer Getränke und die Einnahme anderer berauschender Mittel verboten, da sich die Versicherten nicht in einen gefährdenden Zustand versetzen dürfen. (DGUV Vorschrift 23, § 5 (berauschende Mittel))

9. Unter welcher Voraussetzung darf Sicherheitspersonal nach § 18 der DGUV Vorschrift 23 mit Schusswaffen ausgerüstet werden?

  1. Nur wenn der Unternehmer dies ausdrücklich anordnet und die Beschäftigten waffenrechtlich zuverlässig, geeignet, sachkundig und an den Waffen ausgebildet sind
  2. Sobald der Mitarbeiter das 18. Lebensjahr vollendet hat
  3. Wenn der Auftraggeber es wünscht
  4. Sobald der Mitarbeiter einen Waffenschein beantragt hat

Die Ausrüstung mit Schusswaffen ist nur zulässig, wenn der Unternehmer dies ausdrücklich anordnet und nur Beschäftigte ausrüstet, die nach dem Waffenrecht zuverlässig, geeignet und sachkundig sowie an den Waffen ausgebildet sind. (DGUV Vorschrift 23, § 18 (Ausrüstung mit Schusswaffen))

10. Wie oft muss nach der Durchführungsanweisung zu § 18 mindestens an Schießübungen teilgenommen werden, damit eine regelmäßige Teilnahme vorliegt?

  1. Mindestens viermal jährlich, grundsätzlich mit drei Monaten Abstand
  2. Mindestens einmal jährlich
  3. Mindestens zweimal jährlich
  4. Mindestens sechsmal jährlich

Eine regelmäßige Teilnahme an Schießübungen liegt vor, wenn mindestens viermal jährlich teilgenommen wird, wobei grundsätzlich ein Zeitabstand von drei Monaten einzuhalten ist. (DGUV Vorschrift 23, § 18 mit Durchführungsanweisung)

11. Wie oft muss der Nachweis ausreichender Sachkunde im Umgang mit Schusswaffen nach der Durchführungsanweisung zu § 18 erbracht werden?

  1. Einmal jährlich
  2. Alle zwei Jahre
  3. Einmal monatlich
  4. Nur einmalig vor dem ersten Einsatz

Die ausreichende Sachkunde im Umgang mit Schusswaffen gilt als gegeben, wenn ein entsprechender Nachweis einmal jährlich erbracht wird. (DGUV Vorschrift 23, § 18 mit Durchführungsanweisung)

12. Welche Schusswaffen dürfen nach § 19 der DGUV Vorschrift 23 im Sicherheitsdienst bereitgehalten und geführt werden?

  1. Nur Waffen, die in Deutschland amtlich geprüft sind und ein anerkanntes Beschusszeichen tragen
  2. Alle im Ausland zugelassenen Waffen
  3. Nur vollautomatische Waffen
  4. Nur Waffen mit elektronischer Sicherung

Es dürfen nur Schusswaffen bereitgehalten und geführt werden, die in Deutschland amtlich geprüft sind und ein anerkanntes Beschusszeichen tragen. (DGUV Vorschrift 23, § 19 (Schusswaffen))

13. In welchem Mindestabstand müssen Schusswaffen nach § 19 durch einen Sachkundigen auf ihre Handhabungssicherheit geprüft werden?

  1. Bei Verdacht auf Mängel sofort, mindestens jedoch einmal jährlich
  2. Mindestens alle fünf Jahre
  3. Nur bei Anschaffung der Waffe
  4. Alle drei Monate

Bei Verdacht auf Mängel müssen Schusswaffen sofort, mindestens jedoch einmal jährlich durch einen Sachkundigen auf ihre Handhabungssicherheit geprüft werden. (DGUV Vorschrift 23, § 19 (Schusswaffen))

14. Ein Mitarbeiter möchte im Sicherheitsdienst eine Schreckschuss- bzw. Gas-Schusswaffe führen. Was sagt die DGUV Vorschrift 23 dazu?

  1. Das Bereithalten und Führen ist bei der Durchführung von Sicherheitsdienstleistungen unzulässig
  2. Es ist erlaubt, wenn der Mitarbeiter volljährig ist
  3. Es ist erlaubt mit einem kleinen Waffenschein
  4. Es ist erlaubt, wenn keine scharfe Munition geladen ist

Das Bereithalten und Führen von Schreckschuss- und Gas-Schusswaffen bei der Durchführung von Sicherheitsdienstleistungen ist nach § 19 unzulässig. (DGUV Vorschrift 23, § 19 (Schusswaffen))

15. Welche Voraussetzung muss ein Hundeführer erfüllen, der nach der DGUV Vorschrift 23 mit einem Diensthund eingesetzt werden soll?

  1. Er muss unterwiesen sein, einen geprüften Hund führen und seine Befähigung gegenüber dem Unternehmer nachgewiesen haben
  2. Er muss nur einen Personalausweis vorlegen
  3. Es genügt, dass der Hund eine Haftpflichtversicherung hat
  4. Er muss lediglich das 16. Lebensjahr vollendet haben

Eingesetzt werden dürfen nur geprüfte Hunde mit unterwiesenen Hundeführern, die ihre Befähigung gegenüber dem Unternehmer nachgewiesen haben. (DGUV Vorschrift 23, §§ 12-17 (Diensthunde))

16. Welche Anforderungen gelten nach § 24 der DGUV Vorschrift 23 für Personen, die bei Geld- und Werttransporten eingesetzt werden?

  1. Mindestens 18 Jahre alt, persönlich zuverlässig, geeignet sowie besonders ausgebildet und unterwiesen
  2. Mindestens 16 Jahre alt und körperlich belastbar
  3. Nur ein gültiger Führerschein der Klasse C
  4. Lediglich eine bestandene Sachkundeprüfung nach §34a

Für Geld- und Werttransporte dürfen nur Personen eingesetzt werden, die mindestens 18 Jahre alt, persönlich zuverlässig und geeignet sowie für diese Aufgabe besonders ausgebildet und unterwiesen sind. (DGUV Vorschrift 23, § 24 (Eignung für Geldtransporte))

17. Für welche besondere Einrichtung enthält die DGUV Vorschrift 23 in § 23 gesonderte Bestimmungen?

  1. Alarmempfangsstellen (Notruf- und Serviceleitstellen)
  2. Werkstätten für Sicherheitstechnik
  3. Schulungsräume für Auszubildende
  4. Parkhäuser im öffentlichen Raum

Die DGUV Vorschrift 23 enthält in § 23 besondere Bestimmungen für Alarmempfangsstellen (Notruf- und Serviceleitstellen). (DGUV Vorschrift 23, § 23 (Alarmempfangsstellen))

18. Welcher eigene Abschnitt ist in der DGUV Vorschrift 23 enthalten, um Verstöße gegen bestimmte Pflichten ahnden zu können?

  1. Der Abschnitt Ordnungswidrigkeiten (§ 28)
  2. Der Abschnitt Strafvorschriften
  3. Der Abschnitt Bußgeldkatalog der IHK
  4. Der Abschnitt Disziplinarrecht

Verstöße gegen bestimmte Pflichten der DGUV Vorschrift 23 können als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden; die Vorschrift enthält hierzu einen eigenen Abschnitt (§ 28). (DGUV Vorschrift 23, Abschnitt Ordnungswidrigkeiten (§ 28))

19. Welche Berufsgenossenschaft ist als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für das Wach- und Sicherungsgewerbe zuständig?

  1. Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG)
  2. Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM)
  3. Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU)
  4. Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN)

Für das Wach- und Sicherungsgewerbe ist die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) zuständig; sie hat auch die DGUV Vorschrift 23 erlassen. (VBG; SGB VII; DGUV Vorschrift 23)

20. Wer trägt grundsätzlich die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung?

  1. Allein der Arbeitgeber (Unternehmer)
  2. Allein der Arbeitnehmer
  3. Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte
  4. Der Staat über Steuern

Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung trägt allein der Arbeitgeber; den Beschäftigten entstehen keine Beitragskosten. (SGB VII (Gesetzliche Unfallversicherung))

21. Welche Ereignisse sind grundsätzlich durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt?

  1. Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und Berufskrankheiten
  2. Nur Unfälle im privaten Bereich
  3. Nur Erkrankungen, die im Urlaub auftreten
  4. Ausschließlich Schäden an betrieblichen Sachwerten

Die gesetzliche Unfallversicherung deckt Arbeitsunfälle, Wegeunfälle (auf dem direkten Weg zur und von der Arbeit) sowie anerkannte Berufskrankheiten ab. (SGB VII (Gesetzliche Unfallversicherung))

22. Ein Sicherheitsmitarbeiter verunglückt auf dem direkten Heimweg nach Schichtende mit dem Fahrrad. Wie ist dieser Unfall versicherungsrechtlich einzuordnen?

  1. Als Wegeunfall, der von der gesetzlichen Unfallversicherung erfasst wird
  2. Als reiner Privatunfall ohne Versicherungsschutz
  3. Als Arbeitsunfall nur bei eigenem Verschulden
  4. Als Schaden, der allein die Krankenkasse betrifft

Unfälle auf dem direkten Weg von der Arbeit nach Hause gelten als Wegeunfälle und sind über die gesetzliche Unfallversicherung versichert. (SGB VII (Wegeunfall))

23. Welche zentrale Aufgabe verfolgen die Berufsgenossenschaften neben der Entschädigung von Unfallfolgen?

  1. Die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren (Prävention)
  2. Die Auszahlung von Arbeitslosengeld
  3. Die Erhebung der Lohnsteuer
  4. Die Vergabe von Gewerbeerlaubnissen nach §34a GewO

Die Berufsgenossenschaften haben den gesetzlichen Auftrag, mit allen geeigneten Mitteln Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten; dazu erlassen sie unter anderem Unfallverhütungsvorschriften wie die DGUV Vorschrift 23. (SGB VII § 1, § 14 (Prävention))

24. Welchen Titel trägt die DGUV Vorschrift 23, die als maßgebliche Unfallverhütungsvorschrift für das Bewachungsgewerbe gilt?

  1. Wach- und Sicherungsdienste
  2. Arbeitsschutz im Einzelhandel
  3. Grundsätze der Prävention
  4. Betriebssicherheit von Anlagen

Die DGUV Vorschrift 23 trägt den Titel "Wach- und Sicherungsdienste" und ist die zentrale UVV für das Bewachungsgewerbe. (DGUV Vorschrift 23 (Titel), VBG)

25. Unter welcher früheren Bezeichnung war die heutige DGUV Vorschrift 23 bekannt?

  1. BGV C7
  2. DGUV Vorschrift 1
  3. ASR A1.3
  4. BGR 234

Die DGUV Vorschrift 23 hieß früher BGV C7 (ursprünglich VBG 68) und wurde im Zuge der Vereinheitlichung umbenannt. (DGUV Vorschrift 23; lexikon-der-sicherheit.de / 34a-jack.de)

26. Welches Mindestalter müssen Personen vollendet haben, die der Unternehmer mit Wach- und Sicherungstätigkeiten beauftragt?

  1. Das 18. Lebensjahr
  2. Das 16. Lebensjahr
  3. Das 21. Lebensjahr
  4. Das 25. Lebensjahr

Nach § 3 der DGUV Vorschrift 23 dürfen nur geeignete Personen beauftragt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. (DGUV Vorschrift 23, § 3 (Geeignete Personen))

27. Ein Unternehmer möchte einen neuen Mitarbeiter im Wachdienst einsetzen. Welche Voraussetzung muss nach der DGUV Vorschrift 23 zwingend erfüllt sein?

  1. Die Person muss persönlich zuverlässig sowie für die Aufgabe ausgebildet bzw. unterwiesen sein
  2. Die Person muss einen Hochschulabschluss besitzen
  3. Die Person muss mindestens fünf Jahre Berufserfahrung haben
  4. Die Person muss eine Schusswaffenausbildung absolviert haben

Nach § 3 dürfen nur geeignete Personen beauftragt werden, die zuverlässig und für die Aufgabe ausgebildet bzw. unterwiesen sind; eine Waffenausbildung ist nicht generell erforderlich. (DGUV Vorschrift 23, § 3 (Geeignete Personen))

28. Was gilt nach der DGUV Vorschrift 23 für den Genuss alkoholischer Getränke während der Dienstzeit?

  1. Er ist verboten
  2. Er ist bis 0,5 Promille erlaubt
  3. Er ist nur in der Pause erlaubt
  4. Er ist nach Rücksprache mit dem Vorgesetzten erlaubt

Nach § 5 ist während der Dienstzeit der Genuss alkoholischer Getränke und anderer berauschender Mittel verboten. (DGUV Vorschrift 23, § 5 (berauschende Mittel))

29. Ein Sicherheitsmitarbeiter nimmt vor Dienstantritt ein Medikament ein, das stark berauschend wirkt und seine Reaktionsfähigkeit erheblich mindert. Wie ist dies nach der DGUV Vorschrift 23 zu bewerten?

  1. Er darf sich nicht in einen Zustand versetzen, durch den er sich oder andere gefährdet
  2. Es ist unproblematisch, da es sich um ein verschriebenes Medikament handelt
  3. Es ist erlaubt, solange er keinen Streifendienst leistet
  4. Es ist erlaubt, wenn er einen Kollegen informiert

Nach § 5 dürfen sich Versicherte nicht in einen Zustand versetzen, durch den sie sich oder andere gefährden; dies umfasst auch berauschend wirkende Mittel. (DGUV Vorschrift 23, § 5 (berauschende Mittel))

30. Wer ist nach der DGUV Vorschrift 23 verpflichtet, Dienstanweisungen aufzustellen, die das Verhalten der Versicherten und das Melden von Mängeln regeln?

  1. Der Unternehmer
  2. Die örtliche Polizeibehörde
  3. Die IHK
  4. Jeder einzelne Wachmann für sich selbst

Nach § 4 muss der Unternehmer Dienstanweisungen aufstellen, die unter anderem das Verhalten der Versicherten und das Melden von Mängeln regeln. (DGUV Vorschrift 23, § 4 (Dienstanweisung))

31. Welche Voraussetzung müssen Wachhunde nach der DGUV Vorschrift 23 erfüllen, damit sie im Sicherungsdienst eingesetzt werden dürfen?

  1. Es dürfen nur geprüfte Hunde eingesetzt werden
  2. Die Hunde müssen mindestens fünf Jahre alt sein
  3. Die Hunde müssen eine bestimmte Rasse haben
  4. Die Hunde müssen amtlich registriert sein

Nach den Regelungen zu Diensthunden dürfen nur geprüfte Hunde eingesetzt werden; ein Rasse- oder Mindestalterskriterium gibt die Vorschrift nicht vor. (DGUV Vorschrift 23, §§ 12-17 (Diensthunde))

32. Welche Anforderung stellt die DGUV Vorschrift 23 an den Hundeführer eines Wachhundes?

  1. Er muss unterwiesen sein und seine Befähigung gegenüber dem Unternehmer nachgewiesen haben
  2. Er muss eine Jagdprüfung abgelegt haben
  3. Er muss Mitglied in einem Hundeverein sein
  4. Er muss eine waffenrechtliche Erlaubnis besitzen

Nach den §§ 12-17 dürfen nur unterwiesene Hundeführer eingesetzt werden, die ihre Befähigung gegenüber dem Unternehmer nachgewiesen haben. (DGUV Vorschrift 23, §§ 12-17 (Diensthunde))

33. Ein Unternehmer möchte einen Wachhund einsetzen, dessen Eignung nie geprüft wurde, geführt von einem nicht unterwiesenen Mitarbeiter. Wie ist dies nach der DGUV Vorschrift 23 zu bewerten?

  1. Unzulässig, da nur geprüfte Hunde mit unterwiesenen, nachweislich befähigten Hundeführern eingesetzt werden dürfen
  2. Zulässig, sofern der Hund angeleint geführt wird
  3. Zulässig, wenn der Einsatz nur tagsüber erfolgt
  4. Zulässig, wenn der Hund eine Maulkorbpflicht erfüllt

Die §§ 12-17 verlangen geprüfte Hunde sowie unterwiesene Hundeführer mit nachgewiesener Befähigung; beides fehlt hier, der Einsatz wäre unzulässig. (DGUV Vorschrift 23, §§ 12-17 (Diensthunde))

34. Unter welcher Voraussetzung darf der Unternehmer Sicherheitspersonal mit Schusswaffen ausrüsten?

  1. Nur wenn er dies ausdrücklich anordnet und der Beschäftigte zuverlässig, geeignet, sachkundig und ausgebildet ist
  2. Wenn der Mitarbeiter selbst eine Waffe mitbringt
  3. Wenn der Auftraggeber dies wünscht, unabhängig von der Eignung
  4. Generell, sobald der Mitarbeiter volljährig ist

Nach § 18 ist die Ausrüstung mit Schusswaffen nur zulässig, wenn der Unternehmer dies anordnet und nur waffenrechtlich zuverlässige, geeignete, sachkundige und ausgebildete Beschäftigte ausrüstet. (DGUV Vorschrift 23, § 18 (Ausrüstung mit Schusswaffen))

35. Wie oft muss mindestens an Schießübungen teilgenommen werden, damit eine regelmäßige Teilnahme im Sinne der DGUV Vorschrift 23 vorliegt?

  1. Mindestens viermal jährlich
  2. Mindestens zweimal jährlich
  3. Mindestens einmal jährlich
  4. Mindestens sechsmal jährlich

Nach § 18 mit Durchführungsanweisung liegt eine regelmäßige Teilnahme vor, wenn mindestens viermal jährlich an Schießübungen teilgenommen wird. (DGUV Vorschrift 23, § 18 mit Durchführungsanweisung)

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