Test34a

🛡️ Pflichten und Befugnisse des Wachpersonals

Pflichten und Befugnisse des Wachpersonals

Das Wachpersonal besitzt im Dienst keine hoheitlichen oder polizeilichen Befugnisse. Es darf nur die Rechte ausüben, die jedermann im Falle einer Notwehr, eines Notstandes oder einer Selbsthilfe zustehen, sowie vom Auftraggeber vertraglich übertragene Selbsthilferechte und gegebenenfalls gesetzlich übertragene Befugnisse (sogenannte Jedermannrechte, § 34a Abs. 5 GewO). Bei der Inanspruchnahme dieser Rechte ist der Grundsatz der Erforderlichkeit zu beachten: Das Mittel muss zur Abwehr oder Durchsetzung geeignet, erforderlich und das mildeste sein (§ 34a Abs. 5 Satz 2 GewO). Zentrale Jedermannrechte sind die Notwehr (Verteidigung gegen einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff, § 32 StGB) und die vorläufige Festnahme auf frischer Tat bei Fluchtverdacht oder ungeklärter Identität (§ 127 Abs. 1 StPO).

Anforderungen an das Wachpersonal: Die Wachperson muss die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen; Zuverlässigkeit und der Sachkunde- bzw. Unterrichtungsnachweis sind Voraussetzung für die Beschäftigung. Vor Aufnahme der Tätigkeit ist die Wachperson im Bewacherregister anzumelden (§ 34a Abs. 1a GewO i. V. m. § 16 BewachV). Für besondere Tätigkeiten – u. a. Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum, Einlasskontrolle in Diskotheken sowie Bewachung von Asyl-/Flüchtlingsunterkünften und zugangsgeschützten Großveranstaltungen – ist statt der Unterrichtung der Nachweis der erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung erforderlich (§ 34a Abs. 1a Satz 2 GewO).

Dienstausweis und Kennzeichnung: Jede Wachperson muss während des Dienstes den Dienstausweis zusammen mit dem im Bewacherregister angegebenen Identifizierungsdokument mitführen und ihn auf Verlangen den Vollzugsbehörden (Ordnungsamt, Polizei, Zoll) vorzeigen (§ 18 Abs. 2 BewachV).

Weisungsgebundenheit und Verschwiegenheit: Der Gewerbetreibende händigt dem Wachpersonal eine Dienstanweisung aus, die klarstellt, dass die Wachperson nicht die Eigenschaft und die Befugnisse eines Polizeivollzugsbeamten oder sonstigen Behördenbediensteten besitzt (§ 17 Abs. 1 BewachV). Das Personal ist schriftlich verpflichtet, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse Dritter zu wahren; diese Verschwiegenheitspflicht gilt auch nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses fort (§ 17 Abs. 3 BewachV).

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Beispielfragen (35)

1. Welche Befugnisse besitzt das Wachpersonal grundsätzlich im Dienst?

  1. Hoheitliche und polizeiliche Befugnisse wie ein Polizeivollzugsbeamter
  2. Nur die Rechte, die jedermann zustehen (z. B. Notwehr, Notstand, Selbsthilfe)
  3. Das Recht, Personen ohne Anlass zu durchsuchen und zu verhaften
  4. Das Recht, Bußgelder und Strafen festzusetzen

Das Wachpersonal hat keine hoheitlichen Befugnisse, sondern nur die jedermann zustehenden Rechte wie Notwehr, Notstand und Selbsthilfe. (§ 34a Abs. 5 GewO)

2. Wie werden die Rechte bezeichnet, auf die sich das Wachpersonal bei seinem Einschreiten stützen kann?

  1. Hoheitsrechte
  2. Jedermannrechte
  3. Beamtenrechte
  4. Sonderrechte der Sicherheitsbranche

Das Wachpersonal handelt auf Grundlage der Jedermannrechte, die jeder Bürger ausüben darf. (§ 34a Abs. 5 GewO)

3. Welcher Grundsatz ist bei der Inanspruchnahme der Rechte und Befugnisse durch das Wachpersonal zu beachten?

  1. Der Grundsatz der Erforderlichkeit (geeignet, erforderlich, mildestes Mittel)
  2. Der Grundsatz der unbegrenzten Gewaltanwendung
  3. Der Grundsatz der freien Mittelwahl ohne Beschränkung
  4. Der Grundsatz des unbedingten Vorrangs des Eigentumsschutzes

Das eingesetzte Mittel muss geeignet, erforderlich und das mildeste sein (Grundsatz der Erforderlichkeit). (§ 34a Abs. 5 Satz 2 GewO)

4. Ein Wachmann möchte einen Verdächtigen festhalten. Es stehen mehrere Mittel zur Verfügung. Wie muss er nach dem Grundsatz der Erforderlichkeit vorgehen?

  1. Er wählt stets das härteste verfügbare Mittel, um sicherzugehen
  2. Er wählt unter den geeigneten Mitteln das mildeste, das den Zweck erreicht
  3. Er darf jedes beliebige Mittel ohne Abwägung einsetzen
  4. Er muss zunächst die Polizei um Erlaubnis bitten, bevor er handelt

Nach dem Grundsatz der Erforderlichkeit ist unter mehreren geeigneten Mitteln stets das mildeste zu wählen. (§ 34a Abs. 5 Satz 2 GewO)

5. Was ist Notwehr im Sinne des Strafgesetzbuchs?

  1. Die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff abzuwehren
  2. Die Bestrafung eines Täters nach Abschluss der Tat
  3. Das vorbeugende Einschreiten gegen mögliche zukünftige Gefahren
  4. Die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen mit Gewalt

Notwehr ist die erforderliche Verteidigung gegen einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen. (§ 32 StGB)

6. Ein Angreifer hat seinen Angriff bereits beendet und flieht unbewaffnet. Darf der Wachmann sich jetzt noch auf Notwehr berufen, um ihn niederzuschlagen?

  1. Ja, Notwehr gilt zeitlich unbegrenzt nach jedem Angriff
  2. Nein, Notwehr setzt einen gegenwärtigen Angriff voraus, der hier nicht mehr besteht
  3. Ja, solange der Angreifer noch in Sichtweite ist
  4. Ja, weil der Angreifer bestraft werden muss

Notwehr ist nur gegen einen gegenwärtigen Angriff zulässig; nach dessen Beendigung besteht kein Notwehrrecht mehr. (§ 32 StGB)

7. Unter welchen Voraussetzungen darf das Wachpersonal eine Person nach dem Jedermann-Festnahmerecht vorläufig festnehmen?

  1. Bei jedem Verdacht einer beliebigen Ordnungswidrigkeit
  2. Wenn die Person auf frischer Tat betroffen oder verfolgt wird und flucht- oder identitätsunklar ist
  3. Nur auf ausdrückliche Anordnung des Vorgesetzten
  4. Immer dann, wenn die Person das Betreten des Geländes verweigert

Nach § 127 StPO darf jedermann eine auf frischer Tat betroffene oder verfolgte Person festnehmen, wenn Fluchtverdacht besteht oder die Identität nicht sofort festgestellt werden kann. (§ 127 Abs. 1 StPO)

8. Ein Wachmann ertappt einen Ladendieb auf frischer Tat. Der Dieb nennt sofort und nachweisbar seine Identität und ist offensichtlich nicht fluchtverdächtig. Wie ist die vorläufige Festnahme rechtlich zu bewerten?

  1. Die Festnahme ist zulässig, weil ein Diebstahl vorliegt
  2. Die Festnahme ist nicht durch § 127 StPO gedeckt, weil weder Fluchtverdacht noch Identitätsunklarheit bestehen
  3. Die Festnahme ist immer zulässig, sobald eine Straftat begangen wurde
  4. Die Festnahme ist zulässig, weil der Wachmann Hausrecht ausübt

Das Jedermann-Festnahmerecht setzt Fluchtverdacht oder nicht sofort feststellbare Identität voraus; fehlen beide, ist die Festnahme nicht gedeckt. (§ 127 Abs. 1 StPO)

9. Welchen Inhalt muss die Dienstanweisung haben, die der Gewerbetreibende dem Wachpersonal aushändigen muss?

  1. Den Hinweis, dass die Wachperson nicht die Befugnisse eines Polizeivollzugsbeamten besitzt
  2. Die Erlaubnis, hoheitliche Maßnahmen anzuordnen
  3. Eine Auflistung aller örtlichen Polizeidienststellen
  4. Die Genehmigung, Strafverfahren selbst einzuleiten

Die Dienstanweisung muss klarstellen, dass die Wachperson keine Polizei- oder Behördenbefugnisse hat. (§ 17 Abs. 1 BewachV)

10. Ein Wachmann gibt sich gegenüber einem Besucher als Polizist aus, um Eindruck zu machen. Wie ist dieses Verhalten zu bewerten?

  1. Es ist zulässig, weil es der Auftragserfüllung dient
  2. Es ist unzulässig, da das Wachpersonal keine hoheitlichen Befugnisse hat und sich nicht als Polizist ausgeben darf
  3. Es ist nur außerhalb des Dienstes verboten
  4. Es ist erlaubt, solange keine Waffe getragen wird

Das Wachpersonal besitzt keine Hoheitsbefugnisse und darf den Eindruck einer amtlichen Stellung nicht erwecken. (§ 34a Abs. 5 GewO; § 17 Abs. 1 BewachV)

11. Welche persönliche Eigenschaft muss das Wachpersonal für die Beschäftigung zwingend besitzen?

  1. Die erforderliche Zuverlässigkeit
  2. Eine abgeschlossene Berufsausbildung im Handwerk
  3. Den Besitz eines Waffenscheins
  4. Die deutsche Staatsangehörigkeit

Das Wachpersonal muss die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen; sie ist Voraussetzung für die Beschäftigung. (§ 34a Abs. 1a GewO i. V. m. § 16 BewachV)

12. Was muss vor Aufnahme der Bewachungstätigkeit zwingend erfolgen?

  1. Die Anmeldung der Wachperson im Bewacherregister
  2. Die Veröffentlichung des Namens in einer Tageszeitung
  3. Eine Probezeit von mindestens sechs Monaten ohne Kundenkontakt
  4. Die Anschaffung einer privaten Dienstwaffe

Die Wachperson ist vor Aufnahme der Tätigkeit im Bewacherregister anzumelden. (§ 34a Abs. 1a GewO i. V. m. § 16 BewachV)

13. Welche Nachweise sind neben der Zuverlässigkeit Voraussetzung für die Beschäftigung von Wachpersonal?

  1. Ein Nachweis der Unterrichtung bzw. der Sachkundeprüfung
  2. Ein Nachweis über eine Mitgliedschaft im Schützenverein
  3. Ein Führerschein der Klasse C
  4. Ein Nachweis über Auslandserfahrung

Neben der Zuverlässigkeit ist der Unterrichtungs- bzw. Sachkundenachweis Beschäftigungsvoraussetzung. (§ 34a Abs. 1a GewO)

14. Ein Bewachungsunternehmen möchte eine Person sofort als Türsteher im Einlassbereich einer Diskothek einsetzen. Welche Voraussetzung ist hierfür besonders zu beachten?

  1. Es genügt die bloße Teilnahme an der Unterrichtung
  2. Für diese Tätigkeit ist der Nachweis der erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung erforderlich
  3. Eine Anmeldung im Bewacherregister ist hier nicht nötig
  4. Es reicht eine mündliche Zusicherung der Zuverlässigkeit

Für Schutztätigkeiten im Einlassbereich von Diskotheken ist statt der Unterrichtung der Sachkundenachweis erforderlich. (§ 34a Abs. 1a Satz 2 GewO)

15. Für welche der folgenden Tätigkeiten ist regelmäßig der Sachkundenachweis statt der bloßen Unterrichtung erforderlich?

  1. Pförtnerdienst in einem geschlossenen Bürogebäude
  2. Bewachung von Flüchtlings- und Asylunterkünften
  3. Objektschutz auf einem abgeschlossenen Werksgelände nachts
  4. Empfangsdienst in einem Hotel ohne Publikumsverkehr

Für die Bewachung von Flüchtlings-/Asylunterkünften ist der Sachkundenachweis vorgeschrieben. (§ 34a Abs. 1a Satz 2 GewO)

16. Welche Tätigkeit erfordert nach der Gewerbeordnung den Sachkundenachweis und nicht nur die Unterrichtung?

  1. Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum
  2. Verschlusskontrolle in einem leerstehenden Lager
  3. Bewachung eines privaten Parkplatzes ohne Publikum
  4. Telefondienst in einer Notrufzentrale

Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum gehören zu den Tätigkeiten, für die der Sachkundenachweis erforderlich ist. (§ 34a Abs. 1a Satz 2 GewO)

17. Worüber ist das Wachpersonal nach der Bewachungsverordnung schriftlich zu verpflichten?

  1. Zur Wahrung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen Dritter
  2. Zur unentgeltlichen Mehrarbeit an Feiertagen
  3. Zur Übernahme hoheitlicher Aufgaben im Auftrag der Behörde
  4. Zur Beschaffung eigener Schutzausrüstung

Das Wachpersonal ist schriftlich zur Verschwiegenheit über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse Dritter zu verpflichten. (§ 17 Abs. 3 BewachV)

18. Ein Wachmann hat sein Beschäftigungsverhältnis beendet. Darf er nun frei über die ihm bekannt gewordenen Betriebsgeheimnisse des früheren Kunden sprechen?

  1. Ja, mit dem Dienstende endet jede Verschwiegenheitspflicht
  2. Nein, die Verschwiegenheitspflicht gilt auch nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses fort
  3. Ja, sofern er den ehemaligen Arbeitgeber vorher informiert
  4. Ja, soweit er keine Namen nennt

Die Verschwiegenheitspflicht über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse besteht auch nach dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses fort. (§ 17 Abs. 3 BewachV)

19. Welches Dokument muss die Wachperson während des Wachdienstes mitführen?

  1. Den Dienstausweis zusammen mit einem Ausweis- oder Identifizierungsdokument
  2. Eine amtliche Polizeimarke
  3. Eine notariell beglaubigte Vollmacht
  4. Den Gewerbeschein des Auftraggebers im Original

Die Wachperson muss den Dienstausweis und das im Bewacherregister angegebene Ausweisdokument mitführen. (§ 18 Abs. 2 BewachV)

20. Ein Beamter des Ordnungsamtes verlangt vom Wachmann im Dienst die Vorlage seines Dienstausweises. Wie muss der Wachmann reagieren?

  1. Er darf die Vorlage verweigern, da der Ausweis privat ist
  2. Er muss den Dienstausweis auf Verlangen den Vollzugsbehörden vorzeigen
  3. Er muss nur der Polizei, nicht aber dem Ordnungsamt den Ausweis zeigen
  4. Er darf die Vorlage von einer schriftlichen Anforderung abhängig machen

Der Dienstausweis ist den Vollzugsbehörden (u. a. Ordnungsamt, Polizei, Zoll) auf Verlangen vorzuzeigen. (§ 18 Abs. 2 BewachV)

21. Welche Eigenschaft muss der Dienstausweis des Wachpersonals zwingend aufweisen?

  1. Er muss sich deutlich von amtlichen Ausweisen unterscheiden
  2. Er muss dem Polizeiausweis äußerlich möglichst ähnlich sein
  3. Er muss ein Lichtbild eines Behördensiegels tragen
  4. Er muss von der Polizei ausgestellt werden

Der Dienstausweis muss sich deutlich von amtlichen Ausweisen unterscheiden, damit keine hoheitliche Stellung vorgetäuscht wird. (§ 18 Abs. 1 BewachV)

22. Welche Angaben muss der Dienstausweis der Wachperson unter anderem enthalten?

  1. Familienname und Vornamen, Name und Anschrift des Gewerbetreibenden sowie die Bewacherregister-Identifikationsnummern
  2. Die private Wohnanschrift und Bankverbindung der Wachperson
  3. Den Dienstgrad und eine polizeiliche Kennnummer
  4. Eine Auflistung der ausgeübten Notwehrhandlungen

Der Dienstausweis muss Name der Wachperson, Name und Anschrift des Gewerbetreibenden sowie die Bewacherregister-IDs enthalten. (§ 18 Abs. 1 BewachV)

23. Bei welcher Tätigkeit muss das Wachpersonal sichtbar ein Schild mit Namen oder Kennnummer und der Bezeichnung des Gewerbebetriebs tragen?

  1. Bei der nächtlichen Bewachung eines abgeschlossenen Lagers ohne Publikum
  2. Bei der Einlasskontrolle im Gaststättengewerbe
  3. Beim reinen Telefondienst in der Zentrale
  4. Bei der Streife auf einem rein privaten Werksgelände ohne Publikumsverkehr

Bei der Einlasskontrolle im Gaststättengewerbe besteht die Kennzeichnungspflicht mit sichtbarem Namens- oder Kennnummernschild. (§ 18 Abs. 3 BewachV)

24. Unter welcher Voraussetzung darf das Wachpersonal im Dienst Schuss-, Hieb- und Stoßwaffen sowie Reizstoffsprühgeräte führen?

  1. Grundsätzlich frei, da es sich um Jedermannrechte handelt
  2. Nur mit Zustimmung des Gewerbetreibenden
  3. Nur mit Genehmigung des Kunden vor Ort
  4. Niemals, weil Waffen im Bewachungsgewerbe generell verboten sind

Solche Waffen dürfen im Dienst nur mit Zustimmung des Gewerbetreibenden geführt werden. (§ 17 Abs. 1 BewachV)

25. Ein Wachmann hat im Wachdienst von einer Schusswaffe Gebrauch gemacht. Welche Pflicht entsteht hierdurch?

  1. Der Gewerbetreibende muss dies unverzüglich der zuständigen Behörde und der Polizeidienststelle anzeigen
  2. Es genügt ein Eintrag im internen Dienstbuch ohne weitere Meldung
  3. Die Wachperson selbst entscheidet, ob eine Meldung nötig ist
  4. Eine Anzeige ist nur erforderlich, wenn eine Person verletzt wurde

Nach einem Waffengebrauch im Dienst muss der Gewerbetreibende dies unverzüglich der zuständigen Behörde und der Polizei anzeigen. (§ 20 Abs. 2 BewachV i. V. m. § 17 Abs. 1 Satz 3 BewachV)

26. Welcher Nachweis ist fuer bestimmte Bewachungstaetigkeiten wie Kontrollgaenge im oeffentlichen Verkehrsraum oder Einlasskontrollen im Diskothekenbereich anstelle der blossen Unterrichtung zwingend erforderlich?

  1. Der Nachweis einer erfolgreich abgelegten Sachkundepruefung nach Paragraf 34a GewO
  2. Ein polizeiliches Fuehrungszeugnis ohne Eintragungen
  3. Eine bestandene Erste-Hilfe-Ausbildung
  4. Ein gueltiger Waffenschein

Fuer besonders sensible Taetigkeiten genuegt die Unterrichtung nicht; es ist die erfolgreich abgelegte Sachkundepruefung nachzuweisen. (Paragraf 34a Abs. 1a Satz 2 GewO)

27. Welche persoenliche Eigenschaft muss eine Wachperson neben dem Sachkunde- bzw. Unterrichtungsnachweis besitzen, um beschaeftigt werden zu duerfen?

  1. Die erforderliche Zuverlaessigkeit
  2. Eine abgeschlossene Berufsausbildung im Sicherheitsgewerbe
  3. Die deutsche Staatsangehoerigkeit
  4. Ein Mindestalter von 21 Jahren

Die Beschaeftigung setzt neben der Qualifikation die erforderliche Zuverlaessigkeit der Wachperson voraus. (Paragraf 34a Abs. 1a GewO i. V. m. Paragraf 16 BewachV)

28. Eine Wachperson soll im Einlassbereich einer Diskothek eingesetzt werden, hat aber nur die Unterrichtung nach Paragraf 34a GewO absolviert. Was ist korrekt?

  1. Sie darf nicht eingesetzt werden, da fuer diese Taetigkeit der Nachweis der Sachkundepruefung erforderlich ist
  2. Sie darf eingesetzt werden, da die Unterrichtung fuer alle Bewachungstaetigkeiten ausreicht
  3. Sie darf eingesetzt werden, wenn sie zusaetzlich einen Erste-Hilfe-Kurs vorweist
  4. Sie darf eingesetzt werden, sofern ein erfahrener Kollege anwesend ist

Schutztaetigkeiten im Einlassbereich von Diskotheken erfordern den Nachweis der Sachkundepruefung, nicht nur die Unterrichtung. (Paragraf 34a Abs. 1a Satz 2 GewO)

29. Wann muss eine Wachperson spaetestens im Bewacherregister angemeldet sein?

  1. Vor Aufnahme der Bewachungstaetigkeit
  2. Innerhalb von vier Wochen nach Taetigkeitsbeginn
  3. Erst nach Ablauf der Probezeit
  4. Nur wenn sie Waffen fuehrt

Die Wachperson ist vor Aufnahme der Taetigkeit im Bewacherregister anzumelden; die Zuverlaessigkeit und Qualifikation sind Beschaeftigungsvoraussetzung. (Paragraf 34a Abs. 1a GewO i. V. m. Paragraf 16 BewachV)

30. Fuer welche der folgenden Taetigkeiten ist nach der Gewerbeordnung der Nachweis der Sachkundepruefung erforderlich?

  1. Bewachung von Asyl- und Fluechtlingsunterkuenften in leitender Funktion
  2. Bewachung eines umzaeunten, nicht oeffentlich zugaenglichen Betriebsgelaendes nachts
  3. Empfangs- und Pfortendienst in einem Buerogebaeude
  4. Objektschutz an einem geschlossenen Werkstor ohne Publikumsverkehr

Die Bewachung von Asyl- und Fluechtlingsunterkuenften in leitender Funktion zaehlt zu den Taetigkeiten, fuer die der Nachweis der Sachkundepruefung verlangt wird. (Paragraf 34a Abs. 1a Satz 2 GewO)

31. Wofuer ist bei zugangsgeschuetzten Grossveranstaltungen der Nachweis der Sachkundepruefung vorgesehen?

  1. Fuer Schutz- und Kontrolltaetigkeiten im zugangsgeschuetzten Bereich solcher Veranstaltungen
  2. Ausschliesslich fuer das Aufstellen von Absperrgittern
  3. Nur fuer die Leitung des Veranstaltungsordnungsdienstes
  4. Lediglich fuer Taetigkeiten im Backstage-Bereich

Fuer Bewachungstaetigkeiten bei zugangsgeschuetzten Grossveranstaltungen ist die Sachkundepruefung nachzuweisen. (Paragraf 34a Abs. 1a Satz 2 GewO)

32. Welche Stelle fuehrt die Sachkundepruefung nach Paragraf 34a GewO durch?

  1. Die Industrie- und Handelskammer (IHK)
  2. Das oertliche Ordnungsamt
  3. Die Polizei
  4. Der jeweilige Arbeitgeber

Die Sachkundepruefung nach Paragraf 34a GewO wird von der Industrie- und Handelskammer abgenommen. (Paragraf 34a Abs. 1a GewO i. V. m. der Bewachungsverordnung (BewachV))

33. Eine Bewachungsfirma will eine Person fuer Streifengaenge im oeffentlichen Verkehrsraum einsetzen, die weder Unterrichtung noch Sachkundepruefung vorweisen kann. Wie ist die Lage zu bewerten?

  1. Der Einsatz ist unzulaessig, da fuer diese Taetigkeit der Nachweis der Sachkundepruefung erforderlich ist
  2. Der Einsatz ist zulaessig, solange die Person zuverlaessig ist
  3. Der Einsatz ist zulaessig, wenn er auf wenige Stunden begrenzt bleibt
  4. Der Einsatz ist zulaessig, sofern keine Waffen getragen werden

Kontrollgaenge im oeffentlichen Verkehrsraum gehoeren zu den Taetigkeiten, die den Nachweis der Sachkundepruefung voraussetzen. (Paragraf 34a Abs. 1a Satz 2 GewO)

34. Welche Aussage zum Verhaeltnis von Zuverlaessigkeit und Qualifikation beim Wachpersonal trifft zu?

  1. Zuverlaessigkeit und Sachkunde- bzw. Unterrichtungsnachweis sind zwingende Voraussetzungen fuer die Beschaeftigung
  2. Die Zuverlaessigkeit kann durch eine besonders gute Sachkundepruefung ersetzt werden
  3. Die Sachkunde ist nur fuer Fuehrungskraefte erforderlich, nicht fuer einfaches Wachpersonal
  4. Die Zuverlaessigkeit wird erst nach einem Jahr Beschaeftigung geprueft

Beide Elemente, Zuverlaessigkeit und der jeweils erforderliche Qualifikationsnachweis, muessen vor der Beschaeftigung vorliegen. (Paragraf 34a Abs. 1a GewO i. V. m. Paragraf 16 BewachV)

35. In welchem Register muss eine Wachperson vor Taetigkeitsbeginn eingetragen sein?

  1. Im Bewacherregister
  2. Im Gewerbezentralregister
  3. Im Handelsregister
  4. Im Waffenregister

Vor Aufnahme der Bewachungstaetigkeit ist die Wachperson im Bewacherregister anzumelden. (Paragraf 34a Abs. 1a GewO i. V. m. Paragraf 16 BewachV)

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