Test34a

🏢 Gewerberecht – §34a GewO und BewachV

Gewerberecht – § 34a GewO und Bewachungsverordnung (BewachV)

Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will (Bewachungsgewerbe), bedarf nach § 34a Abs. 1 Satz 1 GewO der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn der Antragsteller die erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt. Diese fehlt in der Regel bei rechtskräftiger Verurteilung wegen bestimmter Straftaten (z. B. Verbrechen, Sexual-, Eigentums-, Vermögens-, Waffen- oder Betäubungsmitteldelikte) innerhalb der letzten fünf Jahre (§ 34a Abs. 1 Satz 3 ff. GewO).

Nach § 34a Abs. 1a GewO ist für einfache Tätigkeiten eine Unterrichtung bei der IHK ausreichend; für bestimmte Tätigkeiten ist die bestandene Sachkundeprüfung Voraussetzung. Sachkundepflichtig sind fünf Tätigkeiten:

Die Unterrichtung umfasst mindestens 40 Unterrichtsstunden (je 45 Minuten). Die Sachkundeprüfung wird vor der IHK abgelegt, die einen Prüfungsausschuss bildet (§§ 8, 9 BewachV). Sie besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil; das Bestehen des schriftlichen Teils ist Zulassungsvoraussetzung für den mündlichen. Seit dem 01.07.2025 gilt bundesweit: 82 Aufgaben, maximal 120 Punkte, Bestehensgrenze 50 % (mindestens 60 Punkte), Bearbeitungszeit höchstens zwei Stunden. Auch der mündliche Teil erfordert mindestens 50 % der Punkte; bestanden ist nur, wer beide Teile besteht. Prüfungsgebiete (Anlage 2 BewachV) sind u. a. Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung samt Gewerbe- und Datenschutzrecht, BGB, Straf- und Strafverfahrensrecht, Umgang mit Waffen, Unfallverhütungsvorschriften, Umgang mit Menschen und Grundzüge der Sicherheitstechnik.

Der Gewerbetreibende muss eine Haftpflichtversicherung mit folgenden Mindestversicherungssummen je Schadensereignis unterhalten (§ 14 Abs. 2 BewachV): 1.000.000 € für Personenschäden, 250.000 € für Sachschäden, 15.000 € für das Abhandenkommen bewachter Sachen und 12.500 € für reine Vermögensschäden. Die Jahreshöchstleistung darf auf das Doppelte der Mindestversicherungssumme begrenzt werden.

Wachpersonen müssen im Dienst einen Dienstausweis mitführen; Ausweis und Kennzeichnung regelt § 18, die Dienstkleidung § 19 BewachV. Gewerbetreibende und Wachpersonen werden in das zentrale Bewacherregister eingetragen; die Erlaubnisbehörde nutzt die Schnittstelle nach § 11b GewO zur Zuverlässigkeitsüberprüfung über die Verfassungsschutzbehörden. Nach § 21 BewachV bestehen Buchführungs- und Aufbewahrungspflichten über den Geschäftsbetrieb.

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Beispielfragen (35)

1. Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will, benötigt nach § 34a Abs. 1 Satz 1 GewO welche Voraussetzung?

  1. Eine Erlaubnis der zuständigen Behörde
  2. Eine bloße Anmeldung beim Finanzamt
  3. Eine Mitgliedschaft in einem Bewachungsverband
  4. Eine schriftliche Genehmigung des Auftraggebers

Nach § 34a Abs. 1 Satz 1 GewO bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde, wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will.

2. Welche Tätigkeit fällt unter den Begriff des Bewachungsgewerbes nach § 34a Abs. 1 GewO?

  1. Das gewerbsmäßige Bewachen von Leben oder Eigentum fremder Personen
  2. Das Bewachen ausschließlich eigener Sachen des Gewerbetreibenden
  3. Die unentgeltliche Beaufsichtigung von Nachbargrundstücken
  4. Das gelegentliche Aufpassen auf das Eigentum von Familienangehörigen

Bewachungsgewerbe ist das gewerbsmäßige (also auf Dauer und Gewinnerzielung gerichtete) Bewachen von Leben oder Eigentum FREMDER Personen. (§ 34a Abs. 1 Satz 1 GewO)

3. Ein Hausmeister bewacht ausschließlich das Grundstück seines eigenen Arbeitgebers, der die Immobilie selbst besitzt. Liegt erlaubnispflichtiges Bewachungsgewerbe nach § 34a GewO vor?

  1. Nein, weil keine Bewachung von Leben oder Eigentum FREMDER Personen als eigenständiges Gewerbe erfolgt
  2. Ja, jede Form der Bewachung ist stets erlaubnispflichtig
  3. Ja, sobald eine Uniform getragen wird
  4. Nein, weil Hausmeister generell vom Gewerberecht ausgenommen sind

§ 34a GewO erfasst nur das gewerbsmäßige Bewachen FREMDEN Eigentums; bewacht jemand eigenes oder das des Arbeitgebers im Rahmen seiner Anstellung, ist dies nicht das erlaubnispflichtige Bewachungsgewerbe. (§ 34a Abs. 1 Satz 1 GewO)

4. Unter welcher Voraussetzung ist die Erlaubnis zum Betrieb eines Bewachungsgewerbes nach § 34a GewO zu versagen?

  1. Wenn der Antragsteller die erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt
  2. Wenn der Antragsteller jünger als 25 Jahre ist
  3. Wenn der Antragsteller keinen akademischen Abschluss vorweisen kann
  4. Wenn der Antragsteller weniger als zehn Mitarbeiter beschäftigt

Die Erlaubnis ist u. a. zu versagen, wenn der Antragsteller die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt. (§ 34a Abs. 1 Satz 3 ff. GewO)

5. Innerhalb welchen Zeitraums vor der Antragstellung führt eine rechtskräftige Verurteilung wegen bestimmter Straftaten (z. B. Eigentums-, Vermögens- oder Waffendelikte) in der Regel zur Annahme fehlender Zuverlässigkeit?

  1. Innerhalb der letzten fünf Jahre
  2. Innerhalb der letzten zwölf Monate
  3. Innerhalb der letzten zwei Jahre
  4. Innerhalb der letzten zehn Jahre

Die Zuverlässigkeit fehlt in der Regel, wenn der Antragsteller innerhalb der letzten fünf Jahre wegen bestimmter Straftaten rechtskräftig verurteilt wurde. (§ 34a Abs. 1 Satz 3 ff. GewO)

6. Welche Qualifikation ist für einfache Bewachungstätigkeiten als Regelfall nach § 34a Abs. 1a GewO erforderlich?

  1. Eine Unterrichtung bei der IHK über rechtliche und fachliche Grundlagen
  2. Ein abgeschlossenes Jurastudium
  3. Eine bestandene Meisterprüfung
  4. Eine polizeiliche Grundausbildung

Für einfache Bewachungstätigkeiten ist im Regelfall eine Unterrichtung bei der IHK über die rechtlichen und fachlichen Grundlagen erforderlich. (§ 34a Abs. 1a GewO)

7. Eine Wachperson soll Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum durchführen. Welche Qualifikation ist hierfür nach § 34a Abs. 1a GewO mindestens erforderlich?

  1. Die erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung
  2. Lediglich die einfache Unterrichtung bei der IHK
  3. Nur ein gültiger Personalausweis
  4. Eine waffenrechtliche Erlaubnis

Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr gehören zu den sachkundepflichtigen Tätigkeiten. (§ 34a Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 GewO)

8. Für welche der folgenden Tätigkeiten ist nach § 34a Abs. 1a GewO eine bestandene Sachkundeprüfung erforderlich?

  1. Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken
  2. Bewachung eines eingezäunten Lagerplatzes ohne Publikumsverkehr nachts
  3. Pförtnertätigkeit an einem nicht öffentlich zugänglichen Werkstor
  4. Objektschutz in einem geschlossenen Bürogebäude ohne Publikumsverkehr

Die Bewachung im Einlassbereich gastgewerblicher Diskotheken (Türsteher) zählt ausdrücklich zu den sachkundepflichtigen Tätigkeiten. (§ 34a Abs. 1a Satz 2 Nr. 3 GewO)

9. Welche Tätigkeit ist nur in LEITENDER Funktion sachkundepflichtig nach § 34a Abs. 1a GewO?

  1. Bewachung von zugangsgeschützten Großveranstaltungen
  2. Schutz vor Ladendieben im Einzelhandel
  3. Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum
  4. Bewachung im Einlassbereich von Diskotheken

Die Bewachung von zugangsgeschützten Großveranstaltungen sowie von Aufnahmeeinrichtungen/Gemeinschaftsunterkünften für Asylsuchende ist jeweils nur in leitender Funktion sachkundepflichtig. (§ 34a Abs. 1a Satz 2 Nr. 4 und 5 GewO)

10. Mindestens wie viele Unterrichtsstunden umfasst die Unterrichtung im Bewachungsgewerbe?

  1. 40 Unterrichtsstunden
  2. 20 Unterrichtsstunden
  3. 80 Unterrichtsstunden
  4. 120 Unterrichtsstunden

Die Unterrichtung umfasst mindestens 40 Unterrichtsstunden, wobei eine Unterrichtsstunde 45 Minuten entspricht. (§ 7 BewachV i. V. m. Anlage 2 BewachV)

11. Wie vielen Minuten entspricht eine Unterrichtsstunde im Rahmen der Unterrichtung im Bewachungsgewerbe?

  1. 45 Minuten
  2. 60 Minuten
  3. 30 Minuten
  4. 90 Minuten

Eine Unterrichtsstunde entspricht 45 Minuten; die Unterrichtung umfasst mindestens 40 solcher Stunden. (§ 7 BewachV i. V. m. Anlage 2 BewachV)

12. Vor welcher Stelle wird die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO abgelegt?

  1. Vor der Industrie- und Handelskammer (IHK)
  2. Vor dem Amtsgericht
  3. Vor der örtlichen Polizeibehörde
  4. Vor dem Gewerbeaufsichtsamt

Zuständige Stelle für die Sachkundeprüfung ist die IHK, die hierfür einen Prüfungsausschuss bildet. (§ 8 und § 9 BewachV)

13. Aus welchen Teilen besteht die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO?

  1. Aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil
  2. Ausschließlich aus einem schriftlichen Teil
  3. Aus einem praktischen Schießtest und einem mündlichen Teil
  4. Aus drei mündlichen Einzelprüfungen

Die Sachkundeprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil; das Bestehen des schriftlichen Teils ist Zulassungsvoraussetzung für den mündlichen Teil. (§ 9 BewachV)

14. Ein Prüfling hat den schriftlichen Teil der Sachkundeprüfung nicht bestanden. Welche Konsequenz hat dies?

  1. Er wird nicht zum mündlichen Teil zugelassen
  2. Er wird automatisch zum mündlichen Teil zugelassen
  3. Der schriftliche Teil wird durch den mündlichen Teil ersetzt
  4. Die Prüfung gilt insgesamt als bestanden, wenn der mündliche Teil gut ist

Das Bestehen des schriftlichen Teils ist Zulassungsvoraussetzung für den mündlichen Teil; wird der schriftliche Teil nicht bestanden, erfolgt keine Zulassung zum mündlichen Teil. (§ 9 BewachV)

15. Seit dem 01.07.2025 gilt bundesweit ein einheitliches Bewertungsverfahren. Wie viele Aufgaben umfasst der schriftliche Teil der Sachkundeprüfung?

  1. 82 Aufgaben
  2. 50 Aufgaben
  3. 100 Aufgaben
  4. 120 Aufgaben

Seit dem 01.07.2025 umfasst der schriftliche Teil 82 Aufgaben mit maximal 120 Punkten. (IHK/DIHK-Information zum Bewertungsverfahren (ab 01.07.2025))

16. Wie viele Punkte sind im schriftlichen Teil der Sachkundeprüfung (Stand seit 01.07.2025) mindestens zum Bestehen erforderlich?

  1. Mindestens 60 Punkte (50 % von 120)
  2. Mindestens 90 Punkte (75 %)
  3. Mindestens 40 Punkte (33 %)
  4. Mindestens 120 Punkte (100 %)

Die Bestehensgrenze liegt bei 50 %, das heißt bei mindestens 60 von 120 möglichen Punkten. (IHK/DIHK-Information zum Bewertungsverfahren (ab 01.07.2025))

17. Welche Mindestversicherungssumme je Schadensereignis muss die Haftpflichtversicherung für PERSONENschäden vorsehen?

  1. 1.000.000 Euro
  2. 250.000 Euro
  3. 15.000 Euro
  4. 12.500 Euro

Für Personenschäden beträgt die Mindestversicherungssumme je Schadensereignis 1.000.000 Euro. (§ 14 Abs. 2 BewachV)

18. Welche Mindestversicherungssumme je Schadensereignis gilt für das Abhandenkommen bewachter Sachen?

  1. 15.000 Euro
  2. 12.500 Euro
  3. 250.000 Euro
  4. 1.000.000 Euro

Für das Abhandenkommen bewachter Sachen beträgt die Mindestversicherungssumme 15.000 Euro, für reine Vermögensschäden 12.500 Euro. (§ 14 Abs. 2 BewachV)

19. Was muss eine Wachperson nach der BewachV bei der Ausübung des Dienstes mitführen?

  1. Einen Dienstausweis
  2. Eine Kopie des Bewachungsvertrags
  3. Den Personalausweis des Auftraggebers
  4. Eine waffenrechtliche Erlaubnis

Wachpersonen müssen bei Ausübung des Dienstes einen Dienstausweis mitführen. (§ 18 BewachV)

20. Eine Wachperson tritt ihren Dienst an, hat aber ihren Dienstausweis zu Hause vergessen. Wie ist dies zu bewerten?

  1. Die Mitführpflicht des Dienstausweises ist verletzt; der Ausweis muss im Dienst mitgeführt werden
  2. Das ist unproblematisch, da der Ausweis nur einmal jährlich vorgezeigt werden muss
  3. Der Auftraggeber muss in diesem Fall einen Ersatzausweis stellen
  4. Die Wachperson darf den Dienst stattdessen ohne jede Kennzeichnung versehen

Die BewachV verlangt das Mitführen des Dienstausweises bei Ausübung des Dienstes; ohne ihn ist die Mitführpflicht verletzt. (§ 18 BewachV)

21. Welche Regelung enthält § 19 BewachV?

  1. Vorgaben zur Dienstkleidung der Wachpersonen
  2. Die Höhe der Mindestversicherungssummen
  3. Den Inhalt der Sachkundeprüfung
  4. Die Eintragung in das Bewacherregister

§ 19 BewachV regelt die Dienstkleidung, während § 18 BewachV den Dienstausweis und die Kennzeichnung der Wachperson betrifft. (§ 18 und § 19 BewachV)

22. Was ist das Bewacherregister?

  1. Ein zentrales elektronisches Register, in das Gewerbetreibende und Wachpersonen eingetragen werden
  2. Ein internes Verzeichnis des einzelnen Sicherheitsunternehmens ohne Behördenzugriff
  3. Ein Register ausschließlich für sichergestellte Waffen
  4. Ein Verzeichnis der von Wachpersonen erteilten Platzverweise

Das Bewacherregister ist ein zentrales elektronisches Register, in das Gewerbetreibende und Wachpersonen eingetragen werden. (§ 11b GewO i. V. m. § 34a GewO; BewachV)

23. Wozu nutzt die Erlaubnisbehörde die Schnittstelle nach § 11b GewO im Zusammenhang mit dem Bewacherregister?

  1. Zur Zuverlässigkeitsüberprüfung über die Verfassungsschutzbehörden
  2. Zur Berechnung der Versicherungsprämien
  3. Zur Abrechnung der Sachkundeprüfungsgebühren
  4. Zur Ausstellung der Dienstkleidung

Über die Schnittstelle nach § 11b GewO erfolgt die Zuverlässigkeitsüberprüfung unter Einbeziehung der Verfassungsschutzbehörden. (§ 11b GewO i. V. m. § 34a GewO)

24. Welche Pflicht trifft den Gewerbetreibenden nach § 21 BewachV?

  1. Über den Geschäftsbetrieb Buch zu führen und bestimmte Unterlagen aufzubewahren
  2. Jede Wachperson persönlich zu versichern
  3. Die Dienstkleidung kostenlos zu reinigen
  4. Den Dienstausweis monatlich neu auszustellen

§ 21 BewachV verpflichtet den Gewerbetreibenden zur Buchführung über den Geschäftsbetrieb sowie zur Aufbewahrung bestimmter Aufzeichnungen und Unterlagen.

25. Ein Sicherheitsunternehmen lässt eine Wachperson ohne Dienstausweis und ohne jede Kennzeichnung Streife gehen. Gegen welche Vorgabe verstößt dies in erster Linie?

  1. Gegen die Pflichten zu Dienstausweis und Kennzeichnung der Wachperson nach der BewachV
  2. Gegen die Buchführungspflicht nach § 21 BewachV
  3. Gegen die Versicherungspflicht nach § 14 BewachV
  4. Gegen die Unterrichtungspflicht nach § 7 BewachV

§ 18 BewachV regelt Ausweis und Kennzeichnung der Wachperson sowie die Mitführpflicht des Dienstausweises; das Fehlen verstößt unmittelbar gegen diese Vorgaben.

26. Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will, benötigt nach § 34a GewO grundsätzlich was?

  1. Die Erlaubnis der zuständigen Behörde
  2. Lediglich eine Gewerbeanmeldung beim Finanzamt
  3. Eine Mitgliedschaft in einem Sicherheitsverband
  4. Ausschließlich einen polizeilichen Waffenschein

Nach § 34a Abs. 1 Satz 1 GewO bedarf das gewerbsmäßige Bewachen fremden Lebens oder Eigentums der Erlaubnis der zuständigen Behörde.

27. Welche grundlegende Voraussetzung muss der Antragsteller für die Erlaubnis zum Betrieb eines Bewachungsgewerbes erfüllen?

  1. Er muss die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit besitzen
  2. Er muss mindestens 30 Jahre alt sein
  3. Er muss eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem Sicherheitsberuf nachweisen
  4. Er muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen

Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn der Antragsteller die erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt; sie ist damit eine Grundvoraussetzung. (§ 34a Abs. 1 Satz 3 ff. GewO)

28. Innerhalb welchen Zeitraums begründet eine rechtskräftige Verurteilung wegen bestimmter Straftaten in der Regel die Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden?

  1. Innerhalb der letzten fünf Jahre
  2. Innerhalb der letzten zwölf Monate
  3. Innerhalb der letzten drei Jahre
  4. Innerhalb der letzten zehn Jahre

Die Zuverlässigkeit fehlt nach § 34a GewO in der Regel, wenn innerhalb der letzten fünf Jahre eine rechtskräftige Verurteilung wegen bestimmter Straftaten erfolgt ist. (§ 34a Abs. 1 Satz 3 ff. GewO)

29. Ein Antragsteller wurde vor zwei Jahren rechtskräftig wegen eines Eigentumsdelikts (Diebstahl) verurteilt. Wie wirkt sich das auf seinen Antrag auf eine Bewachungserlaubnis in der Regel aus?

  1. Die Zuverlässigkeit fehlt in der Regel, sodass die Erlaubnis zu versagen ist
  2. Die Verurteilung ist für die Erlaubnis ohne jede Bedeutung
  3. Die Erlaubnis muss trotzdem erteilt werden, wenn er die Sachkundeprüfung besteht
  4. Die Verurteilung spielt nur bei Gewaltdelikten eine Rolle, nicht bei Eigentumsdelikten

Eine rechtskräftige Verurteilung wegen eines Eigentumsdelikts innerhalb der letzten fünf Jahre begründet in der Regel die fehlende Zuverlässigkeit, sodass die Erlaubnis zu versagen ist. (§ 34a Abs. 1 Satz 3 ff. GewO)

30. Welche Art von Vorstrafen lässt nach § 34a GewO in der Regel die Zuverlässigkeit entfallen?

  1. Verurteilungen wegen Verbrechen, Sexual-, Eigentums-, Vermögens-, Waffen- oder Betäubungsmitteldelikten
  2. Ausschließlich Verurteilungen wegen Steuerhinterziehung
  3. Nur Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr
  4. Jede irgendwann im Leben begangene Bagatellstraftat

Die Regelvermutung der Unzuverlässigkeit knüpft an Verurteilungen u. a. wegen Verbrechen, Sexual-, Eigentums-, Vermögens-, Waffen- oder Betäubungsmitteldelikten an. (§ 34a Abs. 1 Satz 3 ff. GewO)

31. Bei welcher Stelle wird vor Aufnahme einfacher Bewachungstätigkeiten regelmäßig die Unterrichtung über die rechtlichen und fachlichen Grundlagen absolviert?

  1. Bei der Industrie- und Handelskammer (IHK)
  2. Bei der örtlichen Polizeidirektion
  3. Beim zuständigen Amtsgericht
  4. Bei der Berufsgenossenschaft

Die Unterrichtung über die rechtlichen und fachlichen Grundlagen des Bewachungsgewerbes erfolgt bei der IHK. (§ 34a Abs. 1a GewO; § 7 BewachV)

32. Wie viele Unterrichtsstunden umfasst die Unterrichtung im Bewachungsgewerbe mindestens?

  1. 40 Unterrichtsstunden
  2. 24 Unterrichtsstunden
  3. 80 Unterrichtsstunden
  4. 160 Unterrichtsstunden

Die Unterrichtung umfasst mindestens 40 Unterrichtsstunden, wobei eine Unterrichtsstunde 45 Minuten entspricht. (§ 7 BewachV i. V. m. Anlage 2 BewachV)

33. Wie viele Minuten entspricht eine Unterrichtsstunde im Rahmen der Unterrichtung im Bewachungsgewerbe?

  1. 45 Minuten
  2. 60 Minuten
  3. 30 Minuten
  4. 50 Minuten

Eine Unterrichtsstunde entspricht 45 Minuten; die Unterrichtung umfasst mindestens 40 solcher Stunden. (§ 7 BewachV i. V. m. Anlage 2 BewachV; DIHK-Information)

34. Für welche der folgenden Tätigkeiten ist nach § 34a GewO eine bestandene Sachkundeprüfung erforderlich?

  1. Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr
  2. Pförtnertätigkeit ohne Publikumsverkehr in einem geschlossenen Werksgelände
  3. Reine Telefonüberwachung von Alarmanlagen in einer Leitstelle
  4. Begleitung von Werttransporten ausschließlich auf Privatgelände

Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum bzw. in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr gehören zu den sachkundepflichtigen Tätigkeiten. (§ 34a Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 GewO)

35. Welche der folgenden Tätigkeiten ist nach § 34a Abs. 1a GewO NICHT in der Liste der ausdrücklich sachkundepflichtigen Tätigkeiten enthalten?

  1. Bewachung eines unbewohnten Lagergebäudes ohne öffentlichen Verkehr in der Nacht
  2. Schutz vor Ladendieben
  3. Bewachung im Einlassbereich gastgewerblicher Diskotheken
  4. Bewachung von zugangsgeschützten Großveranstaltungen in leitender Funktion

Die nächtliche Bewachung eines unbewohnten Lagergebäudes ohne öffentlichen Verkehr zählt nicht zu den fünf ausdrücklich sachkundepflichtigen Tätigkeiten des § 34a Abs. 1a Satz 2 GewO. (§ 34a Abs. 1a Satz 2 Nr. 1–5 GewO)

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