Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will (Bewachungsgewerbe), bedarf nach § 34a Abs. 1 Satz 1 GewO der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn der Antragsteller die erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt. Diese fehlt in der Regel bei rechtskräftiger Verurteilung wegen bestimmter Straftaten (z. B. Verbrechen, Sexual-, Eigentums-, Vermögens-, Waffen- oder Betäubungsmitteldelikte) innerhalb der letzten fünf Jahre (§ 34a Abs. 1 Satz 3 ff. GewO).
Nach § 34a Abs. 1a GewO ist für einfache Tätigkeiten eine Unterrichtung bei der IHK ausreichend; für bestimmte Tätigkeiten ist die bestandene Sachkundeprüfung Voraussetzung. Sachkundepflichtig sind fünf Tätigkeiten:
Die Unterrichtung umfasst mindestens 40 Unterrichtsstunden (je 45 Minuten). Die Sachkundeprüfung wird vor der IHK abgelegt, die einen Prüfungsausschuss bildet (§§ 8, 9 BewachV). Sie besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil; das Bestehen des schriftlichen Teils ist Zulassungsvoraussetzung für den mündlichen. Seit dem 01.07.2025 gilt bundesweit: 82 Aufgaben, maximal 120 Punkte, Bestehensgrenze 50 % (mindestens 60 Punkte), Bearbeitungszeit höchstens zwei Stunden. Auch der mündliche Teil erfordert mindestens 50 % der Punkte; bestanden ist nur, wer beide Teile besteht. Prüfungsgebiete (Anlage 2 BewachV) sind u. a. Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung samt Gewerbe- und Datenschutzrecht, BGB, Straf- und Strafverfahrensrecht, Umgang mit Waffen, Unfallverhütungsvorschriften, Umgang mit Menschen und Grundzüge der Sicherheitstechnik.
Der Gewerbetreibende muss eine Haftpflichtversicherung mit folgenden Mindestversicherungssummen je Schadensereignis unterhalten (§ 14 Abs. 2 BewachV): 1.000.000 € für Personenschäden, 250.000 € für Sachschäden, 15.000 € für das Abhandenkommen bewachter Sachen und 12.500 € für reine Vermögensschäden. Die Jahreshöchstleistung darf auf das Doppelte der Mindestversicherungssumme begrenzt werden.
Wachpersonen müssen im Dienst einen Dienstausweis mitführen; Ausweis und Kennzeichnung regelt § 18, die Dienstkleidung § 19 BewachV. Gewerbetreibende und Wachpersonen werden in das zentrale Bewacherregister eingetragen; die Erlaubnisbehörde nutzt die Schnittstelle nach § 11b GewO zur Zuverlässigkeitsüberprüfung über die Verfassungsschutzbehörden. Nach § 21 BewachV bestehen Buchführungs- und Aufbewahrungspflichten über den Geschäftsbetrieb.
1. Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will, benötigt nach § 34a Abs. 1 Satz 1 GewO welche Voraussetzung?
Nach § 34a Abs. 1 Satz 1 GewO bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde, wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will.
2. Welche Tätigkeit fällt unter den Begriff des Bewachungsgewerbes nach § 34a Abs. 1 GewO?
Bewachungsgewerbe ist das gewerbsmäßige (also auf Dauer und Gewinnerzielung gerichtete) Bewachen von Leben oder Eigentum FREMDER Personen. (§ 34a Abs. 1 Satz 1 GewO)
3. Ein Hausmeister bewacht ausschließlich das Grundstück seines eigenen Arbeitgebers, der die Immobilie selbst besitzt. Liegt erlaubnispflichtiges Bewachungsgewerbe nach § 34a GewO vor?
§ 34a GewO erfasst nur das gewerbsmäßige Bewachen FREMDEN Eigentums; bewacht jemand eigenes oder das des Arbeitgebers im Rahmen seiner Anstellung, ist dies nicht das erlaubnispflichtige Bewachungsgewerbe. (§ 34a Abs. 1 Satz 1 GewO)
4. Unter welcher Voraussetzung ist die Erlaubnis zum Betrieb eines Bewachungsgewerbes nach § 34a GewO zu versagen?
Die Erlaubnis ist u. a. zu versagen, wenn der Antragsteller die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt. (§ 34a Abs. 1 Satz 3 ff. GewO)
5. Innerhalb welchen Zeitraums vor der Antragstellung führt eine rechtskräftige Verurteilung wegen bestimmter Straftaten (z. B. Eigentums-, Vermögens- oder Waffendelikte) in der Regel zur Annahme fehlender Zuverlässigkeit?
Die Zuverlässigkeit fehlt in der Regel, wenn der Antragsteller innerhalb der letzten fünf Jahre wegen bestimmter Straftaten rechtskräftig verurteilt wurde. (§ 34a Abs. 1 Satz 3 ff. GewO)
6. Welche Qualifikation ist für einfache Bewachungstätigkeiten als Regelfall nach § 34a Abs. 1a GewO erforderlich?
Für einfache Bewachungstätigkeiten ist im Regelfall eine Unterrichtung bei der IHK über die rechtlichen und fachlichen Grundlagen erforderlich. (§ 34a Abs. 1a GewO)
7. Eine Wachperson soll Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum durchführen. Welche Qualifikation ist hierfür nach § 34a Abs. 1a GewO mindestens erforderlich?
Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr gehören zu den sachkundepflichtigen Tätigkeiten. (§ 34a Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 GewO)
8. Für welche der folgenden Tätigkeiten ist nach § 34a Abs. 1a GewO eine bestandene Sachkundeprüfung erforderlich?
Die Bewachung im Einlassbereich gastgewerblicher Diskotheken (Türsteher) zählt ausdrücklich zu den sachkundepflichtigen Tätigkeiten. (§ 34a Abs. 1a Satz 2 Nr. 3 GewO)
9. Welche Tätigkeit ist nur in LEITENDER Funktion sachkundepflichtig nach § 34a Abs. 1a GewO?
Die Bewachung von zugangsgeschützten Großveranstaltungen sowie von Aufnahmeeinrichtungen/Gemeinschaftsunterkünften für Asylsuchende ist jeweils nur in leitender Funktion sachkundepflichtig. (§ 34a Abs. 1a Satz 2 Nr. 4 und 5 GewO)
10. Mindestens wie viele Unterrichtsstunden umfasst die Unterrichtung im Bewachungsgewerbe?
Die Unterrichtung umfasst mindestens 40 Unterrichtsstunden, wobei eine Unterrichtsstunde 45 Minuten entspricht. (§ 7 BewachV i. V. m. Anlage 2 BewachV)
11. Wie vielen Minuten entspricht eine Unterrichtsstunde im Rahmen der Unterrichtung im Bewachungsgewerbe?
Eine Unterrichtsstunde entspricht 45 Minuten; die Unterrichtung umfasst mindestens 40 solcher Stunden. (§ 7 BewachV i. V. m. Anlage 2 BewachV)
12. Vor welcher Stelle wird die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO abgelegt?
Zuständige Stelle für die Sachkundeprüfung ist die IHK, die hierfür einen Prüfungsausschuss bildet. (§ 8 und § 9 BewachV)
13. Aus welchen Teilen besteht die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO?
Die Sachkundeprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil; das Bestehen des schriftlichen Teils ist Zulassungsvoraussetzung für den mündlichen Teil. (§ 9 BewachV)
14. Ein Prüfling hat den schriftlichen Teil der Sachkundeprüfung nicht bestanden. Welche Konsequenz hat dies?
Das Bestehen des schriftlichen Teils ist Zulassungsvoraussetzung für den mündlichen Teil; wird der schriftliche Teil nicht bestanden, erfolgt keine Zulassung zum mündlichen Teil. (§ 9 BewachV)
15. Seit dem 01.07.2025 gilt bundesweit ein einheitliches Bewertungsverfahren. Wie viele Aufgaben umfasst der schriftliche Teil der Sachkundeprüfung?
Seit dem 01.07.2025 umfasst der schriftliche Teil 82 Aufgaben mit maximal 120 Punkten. (IHK/DIHK-Information zum Bewertungsverfahren (ab 01.07.2025))
16. Wie viele Punkte sind im schriftlichen Teil der Sachkundeprüfung (Stand seit 01.07.2025) mindestens zum Bestehen erforderlich?
Die Bestehensgrenze liegt bei 50 %, das heißt bei mindestens 60 von 120 möglichen Punkten. (IHK/DIHK-Information zum Bewertungsverfahren (ab 01.07.2025))
17. Welche Mindestversicherungssumme je Schadensereignis muss die Haftpflichtversicherung für PERSONENschäden vorsehen?
Für Personenschäden beträgt die Mindestversicherungssumme je Schadensereignis 1.000.000 Euro. (§ 14 Abs. 2 BewachV)
18. Welche Mindestversicherungssumme je Schadensereignis gilt für das Abhandenkommen bewachter Sachen?
Für das Abhandenkommen bewachter Sachen beträgt die Mindestversicherungssumme 15.000 Euro, für reine Vermögensschäden 12.500 Euro. (§ 14 Abs. 2 BewachV)
19. Was muss eine Wachperson nach der BewachV bei der Ausübung des Dienstes mitführen?
Wachpersonen müssen bei Ausübung des Dienstes einen Dienstausweis mitführen. (§ 18 BewachV)
20. Eine Wachperson tritt ihren Dienst an, hat aber ihren Dienstausweis zu Hause vergessen. Wie ist dies zu bewerten?
Die BewachV verlangt das Mitführen des Dienstausweises bei Ausübung des Dienstes; ohne ihn ist die Mitführpflicht verletzt. (§ 18 BewachV)
21. Welche Regelung enthält § 19 BewachV?
§ 19 BewachV regelt die Dienstkleidung, während § 18 BewachV den Dienstausweis und die Kennzeichnung der Wachperson betrifft. (§ 18 und § 19 BewachV)
22. Was ist das Bewacherregister?
Das Bewacherregister ist ein zentrales elektronisches Register, in das Gewerbetreibende und Wachpersonen eingetragen werden. (§ 11b GewO i. V. m. § 34a GewO; BewachV)
23. Wozu nutzt die Erlaubnisbehörde die Schnittstelle nach § 11b GewO im Zusammenhang mit dem Bewacherregister?
Über die Schnittstelle nach § 11b GewO erfolgt die Zuverlässigkeitsüberprüfung unter Einbeziehung der Verfassungsschutzbehörden. (§ 11b GewO i. V. m. § 34a GewO)
24. Welche Pflicht trifft den Gewerbetreibenden nach § 21 BewachV?
§ 21 BewachV verpflichtet den Gewerbetreibenden zur Buchführung über den Geschäftsbetrieb sowie zur Aufbewahrung bestimmter Aufzeichnungen und Unterlagen.
25. Ein Sicherheitsunternehmen lässt eine Wachperson ohne Dienstausweis und ohne jede Kennzeichnung Streife gehen. Gegen welche Vorgabe verstößt dies in erster Linie?
§ 18 BewachV regelt Ausweis und Kennzeichnung der Wachperson sowie die Mitführpflicht des Dienstausweises; das Fehlen verstößt unmittelbar gegen diese Vorgaben.
26. Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will, benötigt nach § 34a GewO grundsätzlich was?
Nach § 34a Abs. 1 Satz 1 GewO bedarf das gewerbsmäßige Bewachen fremden Lebens oder Eigentums der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
27. Welche grundlegende Voraussetzung muss der Antragsteller für die Erlaubnis zum Betrieb eines Bewachungsgewerbes erfüllen?
Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn der Antragsteller die erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt; sie ist damit eine Grundvoraussetzung. (§ 34a Abs. 1 Satz 3 ff. GewO)
28. Innerhalb welchen Zeitraums begründet eine rechtskräftige Verurteilung wegen bestimmter Straftaten in der Regel die Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden?
Die Zuverlässigkeit fehlt nach § 34a GewO in der Regel, wenn innerhalb der letzten fünf Jahre eine rechtskräftige Verurteilung wegen bestimmter Straftaten erfolgt ist. (§ 34a Abs. 1 Satz 3 ff. GewO)
29. Ein Antragsteller wurde vor zwei Jahren rechtskräftig wegen eines Eigentumsdelikts (Diebstahl) verurteilt. Wie wirkt sich das auf seinen Antrag auf eine Bewachungserlaubnis in der Regel aus?
Eine rechtskräftige Verurteilung wegen eines Eigentumsdelikts innerhalb der letzten fünf Jahre begründet in der Regel die fehlende Zuverlässigkeit, sodass die Erlaubnis zu versagen ist. (§ 34a Abs. 1 Satz 3 ff. GewO)
30. Welche Art von Vorstrafen lässt nach § 34a GewO in der Regel die Zuverlässigkeit entfallen?
Die Regelvermutung der Unzuverlässigkeit knüpft an Verurteilungen u. a. wegen Verbrechen, Sexual-, Eigentums-, Vermögens-, Waffen- oder Betäubungsmitteldelikten an. (§ 34a Abs. 1 Satz 3 ff. GewO)
31. Bei welcher Stelle wird vor Aufnahme einfacher Bewachungstätigkeiten regelmäßig die Unterrichtung über die rechtlichen und fachlichen Grundlagen absolviert?
Die Unterrichtung über die rechtlichen und fachlichen Grundlagen des Bewachungsgewerbes erfolgt bei der IHK. (§ 34a Abs. 1a GewO; § 7 BewachV)
32. Wie viele Unterrichtsstunden umfasst die Unterrichtung im Bewachungsgewerbe mindestens?
Die Unterrichtung umfasst mindestens 40 Unterrichtsstunden, wobei eine Unterrichtsstunde 45 Minuten entspricht. (§ 7 BewachV i. V. m. Anlage 2 BewachV)
33. Wie viele Minuten entspricht eine Unterrichtsstunde im Rahmen der Unterrichtung im Bewachungsgewerbe?
Eine Unterrichtsstunde entspricht 45 Minuten; die Unterrichtung umfasst mindestens 40 solcher Stunden. (§ 7 BewachV i. V. m. Anlage 2 BewachV; DIHK-Information)
34. Für welche der folgenden Tätigkeiten ist nach § 34a GewO eine bestandene Sachkundeprüfung erforderlich?
Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum bzw. in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr gehören zu den sachkundepflichtigen Tätigkeiten. (§ 34a Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 GewO)
35. Welche der folgenden Tätigkeiten ist nach § 34a Abs. 1a GewO NICHT in der Liste der ausdrücklich sachkundepflichtigen Tätigkeiten enthalten?
Die nächtliche Bewachung eines unbewohnten Lagergebäudes ohne öffentlichen Verkehr zählt nicht zu den fünf ausdrücklich sachkundepflichtigen Tätigkeiten des § 34a Abs. 1a Satz 2 GewO. (§ 34a Abs. 1a Satz 2 Nr. 1–5 GewO)