Test34a

📜 Grundrechte und Verfassungsordnung

Grundrechte und Verfassungsordnung

Die Grundrechte sind im Grundgesetz (GG) im ersten Abschnitt geregelt und umfassen im Kern die Artikel 1 bis 19 GG. Sie sind in erster Linie Abwehrrechte des Bürgers gegen Eingriffe des Staates. Nach Art. 1 Abs. 3 GG binden sie unmittelbar nur Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung. Private Sicherheitsdienste sind daher nicht unmittelbar grundrechtsgebunden – über die (mittelbare) Drittwirkung der Grundrechte wirken sie jedoch auch im Verhältnis zwischen Privatpersonen, sodass auch das Wachpersonal die Grundrechte beachten muss.

Obersten Wert bildet die Menschenwürde: Die Würde des Menschen ist unantastbar; sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt (Art. 1 Abs. 1 GG). Dieser Grundsatz ist auch für das Wachpersonal handlungsleitend.

Wichtige Grundrechte für die Tätigkeit des Wachpersonals:

Zu unterscheiden sind Menschen-/Jedermannrechte (z. B. Art. 1, 2), die für alle gelten, und Deutschenrechte (z. B. Versammlungsfreiheit Art. 8). Auch die Freiheit der Person ist verfahrensrechtlich besonders gesichert (Art. 2, Art. 104 GG).

Grundrechtsschranken: Jedes Grundrecht kann durch Gesetz eingeschränkt werden, in keinem Falle darf es aber in seinem Wesensgehalt angetastet werden (Wesensgehaltsgarantie, Art. 19 Abs. 2 GG). Durch die Ewigkeitsklausel (Art. 79 Abs. 3 GG) sind die Grundsätze der Art. 1 und 20 GG jeder Verfassungsänderung entzogen. Da das Gewaltmonopol beim Staat liegt, darf Wachpersonal nur die Jedermannrechte (Notwehr, Notstand, Selbsthilfe) und vertraglich bzw. gesetzlich übertragene Befugnisse ausüben (§ 34a Abs. 5 GewO) – stets unter Beachtung des Grundsatzes der Erforderlichkeit (Verhältnismäßigkeit).

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Beispielfragen (35)

1. Welche Funktion haben die Grundrechte in ihrer ursprünglichen und wichtigsten Bedeutung?

  1. Sie sind in erster Linie Abwehrrechte des Bürgers gegen Eingriffe des Staates
  2. Sie verpflichten ausschließlich private Sicherheitsdienste zur Neutralität
  3. Sie regeln allein die Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern
  4. Sie begründen einen Anspruch auf eine bestimmte Höhe des Arbeitslohns

Grundrechte sind primär Abwehrrechte des Bürgers gegen Eingriffe des Staates und schützen die Freiheit des Einzelnen. (34a-jack.de – Grundrechte / Abwehrfunktion; GG Abschnitt I)

2. In welchem Abschnitt des Grundgesetzes sind die Grundrechte im Kern geregelt?

  1. In den Artikeln 1 bis 19 GG (erster Abschnitt)
  2. In den Artikeln 20 bis 37 GG
  3. In den Artikeln 70 bis 91 GG
  4. In den Artikeln 100 bis 146 GG

Die Grundrechte stehen im ersten Abschnitt des Grundgesetzes und umfassen im Kern die Artikel 1 bis 19 GG. (Grundgesetz (GG), Abschnitt I 'Die Grundrechte', Art. 1–19 – gesetze-im-internet.de/gg/)

3. Wen binden die Grundrechte nach Art. 1 Abs. 3 GG unmittelbar als unmittelbar geltendes Recht?

  1. Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung
  2. Ausschließlich private Bewachungsunternehmen
  3. Nur die Bundesregierung und die Bundesländer
  4. Alle privaten Vereine und Verbände

Nach Art. 1 Abs. 3 GG binden die Grundrechte Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung, also den Staat. (Grundgesetz (GG), Art. 1 Abs. 3 – gesetze-im-internet.de/gg/art_1.html)

4. Ein Sicherheitsmitarbeiter meint, weil private Sicherheitsdienste nicht unmittelbar grundrechtsgebunden seien, müsse er die Grundrechte gar nicht beachten. Wie ist diese Auffassung zu bewerten?

  1. Falsch, denn über die mittelbare Drittwirkung wirken die Grundrechte auch zwischen Privatpersonen und sind zu beachten
  2. Richtig, Wachpersonal darf Grundrechte vollständig ignorieren
  3. Richtig, nur Polizeibeamte müssen Grundrechte beachten
  4. Falsch, weil private Sicherheitsdienste hoheitliche Befugnisse besitzen

Über die mittelbare Drittwirkung wirken die Grundrechte auch im Verhältnis zwischen Privaten, sodass Wachpersonal sie beachten muss. (34a-jack.de – Drittwirkung der Grundrechte; Art. 1 Abs. 3 GG)

5. Wie nennt man die Wirkung der Grundrechte im Verhältnis zwischen Privatpersonen, die auch für das Wachpersonal Bedeutung hat?

  1. (Mittelbare) Drittwirkung der Grundrechte
  2. Ewigkeitsklausel
  3. Wesensgehaltsgarantie
  4. Gewaltmonopol des Staates

Über die mittelbare Drittwirkung entfalten die Grundrechte auch zwischen Privatpersonen Bedeutung. (34a-jack.de – Drittwirkung der Grundrechte)

6. Welcher Grundsatz bildet nach Art. 1 Abs. 1 GG den obersten Wert des Grundgesetzes?

  1. Die Würde des Menschen ist unantastbar
  2. Das Eigentum ist gewährleistet
  3. Die Freizügigkeit gilt im gesamten Bundesgebiet
  4. Die Berufsfreiheit ist garantiert

Art. 1 Abs. 1 GG erklärt die Menschenwürde für unantastbar; sie ist der oberste Wert des Grundgesetzes. (Grundgesetz (GG), Art. 1 Abs. 1 – gesetze-im-internet.de/gg/art_1.html)

7. Worin unterscheiden sich sogenannte Deutschenrechte von Menschenrechten (Jedermannrechten)?

  1. Deutschenrechte stehen nur deutschen Staatsangehörigen zu, Menschenrechte gelten für alle Menschen
  2. Deutschenrechte gelten nur für Behörden, Menschenrechte nur für Private
  3. Deutschenrechte können nie eingeschränkt werden, Menschenrechte immer
  4. Es besteht kein rechtlicher Unterschied zwischen beiden Begriffen

Deutschenrechte (z. B. Art. 8 Versammlungsfreiheit) gelten nur für Deutsche, Menschenrechte wie Art. 1 und 2 GG für jeden Menschen. (Grundgesetz (GG), z. B. Art. 8 – gesetze-im-internet.de/gg/art_8.html)

8. Welches der folgenden Grundrechte ist ein Deutschenrecht, gilt also nur für deutsche Staatsangehörige?

  1. Die Versammlungsfreiheit nach Art. 8 GG
  2. Das Recht auf Leben nach Art. 2 Abs. 2 GG
  3. Die Menschenwürde nach Art. 1 Abs. 1 GG
  4. Die freie Entfaltung der Persönlichkeit nach Art. 2 Abs. 1 GG

Die Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG) ist ein Deutschenrecht; Menschenwürde, Leben und freie Entfaltung gelten dagegen für jeden Menschen. (Grundgesetz (GG), Art. 8 – gesetze-im-internet.de/gg/art_8.html)

9. Ein Wachmann will einen ausländischen Besucher von einer privaten Veranstaltung verweisen und behauptet, dieser habe als Nichtdeutscher überhaupt keine Grundrechte. Was ist korrekt?

  1. Auch Nichtdeutsche genießen die Menschenrechte wie Menschenwürde, Leben und körperliche Unversehrtheit
  2. Nichtdeutsche haben in Deutschland keinerlei Grundrechtsschutz
  3. Grundrechte gelten nur innerhalb von Wohnungen
  4. Nur EU-Bürger besitzen Grundrechte

Menschenrechte wie Art. 1 und Art. 2 GG gelten für alle Menschen, unabhängig von der Staatsangehörigkeit. (Grundgesetz (GG), Art. 1, Art. 2 – gesetze-im-internet.de/gg/)

10. Was bestimmt der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 GG?

  1. Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich
  2. Jeder hat Anspruch auf gleiches Einkommen
  3. Alle Bürger müssen denselben Beruf ausüben
  4. Jeder darf jederzeit jede Wohnung betreten

Art. 3 Abs. 1 GG stellt fest, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind. (Grundgesetz (GG), Art. 3 – gesetze-im-internet.de/gg/art_3.html)

11. Aus welchen der folgenden Gründe darf nach Art. 3 GG niemand benachteiligt oder bevorzugt werden?

  1. Wegen Geschlecht, Abstammung, Sprache, Heimat, Herkunft, Glauben oder politischer Anschauung
  2. Wegen der Höhe des Eintrittspreises einer Veranstaltung
  3. Wegen der Wahl eines bestimmten Mobilfunkanbieters
  4. Wegen der bevorzugten Tageszeit eines Besuchs

Art. 3 GG verbietet die Benachteiligung oder Bevorzugung u. a. wegen Geschlecht, Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat, Herkunft, Glauben sowie religiöser oder politischer Anschauung. (Grundgesetz (GG), Art. 3 – gesetze-im-internet.de/gg/art_3.html)

12. Ein Türsteher verweigert einer Person allein wegen ihrer Hautfarbe den Zutritt zu einer Veranstaltung. Wie ist dieses Verhalten im Hinblick auf den Gleichheitssatz zu beurteilen?

  1. Es ist eine unzulässige Ungleichbehandlung aus diskriminierenden Gründen und widerspricht dem Gleichheitsgedanken des Art. 3 GG
  2. Es ist zulässig, weil Türsteher nicht an Grundrechte gebunden sind
  3. Es ist zulässig, weil der Hausherr immer frei entscheiden darf
  4. Es ist nur dann unzulässig, wenn die Person Beamtin ist

Eine Zutrittsverweigerung allein wegen der Hautfarbe ist eine diskriminierende Ungleichbehandlung und mit dem Gleichheitsgedanken des Art. 3 GG nicht vereinbar. (Grundgesetz (GG), Art. 3 – gesetze-im-internet.de/gg/art_3.html)

13. Welche der folgenden Vorgehensweisen eines Wachmanns bei Einlasskontrollen ist mit dem Gleichheitssatz vereinbar?

  1. Alle Besucher nach einheitlichen, sachlichen Kriterien gleich zu kontrollieren
  2. Nur Personen einer bestimmten Religion gezielt durchzusuchen
  3. Menschen wegen ihrer Sprache vom Einlass auszuschließen
  4. Frauen grundsätzlich strenger zu kontrollieren als Männer ohne sachlichen Grund

Zulässig ist die Gleichbehandlung nach sachlichen, einheitlichen Kriterien; eine Ungleichbehandlung allein wegen Religion, Sprache oder Geschlecht ist diskriminierend. (Grundgesetz (GG), Art. 3 – gesetze-im-internet.de/gg/art_3.html)

14. Ein Auftraggeber ordnet an, dass Wachpersonal Personen ausschließlich aufgrund ihrer Herkunft strenger behandeln soll. Wie sollte das Wachpersonal damit umgehen?

  1. Eine Behandlung allein wegen der Herkunft ist diskriminierend und darf nicht nach diesem Merkmal erfolgen; maßgeblich sind sachliche Kriterien
  2. Der Anordnung ist ohne Weiteres zu folgen, da der Auftraggeber stets recht hat
  3. Es ist zulässig, weil Herkunft kein geschütztes Merkmal des Art. 3 GG ist
  4. Eine Ungleichbehandlung ist erlaubt, solange sie nur mündlich angeordnet wird

Art. 3 GG nennt die Herkunft ausdrücklich als geschütztes Merkmal; eine Ungleichbehandlung allein deswegen ist diskriminierend und unzulässig. (Grundgesetz (GG), Art. 3 – gesetze-im-internet.de/gg/art_3.html)

15. Welche Aussage zum Verhältnis von Gleichheitssatz und Diskriminierung trifft zu?

  1. Der Gleichheitssatz verbietet eine sachfremde Ungleichbehandlung wegen unzulässiger Merkmale, fordert aber nicht die Gleichbehandlung wesentlich verschiedener Sachverhalte
  2. Der Gleichheitssatz verlangt, dass jede Person unter allen Umständen identisch behandelt wird
  3. Der Gleichheitssatz erlaubt jede Ungleichbehandlung ohne Grund
  4. Der Gleichheitssatz gilt nur für Wahlen

Der Gleichheitssatz verbietet sachfremde Ungleichbehandlungen, verlangt aber nicht, wesentlich verschiedene Sachverhalte gleich zu behandeln. (Grundgesetz (GG), Art. 3 – gesetze-im-internet.de/gg/art_3.html)

16. Welches Merkmal ist nach dem Wortlaut des Art. 3 GG ausdrücklich vor Benachteiligung geschützt?

  1. Der religiöse Glaube
  2. Die bevorzugte Automarke
  3. Der Wohnort innerhalb einer Stadt
  4. Die Mitgliedschaft in einem Sportverein

Art. 3 GG schützt ausdrücklich vor Benachteiligung u. a. wegen des Glaubens sowie religiöser oder politischer Anschauungen. (Grundgesetz (GG), Art. 3 – gesetze-im-internet.de/gg/art_3.html)

17. Was besagt die Wesensgehaltsgarantie nach Art. 19 Abs. 2 GG?

  1. In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden
  2. Grundrechte dürfen niemals durch Gesetz eingeschränkt werden
  3. Grundrechte gelten nur für Behörden
  4. Jedes Grundrecht kann jederzeit vollständig aufgehoben werden

Nach Art. 19 Abs. 2 GG darf ein Grundrecht zwar eingeschränkt, aber in seinem Wesensgehalt niemals angetastet werden. (Grundgesetz (GG), Art. 19 Abs. 2 – gesetze-im-internet.de/gg/art_19.html)

18. Können Grundrechte überhaupt eingeschränkt werden?

  1. Ja, ein Grundrecht kann durch Gesetz eingeschränkt werden, sein Wesensgehalt bleibt jedoch unantastbar
  2. Nein, Grundrechte sind ausnahmslos schrankenlos
  3. Ja, jedes Grundrecht kann von jedem Privaten beliebig eingeschränkt werden
  4. Nein, Grundrechte können nur durch das Bundesverfassungsgericht abgeschafft werden

Grundrechte können durch oder aufgrund eines Gesetzes eingeschränkt werden; ihr Wesensgehalt darf dabei jedoch nie angetastet werden (Art. 19 Abs. 2 GG). (Grundgesetz (GG), Art. 19 Abs. 2 – gesetze-im-internet.de/gg/art_19.html)

19. Welcher Grundsatz ist bei der Inanspruchnahme von Jedermannrechten und übertragenen Befugnissen durch Wachpersonal stets zu beachten, wenn in Grundrechte Dritter eingegriffen wird?

  1. Der Grundsatz der Erforderlichkeit bzw. Verhältnismäßigkeit (geeignet, erforderlich, angemessen)
  2. Der Grundsatz, dass der Stärkere immer recht hat
  3. Der Grundsatz der vollständigen Schrankenlosigkeit
  4. Der Grundsatz, dass nur schriftliche Eingriffe zulässig sind

Eingriffe in Grundrechte Dritter müssen nach dem Grundsatz der Erforderlichkeit geeignet, erforderlich und angemessen sein. (Gewerbeordnung (GewO), § 34a Abs. 5 – gesetze-im-internet.de/gewo/__34a.html)

20. Ein Wachmann hält einen mutmaßlichen Ladendieb fest. Welche Maßnahme entspricht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit am ehesten?

  1. Das Festhalten auf das zur Sachverhaltsklärung und Übergabe an die Polizei erforderliche Maß zu beschränken
  2. Die Person stundenlang ohne Grund gefesselt einzusperren
  3. Sofort erhebliche körperliche Gewalt anzuwenden, auch wenn sie nicht nötig ist
  4. Die Wohnung der Person ohne deren Willen zu durchsuchen

Der Eingriff muss erforderlich und angemessen bleiben; das Festhalten ist auf das zur Klärung und Übergabe an die Polizei nötige Maß zu begrenzen. (Gewerbeordnung (GewO), § 34a Abs. 5 – Grundsatz der Erforderlichkeit)

21. Welche Grundsätze sind durch die Ewigkeitsklausel des Art. 79 Abs. 3 GG jeder Verfassungsänderung entzogen?

  1. Die Grundsätze der Artikel 1 und 20 GG, u. a. die Menschenwürde sowie das Demokratie- und Bundesstaatsprinzip
  2. Sämtliche Regelungen der Gewerbeordnung
  3. Nur die Vorschriften über die Versammlungsfreiheit
  4. Ausschließlich das Eigentumsrecht des Art. 14 GG

Die Ewigkeitsklausel des Art. 79 Abs. 3 GG schützt die Grundsätze der Art. 1 und 20 GG unabänderlich vor jeder Verfassungsänderung. (Grundgesetz (GG), Art. 79 Abs. 3 – gesetze-im-internet.de/gg/art_79.html)

22. Welche Aussage zum Schutz der Menschenwürde nach Art. 1 Abs. 1 GG ist für das Wachpersonal zutreffend?

  1. Die Menschenwürde ist unantastbar und auch bei zulässigen Maßnahmen stets zu achten
  2. Die Menschenwürde gilt nur für Mitarbeiter, nicht für kontrollierte Personen
  3. Die Menschenwürde darf bei Festnahmen vollständig außer Acht bleiben
  4. Die Menschenwürde kann durch privaten Vertrag aufgehoben werden

Die Menschenwürde ist unantastbar und für das Wachpersonal handlungsleitend; auch bei zulässigen Maßnahmen ist sie stets zu achten. (Grundgesetz (GG), Art. 1 Abs. 1 – gesetze-im-internet.de/gg/art_1.html)

23. In welchem Artikel des Grundgesetzes ist die Wesensgehaltsgarantie geregelt?

  1. Art. 19 Abs. 2 GG
  2. Art. 3 Abs. 1 GG
  3. Art. 13 Abs. 1 GG
  4. Art. 79 Abs. 1 GG

Die Wesensgehaltsgarantie ist in Art. 19 Abs. 2 GG geregelt. (Grundgesetz (GG), Art. 19 Abs. 2 – gesetze-im-internet.de/gg/art_19.html)

24. Bei welcher Tätigkeit muss Wachpersonal das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit und Freiheit der Person aus Art. 2 GG besonders beachten?

  1. Beim Festhalten, Durchsuchen oder Anwenden von körperlichem Zwang gegenüber einer Person
  2. Beim Ausfüllen eines Dienstplans im Büro
  3. Beim Reinigen der Dienstkleidung
  4. Beim Lesen interner Dienstanweisungen

Art. 2 GG (Leben, körperliche Unversehrtheit, Freiheit der Person) ist beim Festhalten, Durchsuchen oder körperlichem Zwang durch Wachpersonal besonders zu beachten. (Grundgesetz (GG), Art. 2 – gesetze-im-internet.de/gg/art_2.html)

25. Welche Aussage trifft Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes über die Würde des Menschen?

  1. Die Würde des Menschen ist unantastbar
  2. Die Würde des Menschen kann durch Gesetz eingeschränkt werden
  3. Die Würde des Menschen gilt nur für deutsche Staatsangehörige
  4. Die Würde des Menschen wird nur im Strafverfahren geschützt

Nach Art. 1 Abs. 1 Satz 1 GG ist die Würde des Menschen unantastbar; ihre Achtung und ihr Schutz sind Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. (Grundgesetz (GG), Art. 1 Abs. 1)

26. Welchen Rang nimmt die Menschenwürde innerhalb des Grundgesetzes ein?

  1. Sie bildet den obersten Wert des Grundgesetzes
  2. Sie ist nur ein Programmsatz ohne praktische Bedeutung
  3. Sie steht unter dem Eigentumsrecht
  4. Sie gilt nur gegenüber Behörden, nicht für die Praxis

Die Menschenwürde nach Art. 1 Abs. 1 GG bildet den obersten Wert des Grundgesetzes und ist auch für das Wachpersonal handlungsleitend. (Grundgesetz (GG), Art. 1 Abs. 1)

27. Wen binden die Grundrechte nach Art. 1 Abs. 3 GG unmittelbar als geltendes Recht?

  1. Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung
  2. Ausschließlich private Sicherheitsunternehmen
  3. Jeden Bürger im Verhältnis zu anderen Bürgern
  4. Nur internationale Organisationen

Nach Art. 1 Abs. 3 GG binden die Grundrechte Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht, also den Staat. (Grundgesetz (GG), Art. 1 Abs. 3)

28. Ist ein privater Sicherheitsdienst unmittelbar an die Grundrechte gebunden?

  1. Nein, denn die Grundrechte binden unmittelbar nur den Staat; Private wirken über die Drittwirkung
  2. Ja, private Sicherheitsdienste sind genauso unmittelbar grundrechtsgebunden wie die Polizei
  3. Nein, für private Sicherheitsdienste haben Grundrechte überhaupt keine Bedeutung
  4. Ja, weil sie hoheitliche Befugnisse ausüben

Nach Art. 1 Abs. 3 GG sind unmittelbar nur Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung gebunden; private Sicherheitsdienste sind nicht unmittelbar grundrechtsgebunden, müssen Grundrechte aber über die mittelbare Drittwirkung beachten. (Grundgesetz (GG), Art. 1 Abs. 3)

29. Was beschreibt der Begriff der (mittelbaren) Drittwirkung der Grundrechte?

  1. Grundrechte wirken über das einfache Recht auch im Verhältnis zwischen Privatpersonen
  2. Grundrechte gelten ausschließlich gegenüber dem Staat und nie zwischen Privaten
  3. Grundrechte können von Privatpersonen vertraglich abbedungen werden
  4. Grundrechte gelten nur für drei bestimmte Berufsgruppen

Grundrechte sind primär Abwehrrechte gegen den Staat, wirken aber über die mittelbare Drittwirkung auch zwischen Privatpersonen; deshalb muss auch Wachpersonal die Grundrechte beachten. (34a-jack.de – Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung / Grundrechte)

30. Welche Grundfunktion haben die Grundrechte in erster Linie?

  1. Sie sind Abwehrrechte des Bürgers gegen Eingriffe des Staates
  2. Sie verpflichten den Bürger, dem Staat zu dienen
  3. Sie regeln ausschließlich das Verhältnis zwischen Unternehmen
  4. Sie sind unverbindliche Empfehlungen ohne Rechtswirkung

Grundrechte sind primär Abwehrrechte des Bürgers gegen Eingriffe des Staates und wirken über die Drittwirkung auch zwischen Privaten. (34a-jack.de – Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung / Grundrechte)

31. In welchen Artikeln des Grundgesetzes sind die Grundrechte im Kern geregelt?

  1. In den Artikeln 1 bis 19 GG
  2. In den Artikeln 20 bis 37 GG
  3. In den Artikeln 70 bis 91 GG
  4. Ausschließlich in § 34a GewO

Die Grundrechte stehen im ersten Abschnitt des Grundgesetzes und umfassen im Kern die Artikel 1 bis 19 GG. (Grundgesetz (GG), Abschnitt I 'Die Grundrechte', Art. 1–19)

32. Was besagt die Wesensgehaltsgarantie des Art. 19 Abs. 2 GG?

  1. Ein Grundrecht darf in keinem Fall in seinem Wesensgehalt angetastet werden
  2. Grundrechte dürfen niemals durch Gesetz eingeschränkt werden
  3. Der Wesensgehalt eines Grundrechts kann durch Vertrag aufgehoben werden
  4. Nur Deutschenrechte besitzen einen Wesensgehalt

Nach Art. 19 Abs. 2 GG darf ein Grundrecht zwar durch Gesetz eingeschränkt werden, in keinem Fall aber in seinem Wesensgehalt angetastet werden. (Grundgesetz (GG), Art. 19 Abs. 2)

33. Welche Grundrechtsartikel werden durch die sogenannte Ewigkeitsklausel des Art. 79 Abs. 3 GG vor jeder Verfassungsänderung geschützt?

  1. Die Grundsätze der Artikel 1 und 20 GG
  2. Sämtliche Artikel 1 bis 19 GG
  3. Nur Art. 12 GG (Berufsfreiheit)
  4. Ausschließlich Art. 14 GG (Eigentum)

Durch die Ewigkeitsklausel des Art. 79 Abs. 3 GG sind die Grundsätze der Artikel 1 und 20 GG (u. a. Menschenwürde) jeder Verfassungsänderung entzogen und unabänderlich. (Grundgesetz (GG), Art. 79 Abs. 3)

34. Ein Sicherheitsmitarbeiter hält einen festgehaltenen Ladendieb fest. Wie muss er die Menschenwürde beachten?

  1. Er muss den Betroffenen achten und schützen und darf ihn nicht erniedrigend behandeln
  2. Die Menschenwürde gilt für Straftäter nicht und muss daher nicht beachtet werden
  3. Er darf den Betroffenen beleidigen, solange keine Gewalt angewendet wird
  4. Die Menschenwürde gilt nur, wenn die Polizei anwesend ist

Die Menschenwürde nach Art. 1 Abs. 1 GG ist unantastbar und gilt für jeden Menschen; sie ist auch beim Festhalten einer Person stets handlungsleitend. (Grundgesetz (GG), Art. 1 Abs. 1)

35. Welche Grundrechte gelten als Menschenrechte (Jedermannrechte) und stehen damit allen Menschen unabhängig von der Staatsangehörigkeit zu?

  1. Die Menschenwürde (Art. 1) und die Freiheit der Person (Art. 2)
  2. Die Versammlungsfreiheit (Art. 8) und die Berufsfreiheit (Art. 12)
  3. Die Vereinigungsfreiheit (Art. 9) und die Freizügigkeit (Art. 11)
  4. Ausschließlich Grundrechte, die nur Deutschen zustehen

Menschen- bzw. Jedermannrechte wie Art. 1 und Art. 2 GG gelten für alle Menschen, während Deutschenrechte (z. B. Art. 8, 9, 11, 12) nur deutschen Staatsangehörigen zustehen. (Grundgesetz (GG), Art. 1, Art. 2; Deutschenrechte Art. 8 ff.)

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