Die Grundrechte sind im Grundgesetz (GG) im ersten Abschnitt geregelt und umfassen im Kern die Artikel 1 bis 19 GG. Sie sind in erster Linie Abwehrrechte des Bürgers gegen Eingriffe des Staates. Nach Art. 1 Abs. 3 GG binden sie unmittelbar nur Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung. Private Sicherheitsdienste sind daher nicht unmittelbar grundrechtsgebunden – über die (mittelbare) Drittwirkung der Grundrechte wirken sie jedoch auch im Verhältnis zwischen Privatpersonen, sodass auch das Wachpersonal die Grundrechte beachten muss.
Obersten Wert bildet die Menschenwürde: Die Würde des Menschen ist unantastbar; sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt (Art. 1 Abs. 1 GG). Dieser Grundsatz ist auch für das Wachpersonal handlungsleitend.
Wichtige Grundrechte für die Tätigkeit des Wachpersonals:
Zu unterscheiden sind Menschen-/Jedermannrechte (z. B. Art. 1, 2), die für alle gelten, und Deutschenrechte (z. B. Versammlungsfreiheit Art. 8). Auch die Freiheit der Person ist verfahrensrechtlich besonders gesichert (Art. 2, Art. 104 GG).
Grundrechtsschranken: Jedes Grundrecht kann durch Gesetz eingeschränkt werden, in keinem Falle darf es aber in seinem Wesensgehalt angetastet werden (Wesensgehaltsgarantie, Art. 19 Abs. 2 GG). Durch die Ewigkeitsklausel (Art. 79 Abs. 3 GG) sind die Grundsätze der Art. 1 und 20 GG jeder Verfassungsänderung entzogen. Da das Gewaltmonopol beim Staat liegt, darf Wachpersonal nur die Jedermannrechte (Notwehr, Notstand, Selbsthilfe) und vertraglich bzw. gesetzlich übertragene Befugnisse ausüben (§ 34a Abs. 5 GewO) – stets unter Beachtung des Grundsatzes der Erforderlichkeit (Verhältnismäßigkeit).
1. Welche Funktion haben die Grundrechte in ihrer ursprünglichen und wichtigsten Bedeutung?
Grundrechte sind primär Abwehrrechte des Bürgers gegen Eingriffe des Staates und schützen die Freiheit des Einzelnen. (34a-jack.de – Grundrechte / Abwehrfunktion; GG Abschnitt I)
2. In welchem Abschnitt des Grundgesetzes sind die Grundrechte im Kern geregelt?
Die Grundrechte stehen im ersten Abschnitt des Grundgesetzes und umfassen im Kern die Artikel 1 bis 19 GG. (Grundgesetz (GG), Abschnitt I 'Die Grundrechte', Art. 1–19 – gesetze-im-internet.de/gg/)
3. Wen binden die Grundrechte nach Art. 1 Abs. 3 GG unmittelbar als unmittelbar geltendes Recht?
Nach Art. 1 Abs. 3 GG binden die Grundrechte Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung, also den Staat. (Grundgesetz (GG), Art. 1 Abs. 3 – gesetze-im-internet.de/gg/art_1.html)
4. Ein Sicherheitsmitarbeiter meint, weil private Sicherheitsdienste nicht unmittelbar grundrechtsgebunden seien, müsse er die Grundrechte gar nicht beachten. Wie ist diese Auffassung zu bewerten?
Über die mittelbare Drittwirkung wirken die Grundrechte auch im Verhältnis zwischen Privaten, sodass Wachpersonal sie beachten muss. (34a-jack.de – Drittwirkung der Grundrechte; Art. 1 Abs. 3 GG)
5. Wie nennt man die Wirkung der Grundrechte im Verhältnis zwischen Privatpersonen, die auch für das Wachpersonal Bedeutung hat?
Über die mittelbare Drittwirkung entfalten die Grundrechte auch zwischen Privatpersonen Bedeutung. (34a-jack.de – Drittwirkung der Grundrechte)
6. Welcher Grundsatz bildet nach Art. 1 Abs. 1 GG den obersten Wert des Grundgesetzes?
Art. 1 Abs. 1 GG erklärt die Menschenwürde für unantastbar; sie ist der oberste Wert des Grundgesetzes. (Grundgesetz (GG), Art. 1 Abs. 1 – gesetze-im-internet.de/gg/art_1.html)
7. Worin unterscheiden sich sogenannte Deutschenrechte von Menschenrechten (Jedermannrechten)?
Deutschenrechte (z. B. Art. 8 Versammlungsfreiheit) gelten nur für Deutsche, Menschenrechte wie Art. 1 und 2 GG für jeden Menschen. (Grundgesetz (GG), z. B. Art. 8 – gesetze-im-internet.de/gg/art_8.html)
8. Welches der folgenden Grundrechte ist ein Deutschenrecht, gilt also nur für deutsche Staatsangehörige?
Die Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG) ist ein Deutschenrecht; Menschenwürde, Leben und freie Entfaltung gelten dagegen für jeden Menschen. (Grundgesetz (GG), Art. 8 – gesetze-im-internet.de/gg/art_8.html)
9. Ein Wachmann will einen ausländischen Besucher von einer privaten Veranstaltung verweisen und behauptet, dieser habe als Nichtdeutscher überhaupt keine Grundrechte. Was ist korrekt?
Menschenrechte wie Art. 1 und Art. 2 GG gelten für alle Menschen, unabhängig von der Staatsangehörigkeit. (Grundgesetz (GG), Art. 1, Art. 2 – gesetze-im-internet.de/gg/)
10. Was bestimmt der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 GG?
Art. 3 Abs. 1 GG stellt fest, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind. (Grundgesetz (GG), Art. 3 – gesetze-im-internet.de/gg/art_3.html)
11. Aus welchen der folgenden Gründe darf nach Art. 3 GG niemand benachteiligt oder bevorzugt werden?
Art. 3 GG verbietet die Benachteiligung oder Bevorzugung u. a. wegen Geschlecht, Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat, Herkunft, Glauben sowie religiöser oder politischer Anschauung. (Grundgesetz (GG), Art. 3 – gesetze-im-internet.de/gg/art_3.html)
12. Ein Türsteher verweigert einer Person allein wegen ihrer Hautfarbe den Zutritt zu einer Veranstaltung. Wie ist dieses Verhalten im Hinblick auf den Gleichheitssatz zu beurteilen?
Eine Zutrittsverweigerung allein wegen der Hautfarbe ist eine diskriminierende Ungleichbehandlung und mit dem Gleichheitsgedanken des Art. 3 GG nicht vereinbar. (Grundgesetz (GG), Art. 3 – gesetze-im-internet.de/gg/art_3.html)
13. Welche der folgenden Vorgehensweisen eines Wachmanns bei Einlasskontrollen ist mit dem Gleichheitssatz vereinbar?
Zulässig ist die Gleichbehandlung nach sachlichen, einheitlichen Kriterien; eine Ungleichbehandlung allein wegen Religion, Sprache oder Geschlecht ist diskriminierend. (Grundgesetz (GG), Art. 3 – gesetze-im-internet.de/gg/art_3.html)
14. Ein Auftraggeber ordnet an, dass Wachpersonal Personen ausschließlich aufgrund ihrer Herkunft strenger behandeln soll. Wie sollte das Wachpersonal damit umgehen?
Art. 3 GG nennt die Herkunft ausdrücklich als geschütztes Merkmal; eine Ungleichbehandlung allein deswegen ist diskriminierend und unzulässig. (Grundgesetz (GG), Art. 3 – gesetze-im-internet.de/gg/art_3.html)
15. Welche Aussage zum Verhältnis von Gleichheitssatz und Diskriminierung trifft zu?
Der Gleichheitssatz verbietet sachfremde Ungleichbehandlungen, verlangt aber nicht, wesentlich verschiedene Sachverhalte gleich zu behandeln. (Grundgesetz (GG), Art. 3 – gesetze-im-internet.de/gg/art_3.html)
16. Welches Merkmal ist nach dem Wortlaut des Art. 3 GG ausdrücklich vor Benachteiligung geschützt?
Art. 3 GG schützt ausdrücklich vor Benachteiligung u. a. wegen des Glaubens sowie religiöser oder politischer Anschauungen. (Grundgesetz (GG), Art. 3 – gesetze-im-internet.de/gg/art_3.html)
17. Was besagt die Wesensgehaltsgarantie nach Art. 19 Abs. 2 GG?
Nach Art. 19 Abs. 2 GG darf ein Grundrecht zwar eingeschränkt, aber in seinem Wesensgehalt niemals angetastet werden. (Grundgesetz (GG), Art. 19 Abs. 2 – gesetze-im-internet.de/gg/art_19.html)
18. Können Grundrechte überhaupt eingeschränkt werden?
Grundrechte können durch oder aufgrund eines Gesetzes eingeschränkt werden; ihr Wesensgehalt darf dabei jedoch nie angetastet werden (Art. 19 Abs. 2 GG). (Grundgesetz (GG), Art. 19 Abs. 2 – gesetze-im-internet.de/gg/art_19.html)
19. Welcher Grundsatz ist bei der Inanspruchnahme von Jedermannrechten und übertragenen Befugnissen durch Wachpersonal stets zu beachten, wenn in Grundrechte Dritter eingegriffen wird?
Eingriffe in Grundrechte Dritter müssen nach dem Grundsatz der Erforderlichkeit geeignet, erforderlich und angemessen sein. (Gewerbeordnung (GewO), § 34a Abs. 5 – gesetze-im-internet.de/gewo/__34a.html)
20. Ein Wachmann hält einen mutmaßlichen Ladendieb fest. Welche Maßnahme entspricht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit am ehesten?
Der Eingriff muss erforderlich und angemessen bleiben; das Festhalten ist auf das zur Klärung und Übergabe an die Polizei nötige Maß zu begrenzen. (Gewerbeordnung (GewO), § 34a Abs. 5 – Grundsatz der Erforderlichkeit)
21. Welche Grundsätze sind durch die Ewigkeitsklausel des Art. 79 Abs. 3 GG jeder Verfassungsänderung entzogen?
Die Ewigkeitsklausel des Art. 79 Abs. 3 GG schützt die Grundsätze der Art. 1 und 20 GG unabänderlich vor jeder Verfassungsänderung. (Grundgesetz (GG), Art. 79 Abs. 3 – gesetze-im-internet.de/gg/art_79.html)
22. Welche Aussage zum Schutz der Menschenwürde nach Art. 1 Abs. 1 GG ist für das Wachpersonal zutreffend?
Die Menschenwürde ist unantastbar und für das Wachpersonal handlungsleitend; auch bei zulässigen Maßnahmen ist sie stets zu achten. (Grundgesetz (GG), Art. 1 Abs. 1 – gesetze-im-internet.de/gg/art_1.html)
23. In welchem Artikel des Grundgesetzes ist die Wesensgehaltsgarantie geregelt?
Die Wesensgehaltsgarantie ist in Art. 19 Abs. 2 GG geregelt. (Grundgesetz (GG), Art. 19 Abs. 2 – gesetze-im-internet.de/gg/art_19.html)
24. Bei welcher Tätigkeit muss Wachpersonal das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit und Freiheit der Person aus Art. 2 GG besonders beachten?
Art. 2 GG (Leben, körperliche Unversehrtheit, Freiheit der Person) ist beim Festhalten, Durchsuchen oder körperlichem Zwang durch Wachpersonal besonders zu beachten. (Grundgesetz (GG), Art. 2 – gesetze-im-internet.de/gg/art_2.html)
25. Welche Aussage trifft Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes über die Würde des Menschen?
Nach Art. 1 Abs. 1 Satz 1 GG ist die Würde des Menschen unantastbar; ihre Achtung und ihr Schutz sind Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. (Grundgesetz (GG), Art. 1 Abs. 1)
26. Welchen Rang nimmt die Menschenwürde innerhalb des Grundgesetzes ein?
Die Menschenwürde nach Art. 1 Abs. 1 GG bildet den obersten Wert des Grundgesetzes und ist auch für das Wachpersonal handlungsleitend. (Grundgesetz (GG), Art. 1 Abs. 1)
27. Wen binden die Grundrechte nach Art. 1 Abs. 3 GG unmittelbar als geltendes Recht?
Nach Art. 1 Abs. 3 GG binden die Grundrechte Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht, also den Staat. (Grundgesetz (GG), Art. 1 Abs. 3)
28. Ist ein privater Sicherheitsdienst unmittelbar an die Grundrechte gebunden?
Nach Art. 1 Abs. 3 GG sind unmittelbar nur Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung gebunden; private Sicherheitsdienste sind nicht unmittelbar grundrechtsgebunden, müssen Grundrechte aber über die mittelbare Drittwirkung beachten. (Grundgesetz (GG), Art. 1 Abs. 3)
29. Was beschreibt der Begriff der (mittelbaren) Drittwirkung der Grundrechte?
Grundrechte sind primär Abwehrrechte gegen den Staat, wirken aber über die mittelbare Drittwirkung auch zwischen Privatpersonen; deshalb muss auch Wachpersonal die Grundrechte beachten. (34a-jack.de – Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung / Grundrechte)
30. Welche Grundfunktion haben die Grundrechte in erster Linie?
Grundrechte sind primär Abwehrrechte des Bürgers gegen Eingriffe des Staates und wirken über die Drittwirkung auch zwischen Privaten. (34a-jack.de – Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung / Grundrechte)
31. In welchen Artikeln des Grundgesetzes sind die Grundrechte im Kern geregelt?
Die Grundrechte stehen im ersten Abschnitt des Grundgesetzes und umfassen im Kern die Artikel 1 bis 19 GG. (Grundgesetz (GG), Abschnitt I 'Die Grundrechte', Art. 1–19)
32. Was besagt die Wesensgehaltsgarantie des Art. 19 Abs. 2 GG?
Nach Art. 19 Abs. 2 GG darf ein Grundrecht zwar durch Gesetz eingeschränkt werden, in keinem Fall aber in seinem Wesensgehalt angetastet werden. (Grundgesetz (GG), Art. 19 Abs. 2)
33. Welche Grundrechtsartikel werden durch die sogenannte Ewigkeitsklausel des Art. 79 Abs. 3 GG vor jeder Verfassungsänderung geschützt?
Durch die Ewigkeitsklausel des Art. 79 Abs. 3 GG sind die Grundsätze der Artikel 1 und 20 GG (u. a. Menschenwürde) jeder Verfassungsänderung entzogen und unabänderlich. (Grundgesetz (GG), Art. 79 Abs. 3)
34. Ein Sicherheitsmitarbeiter hält einen festgehaltenen Ladendieb fest. Wie muss er die Menschenwürde beachten?
Die Menschenwürde nach Art. 1 Abs. 1 GG ist unantastbar und gilt für jeden Menschen; sie ist auch beim Festhalten einer Person stets handlungsleitend. (Grundgesetz (GG), Art. 1 Abs. 1)
35. Welche Grundrechte gelten als Menschenrechte (Jedermannrechte) und stehen damit allen Menschen unabhängig von der Staatsangehörigkeit zu?
Menschen- bzw. Jedermannrechte wie Art. 1 und Art. 2 GG gelten für alle Menschen, während Deutschenrechte (z. B. Art. 8, 9, 11, 12) nur deutschen Staatsangehörigen zustehen. (Grundgesetz (GG), Art. 1, Art. 2; Deutschenrechte Art. 8 ff.)