Test34a

🚔 Strafrecht – Allgemeiner Teil und relevante Delikte

Strafrecht – Allgemeiner Teil und relevante Delikte

Eine Straftat wird im deutschen Strafrecht in einem dreistufigen Aufbau geprüft: Tatbestandsmäßigkeit, Rechtswidrigkeit und Schuld. Erst wenn alle drei Stufen erfüllt sind, ist die Tat strafbar. Bei der Rechtswidrigkeit greifen Rechtfertigungsgründe wie Notwehr (§ 32) und rechtfertigender Notstand (§ 34); auf der Schuldebene wirken der entschuldigende Notstand (§ 35) und die Schuldunfähigkeit (§ 19). Nach § 15 StGB ist grundsätzlich nur vorsätzliches Handeln strafbar; fahrlässiges Handeln nur, wenn das Gesetz es ausdrücklich mit Strafe bedroht. Schuldunfähig ist nach § 19 StGB, wer bei der Tat noch nicht vierzehn Jahre alt ist. Nach § 12 StGB ist eine Tat ein Verbrechen, wenn sie im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht ist; geringere Mindeststrafen oder Geldstrafe kennzeichnen das Vergehen.

Für den Bewachungsdienst sind die Rechtfertigungs- und Festnahmegründe besonders wichtig:

Praktisch bedeutsame Straftatbestände sind: Körperverletzung (§ 223 StGB: körperliche Misshandlung oder Gesundheitsschädigung, bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe), Diebstahl (§ 242 StGB: Wegnahme einer fremden beweglichen Sache mit Zueignungsabsicht, bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe), Hausfriedensbruch (§ 123 StGB: widerrechtliches Eindringen oder Verweilen, bis zu einem Jahr oder Geldstrafe, Antragsdelikt), Nötigung (§ 240 StGB: Gewalt oder Drohung mit empfindlichem Übel, bis zu drei Jahren oder Geldstrafe) und Freiheitsberaubung (§ 239 StGB: Einsperren oder anderweitiges Berauben der Freiheit, bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe). Hinzu treten Versuch und Vollendung, Täterschaft und Teilnahme sowie weitere Delikte wie Beleidigung, üble Nachrede, Amtsanmaßung und unterlassene Hilfeleistung (§ 323c StGB), die der Sicherheitsmitarbeiter kennen muss.

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Beispielfragen (35)

1. In welcher Reihenfolge werden die drei Stufen des Deliktsaufbaus im deutschen Strafrecht geprüft?

  1. Schuld, Rechtswidrigkeit, Tatbestand
  2. Tatbestand, Rechtswidrigkeit, Schuld
  3. Rechtswidrigkeit, Tatbestand, Schuld
  4. Tatbestand, Schuld, Rechtswidrigkeit

Der dreistufige Deliktsaufbau prüft eine Straftat in der Reihenfolge Tatbestandsmäßigkeit, Rechtswidrigkeit und Schuld. (Allgemeiner Teil des StGB, Systematik der §§ 13 ff., 19, 32, 34, 35 StGB (gesetze-im-internet.de))

2. Auf welcher Stufe des Deliktsaufbaus wird geprüft, ob das Verhalten alle gesetzlich beschriebenen Merkmale einer Strafnorm erfüllt?

  1. Auf der Stufe der Schuld
  2. Auf der Stufe der Rechtswidrigkeit
  3. Auf der Stufe des Tatbestands
  4. Auf der Stufe der Strafzumessung

Die Tatbestandsmäßigkeit ist die erste Stufe; hier wird geprüft, ob das Verhalten alle Merkmale des gesetzlichen Tatbestands erfüllt. (Allgemeiner Teil des StGB, Systematik der §§ 13 ff. StGB (gesetze-im-internet.de))

3. Welche Wirkung hat die Notwehr nach § 32 StGB im dreistufigen Deliktsaufbau?

  1. Sie lässt bereits den Tatbestand entfallen
  2. Sie schließt die Rechtswidrigkeit aus (Rechtfertigungsgrund)
  3. Sie schließt nur die Schuld aus
  4. Sie mindert lediglich die Strafe

Notwehr ist ein Rechtfertigungsgrund; wer eine durch Notwehr gebotene Tat begeht, handelt nicht rechtswidrig (§ 32 Abs. 1 StGB). (Strafgesetzbuch (StGB), § 32 Notwehr (gesetze-im-internet.de))

4. Auf welcher Stufe des Deliktsaufbaus wirkt sich die Schuldunfähigkeit eines Kindes unter 14 Jahren nach § 19 StGB aus?

  1. Auf der Stufe der Schuld
  2. Auf der Stufe der Rechtswidrigkeit
  3. Auf der Stufe des Tatbestands
  4. Sie hat keine Auswirkung auf den Deliktsaufbau

Wer bei Begehung der Tat noch nicht 14 Jahre alt ist, ist schuldunfähig; dies wirkt sich erst auf der dritten Stufe, der Schuld, aus (§ 19 StGB). (Strafgesetzbuch (StGB), § 19 Schuldunfähigkeit des Kindes (gesetze-im-internet.de))

5. Ein Sicherheitsmitarbeiter wehrt einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff mit der erforderlichen Verteidigung ab. Wie ist diese Handlung strafrechtlich einzuordnen?

  1. Sie ist tatbestandslos und damit von vornherein kein strafbares Verhalten
  2. Sie ist zwar tatbestandsmäßig, aber durch Notwehr gerechtfertigt und damit nicht rechtswidrig
  3. Sie ist rechtswidrig, der Täter handelt aber ohne Schuld
  4. Sie ist stets strafbar, weil Notwehr nur Polizeibeamten zusteht

Die Verteidigungshandlung erfüllt zwar einen Tatbestand, ist aber durch Notwehr gerechtfertigt; die Rechtswidrigkeit entfällt (§ 32 StGB). (Strafgesetzbuch (StGB), § 32 Notwehr (gesetze-im-internet.de))

6. Worin liegt der entscheidende Unterschied zwischen dem rechtfertigenden Notstand (§ 34 StGB) und dem entschuldigenden Notstand (§ 35 StGB) im Deliktsaufbau?

  1. Beide lassen den Tatbestand entfallen
  2. § 34 schließt die Rechtswidrigkeit aus, § 35 nur die Schuld; bei § 35 bleibt die Tat rechtswidrig
  3. § 34 schließt die Schuld aus, § 35 die Rechtswidrigkeit
  4. Beide schließen ausschließlich die Schuld aus

Beim rechtfertigenden Notstand (§ 34) entfällt die Rechtswidrigkeit, beim entschuldigenden Notstand (§ 35) bleibt die Tat rechtswidrig, der Täter handelt aber ohne Schuld. (Strafgesetzbuch (StGB), §§ 34, 35 StGB (gesetze-im-internet.de))

7. Für welche Rechtsgüter gilt der entschuldigende Notstand nach § 35 StGB ausschließlich?

  1. Für Eigentum, Ehre und Vermögen
  2. Für jedes beliebige Rechtsgut nach Abwägung
  3. Ausschließlich für Leben, Leib oder Freiheit
  4. Nur für das Eigentum des Täters

§ 35 StGB erfasst eine gegenwärtige, nicht anders abwendbare Gefahr ausschließlich für die abschließend genannten Rechtsgüter Leben, Leib oder Freiheit. (Strafgesetzbuch (StGB), § 35 Entschuldigender Notstand (gesetze-im-internet.de))

8. Welche Voraussetzung verlangt der rechtfertigende Notstand nach § 34 StGB hinsichtlich der Interessenabwägung?

  1. Das geschützte Interesse muss das beeinträchtigte wesentlich überwiegen
  2. Beide Interessen müssen gleichwertig sein
  3. Das beeinträchtigte Interesse muss überwiegen
  4. Eine Abwägung der Interessen ist nicht erforderlich

Beim rechtfertigenden Notstand muss das geschützte Interesse das beeinträchtigte bei Abwägung wesentlich überwiegen (§ 34 StGB). (Strafgesetzbuch (StGB), § 34 Rechtfertigender Notstand (gesetze-im-internet.de))

9. Welche Schuldform ist nach § 15 StGB grundsätzlich für eine Strafbarkeit erforderlich?

  1. Fahrlässiges Handeln in jedem Fall
  2. Vorsätzliches Handeln; Fahrlässigkeit nur, wenn das Gesetz es ausdrücklich anordnet
  3. Sowohl Vorsatz als auch Fahrlässigkeit müssen immer vorliegen
  4. Weder Vorsatz noch Fahrlässigkeit sind nötig

Nach § 15 StGB ist grundsätzlich nur vorsätzliches Handeln strafbar; fahrlässiges Handeln ist nur strafbar, wenn das Gesetz es ausdrücklich mit Strafe bedroht. (Strafgesetzbuch (StGB), § 15 Vorsätzliches und fahrlässiges Handeln (gesetze-im-internet.de))

10. Wann wird eine Straftat nach § 12 StGB als Verbrechen eingestuft?

  1. Wenn sie im Mindestmaß mit Geldstrafe bedroht ist
  2. Wenn sie im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bedroht ist
  3. Wenn sie im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht ist
  4. Wenn der Täter mit Vorsatz gehandelt hat

Verbrechen sind nach § 12 StGB Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind. (Strafgesetzbuch (StGB), § 12 Verbrechen und Vergehen (gesetze-im-internet.de))

11. Eine Tat ist im Mindestmaß mit Geldstrafe oder mit Freiheitsstrafe unter einem Jahr bedroht. Wie ist sie nach § 12 StGB einzuordnen?

  1. Als Verbrechen
  2. Als Vergehen
  3. Als Ordnungswidrigkeit
  4. Als straflose Handlung

Vergehen sind Taten, die im Mindestmaß mit geringerer Freiheitsstrafe als einem Jahr oder mit Geldstrafe bedroht sind (§ 12 StGB). (Strafgesetzbuch (StGB), § 12 Verbrechen und Vergehen (gesetze-im-internet.de))

12. Welches innere Merkmal muss beim Diebstahl nach § 242 StGB zusätzlich zur Wegnahme vorliegen?

  1. Die Absicht, die Sache nur kurz zu benutzen
  2. Die Absicht, sich oder einem Dritten die Sache rechtswidrig zuzueignen (Zueignungsabsicht)
  3. Die Absicht, die Sache zu beschädigen
  4. Die Absicht, dem Eigentümer zu helfen

Diebstahl setzt die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache in der Absicht voraus, sie sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen (§ 242 StGB). (Strafgesetzbuch (StGB), § 242 Diebstahl (gesetze-im-internet.de))

13. Welche Art von Sache kann nach § 242 StGB Gegenstand eines Diebstahls sein?

  1. Jede Sache, auch die eigene
  2. Eine fremde bewegliche Sache
  3. Nur unbewegliche Sachen wie Grundstücke
  4. Nur Forderungen und Rechte

Diebstahl bezieht sich auf eine fremde bewegliche Sache, die einem anderen weggenommen wird (§ 242 StGB). (Strafgesetzbuch (StGB), § 242 Diebstahl (gesetze-im-internet.de))

14. Welcher Strafrahmen ist für den einfachen Diebstahl nach § 242 Abs. 1 StGB vorgesehen?

  1. Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe
  2. Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe
  3. Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe
  4. Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr

Der Strafrahmen des einfachen Diebstahls ist Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe (§ 242 StGB). (Strafgesetzbuch (StGB), § 242 Diebstahl (gesetze-im-internet.de))

15. Ein Ladendieb steckt im Geschäft eine Ware ein, mit der festen Absicht, sie zu behalten und nie zu bezahlen. Welches Delikt liegt damit typischerweise vor?

  1. Unterschlagung, weil er die Ware bereits in Händen hält
  2. Diebstahl, weil er die fremde Sache mit Zueignungsabsicht wegnimmt
  3. Hausfriedensbruch, weil er das Geschäft betreten hat
  4. Nötigung, weil er den Inhaber zur Duldung zwingt

Der Ladendieb nimmt eine fremde bewegliche Sache mit Zueignungsabsicht weg; das ist ein Diebstahl nach § 242 StGB. (Strafgesetzbuch (StGB), § 242 Diebstahl (gesetze-im-internet.de))

16. Worin unterscheidet sich die Unterschlagung typischerweise vom Diebstahl?

  1. Bei der Unterschlagung fehlt das Merkmal der Wegnahme, weil der Täter die Sache bereits in Besitz oder Gewahrsam hat
  2. Die Unterschlagung setzt zwingend Gewalt voraus
  3. Bei der Unterschlagung muss die Sache dem Täter selbst gehören
  4. Die Unterschlagung ist nur bei unbeweglichen Sachen möglich

Anders als beim Diebstahl fehlt bei der Unterschlagung die Wegnahme; der Täter eignet sich eine fremde Sache zu, die er bereits in Besitz oder Gewahrsam hat (§ 246 StGB). (Strafgesetzbuch (StGB), §§ 242, 246 (Abgrenzung Diebstahl/Unterschlagung, gesetze-im-internet.de))

17. Ein Sicherheitsmitarbeiter findet eine verlorene Geldbörse und steckt das Bargeld dauerhaft in die eigene Tasche, statt sie abzugeben. Welches Delikt kommt am ehesten in Betracht?

  1. Diebstahl, weil er die Börse weggenommen hat
  2. Unterschlagung, weil er sich eine fremde Sache rechtswidrig zueignet, an der kein fremder Gewahrsam mehr besteht
  3. Hausfriedensbruch
  4. Kein Delikt, weil Fundsachen frei verwendbar sind

Da keine Wegnahme aus fremdem Gewahrsam stattfindet, sondern der Täter sich eine herrenlos erscheinende, aber fremde Fundsache rechtswidrig zueignet, liegt eine Unterschlagung nahe (§ 246 StGB). (Strafgesetzbuch (StGB), § 246 Unterschlagung (gesetze-im-internet.de))

18. Ein Mitarbeiter erhält dienstlich Werkzeug seines Arbeitgebers überlassen und beschließt später, es endgültig für sich zu behalten. Welche strafrechtliche Einordnung ist zutreffend?

  1. Diebstahl, weil das Werkzeug fremd ist
  2. Unterschlagung, weil er sich eine ihm anvertraute fremde Sache rechtswidrig zueignet, ohne sie wegzunehmen
  3. Freiheitsberaubung
  4. Kein Delikt, weil er das Werkzeug rechtmäßig erhalten hat

Das Werkzeug wurde rechtmäßig überlassen, sodass keine Wegnahme vorliegt; die spätere rechtswidrige Zueignung einer fremden Sache ist Unterschlagung (§ 246 StGB). (Strafgesetzbuch (StGB), § 246 Unterschlagung (gesetze-im-internet.de))

19. Welches Verhalten erfüllt den Tatbestand des Hausfriedensbruchs nach § 123 Abs. 1 StGB?

  1. Das widerrechtliche Eindringen in oder unbefugte Verweilen in fremden Räumen gegen den Willen des Berechtigten
  2. Das Beschädigen einer fremden Sache
  3. Das Wegnehmen einer fremden beweglichen Sache
  4. Das Bedrohen einer Person mit einem Übel

Hausfriedensbruch begeht, wer in die Wohnung, Geschäftsräume oder das befriedete Besitztum eines anderen widerrechtlich eindringt oder darin gegen den Willen des Berechtigten verweilt (§ 123 StGB). (Strafgesetzbuch (StGB), § 123 Hausfriedensbruch (gesetze-im-internet.de))

20. Welcher Strafrahmen gilt für den Hausfriedensbruch nach § 123 Abs. 1 StGB?

  1. Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe
  2. Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe
  3. Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe
  4. Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr

Der Strafrahmen des Hausfriedensbruchs ist Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe (§ 123 StGB). (Strafgesetzbuch (StGB), § 123 Hausfriedensbruch (gesetze-im-internet.de))

21. Welche prozessuale Besonderheit gilt für die Verfolgung des Hausfriedensbruchs nach § 123 Abs. 2 StGB?

  1. Er wird stets von Amts wegen verfolgt
  2. Er wird nur auf Antrag verfolgt (Antragsdelikt)
  3. Er kann nur durch ein Geschworenengericht abgeurteilt werden
  4. Er ist nur als Ordnungswidrigkeit verfolgbar

Der Hausfriedensbruch wird nach § 123 Abs. 2 StGB nur auf Antrag verfolgt; er ist ein Antragsdelikt. (Strafgesetzbuch (StGB), § 123 Hausfriedensbruch (gesetze-im-internet.de))

22. Ein Gast erhält im Hausrecht eines Veranstalters ein wirksames Hausverbot, weigert sich aber, das Gelände zu verlassen, und bleibt trotz Aufforderung. Welches Delikt kommt in Betracht?

  1. Diebstahl
  2. Hausfriedensbruch durch unbefugtes Verweilen gegen den Willen des Berechtigten
  3. Unterschlagung
  4. Körperverletzung

Wer gegen den Willen des Berechtigten in befriedetem Besitztum verweilt, begeht Hausfriedensbruch nach § 123 StGB. (Strafgesetzbuch (StGB), § 123 Hausfriedensbruch (gesetze-im-internet.de))

23. Ein Sicherheitsmitarbeiter stellt fest, dass ein Hausfriedensbruch begangen wird. Wer muss tätig werden, damit die Tat strafrechtlich verfolgt werden kann?

  1. Niemand, die Staatsanwaltschaft verfolgt stets von Amts wegen
  2. Der Berechtigte (Hausrechtsinhaber) muss einen Strafantrag stellen, da es sich um ein Antragsdelikt handelt
  3. Nur der Sicherheitsmitarbeiter selbst kann die Tat verfolgen
  4. Ein Antrag ist nie erforderlich, weil Hausfriedensbruch ein Verbrechen ist

Hausfriedensbruch ist ein Antragsdelikt nach § 123 Abs. 2 StGB; ohne Strafantrag des Berechtigten erfolgt grundsätzlich keine Verfolgung. (Strafgesetzbuch (StGB), § 123 Hausfriedensbruch (gesetze-im-internet.de))

24. Ist der Diebstahl nach § 242 StGB ein Verbrechen oder ein Vergehen?

  1. Ein Verbrechen, weil er mit Freiheitsstrafe bedroht ist
  2. Ein Vergehen, weil das Mindestmaß unter einem Jahr Freiheitsstrafe liegt
  3. Eine Ordnungswidrigkeit
  4. Eine straflose Handlung

Diebstahl ist mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bedroht; das Mindestmaß liegt unter einem Jahr, daher handelt es sich um ein Vergehen (§§ 12, 242 StGB). (Strafgesetzbuch (StGB), §§ 12, 242 StGB (gesetze-im-internet.de))

25. Welche Räumlichkeiten werden vom Schutz des Hausfriedensbruchs nach § 123 StGB ausdrücklich erfasst?

  1. Nur private Wohnungen
  2. Wohnung, Geschäftsräume und befriedetes Besitztum eines anderen
  3. Ausschließlich öffentliche Straßen und Plätze
  4. Nur Behördengebäude

§ 123 StGB schützt die Wohnung, Geschäftsräume und das befriedete Besitztum eines anderen. (Strafgesetzbuch (StGB), § 123 Hausfriedensbruch (gesetze-im-internet.de))

26. Eine Person nimmt im Selbstbedienungsladen einen Schraubendreher heraus, benutzt ihn kurz und legt ihn vor dem Verlassen des Ladens zurück ins Regal, ohne ihn behalten zu wollen. Warum scheidet hier ein vollendeter Diebstahl regelmäßig aus?

  1. Weil keine fremde Sache vorliegt
  2. Weil die Sache unbeweglich ist
  3. Weil es an der Zueignungsabsicht fehlt; sie will sich die Sache nicht dauerhaft zueignen
  4. Weil ein Schraubendreher kein tauglicher Tatgegenstand ist

Diebstahl verlangt Zueignungsabsicht; wer die Sache nur kurz benutzt und zurücklegt, will sich die Sache nicht rechtswidrig zueignen, sodass ein vollendeter Diebstahl regelmäßig ausscheidet (§ 242 StGB). (Strafgesetzbuch (StGB), § 242 Diebstahl (gesetze-im-internet.de))

27. Welche Form des Handelns ist nach § 15 StGB grundsätzlich strafbar?

  1. Nur vorsätzliches Handeln, sofern das Gesetz nichts anderes bestimmt
  2. Nur fahrlässiges Handeln
  3. Sowohl vorsätzliches als auch fahrlässiges Handeln gleichermaßen
  4. Ausschließlich grob fahrlässiges Handeln

Nach § 15 StGB ist grundsätzlich nur vorsätzliches Handeln strafbar; fahrlässiges Handeln ist nur dann strafbar, wenn das Gesetz es ausdrücklich mit Strafe bedroht. (§ 15 StGB (gesetze-im-internet.de))

28. Wann ist fahrlässiges Handeln nach dem deutschen Strafrecht strafbar?

  1. Immer, wenn ein Schaden entsteht
  2. Nur wenn das Gesetz es ausdrücklich mit Strafe bedroht
  3. Niemals, da Fahrlässigkeit straffrei ist
  4. Nur bei Verbrechen, nicht bei Vergehen

§ 15 StGB bestimmt, dass fahrlässiges Handeln nur strafbar ist, wenn das Gesetz dies ausdrücklich anordnet (z. B. fahrlässige Körperverletzung). (§ 15 StGB (gesetze-im-internet.de))

29. Was versteht man unter Vorsatz im strafrechtlichen Sinne?

  1. Das bloße Übersehen einer Gefahr aus Unachtsamkeit
  2. Das Wissen und Wollen der Verwirklichung des Straftatbestandes
  3. Eine besonders schwere Form der Fahrlässigkeit
  4. Die fehlende Schuldfähigkeit des Täters

Vorsatz bedeutet das Wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung; der Täter kennt die Tatumstände und will die Tat verwirklichen. (Allgemeiner Teil des StGB, § 15 StGB (gesetze-im-internet.de))

30. Welche Aussage zur Fahrlässigkeit ist zutreffend?

  1. Bei Fahrlässigkeit will der Täter den Erfolg bewusst herbeiführen
  2. Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt
  3. Fahrlässigkeit setzt immer eine Schädigungsabsicht voraus
  4. Fahrlässigkeit und Vorsatz sind rechtlich gleichbedeutend

Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt und dadurch einen tatbestandlichen Erfolg verursacht, ohne ihn zu wollen. (Allgemeiner Teil des StGB, § 15 StGB (gesetze-im-internet.de))

31. Ein Sicherheitsmitarbeiter stößt einen Besucher beim Abdrängen unbeabsichtigt, sodass dieser stürzt und sich verletzt. Wie ist sein Handeln hinsichtlich der Verletzung am ehesten einzuordnen?

  1. Als vorsätzliche Körperverletzung, da er gehandelt hat
  2. Als fahrlässiges Verhalten, wenn er die gebotene Sorgfalt außer Acht ließ
  3. Als straffrei, weil keine Absicht bestand und Fahrlässigkeit nie strafbar ist
  4. Als Verbrechen wegen der Verletzungsfolge

Wer einen Erfolg nicht will, aber die erforderliche Sorgfalt verletzt, handelt fahrlässig; die fahrlässige Körperverletzung ist als Sonderfall ausdrücklich strafbar. (§ 15 StGB; § 223 StGB (gesetze-im-internet.de))

32. Worin unterscheiden sich Vorsatz und Fahrlässigkeit in ihrem Kern?

  1. Vorsatz betrifft nur Verbrechen, Fahrlässigkeit nur Vergehen
  2. Beim Vorsatz weiß und will der Täter die Tat, bei der Fahrlässigkeit verletzt er die Sorgfaltspflicht ohne Erfolgswillen
  3. Vorsatz ist immer milder zu bestrafen als Fahrlässigkeit
  4. Fahrlässigkeit erfordert eine richterliche Anordnung, Vorsatz nicht

Der entscheidende Unterschied liegt im Willenselement: Beim Vorsatz will der Täter die Tatverwirklichung, bei der Fahrlässigkeit fehlt dieser Wille, aber er verletzt die gebotene Sorgfalt. (Allgemeiner Teil des StGB, § 15 StGB (gesetze-im-internet.de))

33. Ein Wachmann nimmt billigend in Kauf, dass ein von ihm festgehaltener Mensch dabei Schmerzen erleidet, will dies aber nicht direkt. Welche Vorsatzform liegt vor?

  1. Bewusste Fahrlässigkeit, also kein Vorsatz
  2. Bedingter Vorsatz (Eventualvorsatz)
  3. Absicht (dolus directus 1. Grades)
  4. Schuldunfähigkeit nach § 19 StGB

Wer den Erfolg nicht anstrebt, ihn aber für möglich hält und billigend in Kauf nimmt, handelt mit bedingtem Vorsatz (Eventualvorsatz), der für die Vorsatzstrafbarkeit ausreicht. (Allgemeiner Teil des StGB, § 15 StGB (gesetze-im-internet.de))

34. Welche Beispieltat ist im StGB ausdrücklich auch in der fahrlässigen Begehungsform strafbar?

  1. Diebstahl
  2. Nötigung
  3. Körperverletzung
  4. Hausfriedensbruch

Die Körperverletzung ist neben der vorsätzlichen Form auch als fahrlässige Körperverletzung ausdrücklich unter Strafe gestellt; Diebstahl, Nötigung und Hausfriedensbruch sind nur vorsätzlich strafbar. (§ 15 StGB; § 223 StGB (gesetze-im-internet.de))

35. Welche Aussage zum Verhältnis von Vorsatz und Schuld trifft am ehesten zu?

  1. Vorsatz schließt die Schuld stets aus
  2. Ein vorsätzlich handelnder Täter kann trotzdem schuldlos sein, etwa bei Schuldunfähigkeit
  3. Fahrlässigkeit setzt voraus, dass keine Schuld vorliegt
  4. Vorsatz und Schuld sind dasselbe

Vorsatz betrifft die Tatbestandsebene; ein vorsätzlich handelnder Täter kann dennoch ohne Schuld handeln, z. B. wenn er nach § 19 StGB schuldunfähig ist. (§ 15 StGB; § 19 StGB (gesetze-im-internet.de))

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