Test34a

🆘 Notwehr, Nothilfe und Notstand

Notwehr, Nothilfe und Notstand

Notwehr, Nothilfe und Notstand sind die zentralen Eingriffsrechte des Wachpersonals. Sie gehören zu den Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründen im dreistufigen Deliktsaufbau: Rechtfertigungsgründe (z. B. § 32 StGB, § 34 StGB) schließen die Rechtswidrigkeit aus, Entschuldigungsgründe (z. B. § 33 StGB, § 35 StGB) schließen die Schuld aus.

Notwehr (§ 32 StGB) ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden. Wer eine durch Notwehr gebotene Tat begeht, handelt nicht rechtswidrig (Rechtfertigungsgrund). Die drei zentralen Voraussetzungen der Notwehrlage nach § 32 Abs. 2 StGB sind ein Angriff, der (1) gegenwärtig, (2) rechtswidrig und (3) auf ein Rechtsgut von sich selbst oder einem anderen gerichtet ist; die Verteidigung muss erforderlich und geboten sein.

Anders als beim Notstand gilt bei der Notwehr keine strikte Güterabwägung: „Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen.“ Eine wesentliche Überlegenheit des geschützten Interesses ist nicht verlangt — im Unterschied zu § 34 StGB.

Putativnotwehr liegt vor, wenn der Handelnde irrig eine Notwehrlage annimmt, die in Wirklichkeit nicht besteht (Erlaubnistatbestandsirrtum). Verwandt ist das Jedermann-Festnahmerecht nach § 127 Abs. 1 StPO: Wer auf frischer Tat betroffen oder verfolgt wird, darf von jedermann vorläufig festgenommen werden, wenn Fluchtverdacht besteht oder die Identität nicht sofort feststellbar ist (beide Bedingungen kumulativ neben der frischen Tat).

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Beispielfragen (35)

1. In welchem Paragraphen des Strafgesetzbuches ist die Notwehr geregelt?

  1. § 32 StGB
  2. § 34 StGB
  3. § 127 StPO
  4. § 904 BGB

Die Notwehr ist in § 32 StGB geregelt; wer eine durch Notwehr gebotene Tat begeht, handelt nicht rechtswidrig. (Strafgesetzbuch (StGB) § 32 Absatz 1 und 2, gesetze-im-internet.de)

2. Wie wird der Angriff bezeichnet, gegen den nach § 32 StGB Notwehr zulässig ist?

  1. Gegenwärtiger, rechtswidriger Angriff
  2. Vergangener, rechtmäßiger Angriff
  3. Künftig drohender, rechtmäßiger Angriff
  4. Beendeter, abgewehrter Angriff

Notwehr setzt einen gegenwärtigen und rechtswidrigen Angriff voraus; gegen einen vergangenen oder rechtmäßigen Angriff ist keine Notwehr möglich. (Strafgesetzbuch (StGB) § 32 Absatz 2, gesetze-im-internet.de)

3. Welche drei zentralen Merkmale muss der Angriff bzw. die Verteidigung bei der Notwehrlage nach § 32 Abs. 2 StGB erfüllen?

  1. Der Angriff muss gegenwärtig und rechtswidrig sein, die Verteidigung erforderlich
  2. Der Angriff muss vergangen und schuldhaft sein, die Verteidigung verhältnismäßig
  3. Der Angriff muss künftig und rechtmäßig sein, die Verteidigung mild
  4. Der Angriff muss heimlich und fahrlässig sein, die Verteidigung schriftlich angekündigt

§ 32 Abs. 2 StGB verlangt einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff und eine erforderliche (und gebotene) Verteidigung. (Strafgesetzbuch (StGB) § 32 Absatz 2, gesetze-im-internet.de)

4. Welche Rechtsfolge tritt ein, wenn jemand eine durch Notwehr gebotene Tat begeht?

  1. Er handelt nicht rechtswidrig (Rechtfertigungsgrund)
  2. Er handelt rechtswidrig, aber ohne Schuld
  3. Er handelt rechtswidrig und schuldhaft, wird jedoch milder bestraft
  4. Er handelt ordnungswidrig und erhält ein Bußgeld

Notwehr ist ein Rechtfertigungsgrund: Wer in Notwehr handelt, handelt nicht rechtswidrig (§ 32 Abs. 1 StGB). (Strafgesetzbuch (StGB) § 32 Absatz 1, gesetze-im-internet.de)

5. Wie nennt man die Notwehr, die zugunsten eines anderen (Dritten) ausgeübt wird?

  1. Nothilfe
  2. Notstand
  3. Notwehrexzess
  4. Selbsthilfe

Die Verteidigung zugunsten eines Dritten heißt Nothilfe und ergibt sich aus dem Wortlaut 'von sich oder einem anderen' in § 32 Abs. 2 StGB. (Strafgesetzbuch (StGB) § 32 Absatz 2, gesetze-im-internet.de)

6. Auf welcher Rechtsgrundlage beruht die Nothilfe?

  1. § 32 StGB ('von sich oder einem anderen')
  2. Einem eigenständigen Paragraphen § 32a StGB
  3. § 35 StGB (entschuldigender Notstand)
  4. § 127 StPO (Festnahmerecht)

Die Nothilfe hat keine eigene Paragraphennummer; sie folgt unmittelbar aus dem Wortlaut 'von sich oder einem anderen' in § 32 StGB. (Strafgesetzbuch (StGB) § 32 Absatz 2, gesetze-im-internet.de)

7. Ein Wachmann beobachtet, wie ein Fremder eine Passantin auf dem Werksgelände tätlich angreift. Darf der Wachmann eingreifen und mit welcher Begründung?

  1. Ja, im Rahmen der Nothilfe nach § 32 StGB, weil sich Notwehr auch auf 'einen anderen' erstreckt
  2. Nein, da Notwehr nur die Verteidigung der eigenen Person erlaubt
  3. Nein, da nur die Polizei zugunsten Dritter eingreifen darf
  4. Ja, aber nur nach § 34 StGB rechtfertigender Notstand mit Güterabwägung

Da § 32 StGB die Verteidigung 'von sich oder einem anderen' erlaubt, darf der Wachmann im Rahmen der Nothilfe eingreifen. (Strafgesetzbuch (StGB) § 32 Absatz 2, gesetze-im-internet.de)

8. Welche Anforderung stellt § 32 StGB an die Verteidigungshandlung?

  1. Sie muss erforderlich und geboten sein
  2. Sie muss schriftlich angedroht worden sein
  3. Sie muss das mildeste denkbare Mittel ohne jede Wirkung sein
  4. Sie muss von einem Vorgesetzten genehmigt sein

Nach § 32 StGB muss die Verteidigung erforderlich und geboten sein, um den Angriff abzuwenden. (Strafgesetzbuch (StGB) § 32 Absatz 2, gesetze-im-internet.de)

9. Welcher Grundsatz kennzeichnet die Notwehr nach § 32 StGB im Unterschied zum Notstand?

  1. Es gilt keine strikte Güterabwägung – 'Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen'
  2. Das geschützte Interesse muss das beeinträchtigte stets wesentlich überwiegen
  3. Der Verteidiger muss zunächst immer fliehen, bevor er sich wehrt
  4. Eine Verteidigung ist nur bei Lebensgefahr zulässig

Bei der Notwehr gilt keine strikte Güterabwägung wie beim Notstand; das angegriffene Recht muss dem Unrecht nicht weichen. (Strafgesetzbuch (StGB) § 32 im Vergleich zu § 34, gesetze-im-internet.de)

10. In welchem Paragraphen des Bürgerlichen Gesetzbuches ist die Notwehr zivilrechtlich – inhaltlich gleichlautend mit § 32 StGB – geregelt?

  1. § 227 BGB
  2. § 228 BGB
  3. § 904 BGB
  4. § 127 BGB

§ 227 BGB enthält den zivilrechtlichen Notwehrbegriff und ist inhaltlich gleichlautend mit § 32 StGB; eine durch Notwehr gebotene Handlung ist nicht widerrechtlich. (Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 227, gesetze-im-internet.de)

11. Was bedeutet das Merkmal 'gegenwärtig' beim Notwehrangriff?

  1. Der Angriff steht unmittelbar bevor, dauert an oder dauert noch fort
  2. Der Angriff hat vor mehreren Tagen stattgefunden
  3. Der Angriff wird erst in der kommenden Woche erwartet
  4. Der Angriff wurde bereits vollständig abgewehrt

Gegenwärtig ist ein Angriff, der unmittelbar bevorsteht, gerade stattfindet oder noch fortdauert; gegen vergangene Angriffe gibt es keine Notwehr. (Strafgesetzbuch (StGB) § 32 Absatz 2, gesetze-im-internet.de)

12. Ein Ladendieb hat die Beute bereits ergriffen und rennt weg; der Wachmann will ihn aufhalten. Liegt für das Aufhalten eine Notwehrlage nach § 32 StGB vor, wenn der Angriff auf das Eigentum noch andauert?

  1. Ja, solange der Angriff auf das Eigentum noch gegenwärtig ist (Tat noch nicht beendet)
  2. Nein, Notwehr ist bei Eigentumsdelikten generell ausgeschlossen
  3. Nein, Notwehr setzt immer eine Gefahr für das Leben voraus
  4. Ja, aber nur mit vorheriger richterlicher Anordnung

Solange der Angriff auf das Eigentum noch gegenwärtig (nicht beendet) ist, kann eine Notwehrlage bestehen; daneben kommt das Festnahmerecht nach § 127 StPO in Betracht. (Strafgesetzbuch (StGB) § 32 Absatz 2, gesetze-im-internet.de)

13. Welcher Paragraph regelt den Notwehrexzess (Überschreitung der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken)?

  1. § 33 StGB
  2. § 32 StGB
  3. § 34 StGB
  4. § 35 StGB

§ 33 StGB regelt den Notwehrexzess: Wer die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken überschreitet, wird nicht bestraft. (Strafgesetzbuch (StGB) § 33, gesetze-im-internet.de)

14. Aus welchen Beweggründen muss die Überschreitung erfolgen, damit der Täter beim Notwehrexzess nach § 33 StGB nicht bestraft wird?

  1. Verwirrung, Furcht oder Schrecken
  2. Wut, Hass oder Rache
  3. Habgier, Eifersucht oder Neid
  4. Gleichgültigkeit, Langeweile oder Übermut

§ 33 StGB entschuldigt nur eine Notwehrüberschreitung aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken (sogenannte asthenische Affekte). (Strafgesetzbuch (StGB) § 33, gesetze-im-internet.de)

15. Wie ist der Notwehrexzess nach § 33 StGB in die Deliktssystematik einzuordnen?

  1. Als Entschuldigungsgrund (die Schuld entfällt)
  2. Als Rechtfertigungsgrund (die Rechtswidrigkeit entfällt)
  3. Als Tatbestandsausschluss
  4. Als bloßer Strafmilderungsgrund

Der Notwehrexzess nach § 33 StGB ist ein Entschuldigungsgrund: Die Tat bleibt rechtswidrig, aber die Schuld entfällt. (Strafgesetzbuch (StGB) § 33, gesetze-im-internet.de)

16. In welchem Paragraphen ist der rechtfertigende Notstand geregelt?

  1. § 34 StGB
  2. § 32 StGB
  3. § 35 StGB
  4. § 33 StGB

Der rechtfertigende Notstand ist in § 34 StGB geregelt; wer ihn erfüllt, handelt nicht rechtswidrig. (Strafgesetzbuch (StGB) § 34, gesetze-im-internet.de)

17. Welche Art von Gefahr setzt § 34 StGB (rechtfertigender Notstand) voraus?

  1. Eine gegenwärtige, nicht anders abwendbare Gefahr für ein Rechtsgut
  2. Eine künftige, jederzeit anders abwendbare Gefahr
  3. Eine bereits vollständig beseitigte Gefahr
  4. Eine nur eingebildete, objektiv nicht bestehende Gefahr

§ 34 StGB verlangt eine gegenwärtige, nicht anders abwendbare Gefahr für ein Rechtsgut wie Leben, Leib, Freiheit, Ehre oder Eigentum. (Strafgesetzbuch (StGB) § 34, gesetze-im-internet.de)

18. Welche Abwägung verlangt § 34 StGB ausdrücklich?

  1. Das geschützte Interesse muss das beeinträchtigte wesentlich überwiegen
  2. Das beeinträchtigte Interesse muss das geschützte wesentlich überwiegen
  3. Beide Interessen müssen exakt gleichwertig sein
  4. Eine Abwägung ist nicht erforderlich

Beim rechtfertigenden Notstand nach § 34 StGB muss das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegen. (Strafgesetzbuch (StGB) § 34, gesetze-im-internet.de)

19. Neben der wesentlichen Überwiegung des geschützten Interesses verlangt § 34 StGB eine weitere Voraussetzung an die Notstandshandlung. Welche?

  1. Die Tat muss ein angemessenes Mittel zur Gefahrabwehr sein
  2. Die Tat muss von einem Richter genehmigt sein
  3. Die Tat darf nur gegen Sachen, niemals gegen Personen gerichtet sein
  4. Die Tat muss zuvor dem Gefährder angekündigt werden

§ 34 StGB setzt zusätzlich voraus, dass die Tat ein angemessenes Mittel ist, um die Gefahr abzuwenden. (Strafgesetzbuch (StGB) § 34, gesetze-im-internet.de)

20. Welche Rechtsfolge hat eine nach § 34 StGB gerechtfertigte Notstandshandlung?

  1. Der Handelnde handelt nicht rechtswidrig
  2. Der Handelnde handelt rechtswidrig, aber ohne Schuld
  3. Der Handelnde handelt ordnungswidrig
  4. Der Handelnde handelt nur fahrlässig

§ 34 StGB ist ein Rechtfertigungsgrund: Wer die Voraussetzungen erfüllt, handelt nicht rechtswidrig. (Strafgesetzbuch (StGB) § 34, gesetze-im-internet.de)

21. Worin besteht der wesentliche Unterschied zwischen § 34 StGB und § 35 StGB?

  1. § 34 macht die Tat rechtmäßig (Rechtfertigung), § 35 schließt nur die Schuld aus (Entschuldigung)
  2. § 34 schließt nur die Schuld aus, § 35 macht die Tat rechtmäßig
  3. Beide Paragraphen schließen die Rechtswidrigkeit aus
  4. Beide Paragraphen schließen nur die Schuld aus

§ 34 StGB ist ein Rechtfertigungsgrund ('handelt nicht rechtswidrig'), § 35 StGB ein Entschuldigungsgrund ('handelt ohne Schuld'). (Strafgesetzbuch (StGB) §§ 34, 35, gesetze-im-internet.de)

22. Ein Wachmann zertrümmert eine fremde Scheibe, um einen eingeschlossenen Menschen vor Rauchgas zu retten; das gerettete Leben überwiegt den Sachschaden wesentlich. Welche Vorschrift rechtfertigt sein Handeln?

  1. § 34 StGB (rechtfertigender Notstand), da das geschützte Interesse wesentlich überwiegt
  2. § 32 StGB (Notwehr), da ein rechtswidriger Angriff vorliegt
  3. § 33 StGB (Notwehrexzess)
  4. § 127 StPO (Festnahmerecht)

Da kein Angriff vorliegt, sondern eine Gefahr, und das gerettete Leben den Sachschaden wesentlich überwiegt, greift der rechtfertigende Notstand nach § 34 StGB. (Strafgesetzbuch (StGB) § 34, gesetze-im-internet.de)

23. Welcher zivilrechtliche Paragraph regelt den defensiven Notstand, bei dem die Gefahr von der beschädigten Sache selbst ausgeht?

  1. § 228 BGB
  2. § 904 BGB
  3. § 227 BGB
  4. § 34 StGB

§ 228 BGB (defensiver Notstand) erlaubt die Beschädigung einer Sache, von der die Gefahr ausgeht, wenn dies zur Gefahrabwendung erforderlich und verhältnismäßig ist. (Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 228, gesetze-im-internet.de)

24. Worin unterscheiden sich § 228 BGB und § 904 BGB?

  1. Bei § 228 BGB geht die Gefahr von der beschädigten Sache aus, bei § 904 BGB richtet sich die Einwirkung gegen eine unbeteiligte Sache
  2. Bei § 228 BGB geht es nur um Personen, bei § 904 BGB nur um Tiere
  3. Beide Vorschriften setzen einen rechtswidrigen Angriff voraus
  4. Bei § 904 BGB geht die Gefahr von der eingewirkten Sache aus, bei § 228 BGB nicht

Bei § 228 BGB (defensiver Notstand) ist die beschädigte Sache selbst die Gefahrquelle; bei § 904 BGB (aggressiver Notstand) richtet sich die Einwirkung gegen eine unbeteiligte fremde Sache. (Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§ 228, 904, gesetze-im-internet.de)

25. Ein Wachmann nimmt einem Unbeteiligten ein Löschgerät weg, um ein gefährliches Feuer zu bekämpfen, von dem die fremde Sache nicht ausgeht. Welche zivilrechtliche Vorschrift verpflichtet den Eigentümer zur Duldung?

  1. § 904 BGB (aggressiver Notstand) – der Eigentümer kann jedoch Schadensersatz verlangen
  2. § 228 BGB, da die Gefahr von dem Löschgerät ausgeht
  3. § 227 BGB, da Notwehr vorliegt
  4. § 32 StGB, da ein Angriff abgewehrt wird

§ 904 BGB verpflichtet den Eigentümer zur Duldung der Einwirkung auf seine unbeteiligte Sache, gewährt ihm aber einen Anspruch auf Ersatz des entstandenen Schadens. (Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 904, gesetze-im-internet.de)

26. Welche drei Eigenschaften muss ein Angriff aufweisen, damit eine Notwehrlage nach § 32 StGB vorliegt?

  1. Er muss gegenwärtig, rechtswidrig und auf ein Rechtsgut von sich oder einem anderen gerichtet sein
  2. Er muss vorsätzlich, gefährlich und körperlich sein
  3. Er muss angekündigt, schriftlich und wiederholt erfolgen
  4. Er muss heimlich, nächtlich und bewaffnet sein

Nach § 32 Abs. 2 StGB muss der Angriff gegenwärtig und rechtswidrig sein und sich gegen ein Rechtsgut von sich selbst oder einem anderen richten. (§ 32 Abs. 2 StGB, gesetze-im-internet.de)

27. Was bedeutet das Merkmal 'gegenwärtig' bei einem Angriff im Sinne der Notwehr?

  1. Der Angriff steht unmittelbar bevor, dauert an oder hält noch an
  2. Der Angriff liegt bereits mehrere Tage zurück
  3. Der Angriff ist für die nächste Woche angekündigt
  4. Der Angriff hat noch gar nicht begonnen und ist nur zu vermuten

Gegenwärtig ist ein Angriff, der unmittelbar bevorsteht, gerade stattfindet oder noch fortdauert; nur dann ist Notwehr nach § 32 StGB zulässig. (§ 32 Abs. 2 StGB, gesetze-im-internet.de)

28. Ein Ladendieb hat bereits mit der Beute das Geschäft verlassen und ist außer Sichtweite. Eine Stunde später erkennt ein Wachmann ihn zufällig auf der Straße. Darf er sich auf Notwehr nach § 32 StGB berufen, um ihn körperlich zu überwältigen?

  1. Nein, weil der Angriff nicht mehr gegenwärtig ist
  2. Ja, weil der Diebstahl rechtswidrig war
  3. Ja, weil Notwehr zeitlich unbegrenzt gilt
  4. Ja, weil der Wachmann ein berechtigtes Interesse hat

Notwehr setzt einen gegenwärtigen Angriff voraus; ist der Angriff beendet, fehlt die Notwehrlage. In Betracht käme allenfalls das Festnahmerecht nach § 127 StPO. (§ 32 Abs. 2 StGB, gesetze-im-internet.de)

29. Wann ist ein Angriff im Sinne des § 32 StGB 'rechtswidrig'?

  1. Wenn er nicht seinerseits durch eine Rechtsnorm gedeckt oder erlaubt ist
  2. Wenn er von einer fremden Person ausgeht
  3. Wenn er nachts erfolgt
  4. Wenn er nur Sachwerte und nicht Personen betrifft

Rechtswidrig ist ein Angriff, der nicht selbst gerechtfertigt ist; gegen einen rechtmäßigen Eingriff (z. B. eine berechtigte Festnahme) gibt es keine Notwehr. (§ 32 Abs. 2 StGB, gesetze-im-internet.de)

30. In welchem Gesetz und Paragraphen ist die strafrechtliche Notwehr geregelt?

  1. § 32 StGB
  2. § 127 StPO
  3. § 904 BGB
  4. § 34a GewO

Die Notwehr ist in § 32 StGB geregelt; wer eine durch Notwehr gebotene Tat begeht, handelt nicht rechtswidrig. (§ 32 StGB, gesetze-im-internet.de)

31. Ein Wachmann sieht, wie ein Besucher gerade auf eine andere Person einschlägt. Auf welche Rechtsgrundlage kann er sich stützen, wenn er zugunsten des Opfers eingreift?

  1. Notwehr (Nothilfe) nach § 32 StGB, weil sich der Wortlaut auf 'sich oder einen anderen' bezieht
  2. Festnahmerecht nach § 127 StPO ausschließlich
  3. Entschuldigender Notstand nach § 35 StGB
  4. Aggressiver Notstand nach § 904 BGB

Die Verteidigung zugunsten eines Dritten (Nothilfe) ergibt sich aus dem Wortlaut 'von sich oder einem anderen' in § 32 Abs. 2 StGB; eine eigene Paragraphennummer gibt es nicht. (§ 32 Abs. 2 StGB, gesetze-im-internet.de)

32. Wie nennt man die Notwehr, die zugunsten einer dritten Person geleistet wird?

  1. Nothilfe
  2. Notstand
  3. Notwehrexzess
  4. Selbsthilfe

Nothilfe ist der Spezialfall der Notwehr zugunsten eines Dritten und stützt sich ebenfalls auf § 32 StGB. (§ 32 Abs. 2 StGB, gesetze-im-internet.de)

33. Ein Angreifer holt mit einer Flasche zum Schlag aus, hat aber noch nicht zugeschlagen. Liegt bereits ein gegenwärtiger Angriff vor, der Notwehr rechtfertigt?

  1. Ja, weil der Angriff unmittelbar bevorsteht und damit gegenwärtig ist
  2. Nein, weil der erste Schlag noch nicht erfolgt ist
  3. Nein, weil noch keine Verletzung eingetreten ist
  4. Ja, aber nur, wenn der Angreifer den Schlag bereits angekündigt hat

Ein Angriff ist bereits gegenwärtig, wenn er unmittelbar bevorsteht; man muss den ersten Schlag nicht abwarten, um sich verteidigen zu dürfen. (§ 32 Abs. 2 StGB, gesetze-im-internet.de)

34. Was bedeutet das Merkmal 'erforderlich' bei der Notwehrhandlung nach § 32 StGB?

  1. Die Verteidigung muss das mildeste Mittel sein, das den Angriff sicher und sofort beendet
  2. Die Verteidigung muss immer mit der Polizei abgestimmt sein
  3. Die Verteidigung muss schriftlich angekündigt werden
  4. Die Verteidigung muss schwächer als der Angriff ausfallen

Erforderlich ist die Verteidigung, die zur sofortigen und endgültigen Abwehr des Angriffs geeignet ist und unter mehreren gleich wirksamen Mitteln das mildeste darstellt. (§ 32 Abs. 2 StGB, gesetze-im-internet.de)

35. Welche Rechtsfolge hat eine durch Notwehr gebotene Tat nach § 32 Abs. 1 StGB?

  1. Sie ist nicht rechtswidrig (Rechtfertigungsgrund)
  2. Sie ist rechtswidrig, aber entschuldigt
  3. Sie wird milder bestraft
  4. Sie ist strafbar, aber zivilrechtlich folgenlos

Notwehr ist ein Rechtfertigungsgrund; wer in Notwehr handelt, handelt nach § 32 Abs. 1 StGB nicht rechtswidrig. (§ 32 Abs. 1 StGB, gesetze-im-internet.de)

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