Test34a

📝 Bürgerliches Recht – Vertrag, Schuld und Haftung

Bürgerliches Recht – Vertrag, Schuld und Haftung

Voraussetzung jeden Vertragsschlusses ist die Geschäftsfähigkeit. Wer das siebente Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist geschäftsunfähig; seine Willenserklärungen sind nichtig (§ 104 BGB). Geschäftsunfähig ist auch, wer sich in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden, nicht nur vorübergehenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befindet. Minderjährige zwischen 7 und unter 18 Jahren sind beschränkt geschäftsfähig (§ 106 BGB); volle Geschäftsfähigkeit tritt mit Vollendung des 18. Lebensjahres (Volljährigkeit, § 2 BGB) ein.

Ein Vertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande: Antrag (Angebot) und Annahme. Wer einem anderen einen Vertrag anträgt, ist an den Antrag gebunden, sofern er die Gebundenheit nicht ausgeschlossen hat (§ 145 BGB). Aus dem Vertrag entstehen typische Pflichten – beim Kaufvertrag etwa Übergabe und Eigentumsverschaffung gegen Kaufpreiszahlung und Abnahme (§ 433 BGB).

Der Bewachungsvertrag ist regelmäßig ein Dienstvertrag (§ 611 BGB): Geschuldet wird die Tätigkeit (Bewachung), nicht ein bestimmter Erfolg. Beim Werkvertrag (§ 631 BGB) dagegen schuldet der Unternehmer einen konkreten Erfolg – dies grenzt beide Vertragstypen ab.

Bei Leistungsstörungen haftet der Schuldner: Verletzt er eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis, kann der Gläubiger Schadensersatz verlangen, es sei denn, der Schuldner hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten (§ 280 Abs. 1 BGB). Zu vertreten sind grundsätzlich Vorsatz und Fahrlässigkeit; fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt (§ 276 BGB). Die Haftung wegen Vorsatzes kann nicht im Voraus erlassen werden.

Der Schadensersatz erfolgt grundsätzlich durch Naturalrestitution: Herzustellen ist der Zustand, der ohne das schädigende Ereignis bestünde (§ 249 Abs. 1 BGB). Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstand und der Gläubiger Kenntnis erlangte (§§ 195, 199 BGB).

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Beispielfragen (35)

1. Ab welchem vollendeten Lebensjahr ist eine natürliche Person nach dem BGB voll geschäftsfähig?

  1. Mit Vollendung des 16. Lebensjahres
  2. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres
  3. Mit Vollendung des 14. Lebensjahres
  4. Mit Vollendung des 21. Lebensjahres

Die volle Geschäftsfähigkeit tritt mit der Volljährigkeit, also mit Vollendung des 18. Lebensjahres, ein. (§ 2 BGB i. V. m. § 106 BGB)

2. Bis zu welchem Alter ist ein Kind nach § 104 BGB geschäftsunfähig?

  1. Bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres
  2. Bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres
  3. Bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres
  4. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres

Wer das 7. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist geschäftsunfähig; seine Willenserklärungen sind nichtig. (§ 104 Nr. 1 BGB)

3. In welchem Altersbereich ist ein Minderjähriger nach dem BGB in der Geschäftsfähigkeit beschränkt (beschränkt geschäftsfähig)?

  1. Von 7 bis unter 18 Jahren
  2. Von 7 bis unter 14 Jahren
  3. Von 14 bis unter 18 Jahren
  4. Von 10 bis unter 16 Jahren

Ein Minderjähriger, der das 7. Lebensjahr vollendet hat, ist bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres beschränkt geschäftsfähig. (§ 106 BGB i. V. m. § 2 BGB)

4. Welche Rechtsfolge hat die Willenserklärung eines Geschäftsunfähigen (z. B. eines 5-jährigen Kindes)?

  1. Sie ist nichtig
  2. Sie ist schwebend unwirksam, bis die Eltern zustimmen
  3. Sie ist voll wirksam
  4. Sie ist anfechtbar

Die Willenserklärung eines Geschäftsunfähigen ist nach § 105 BGB nichtig und entfaltet von vornherein keine Rechtswirkung. (§ 105 Abs. 1 BGB i. V. m. § 104 BGB)

5. Ein 15-Jähriger schließt ohne Wissen seiner Eltern einen Kaufvertrag über ein teures Smartphone ab. Wie ist dieser Vertrag rechtlich einzuordnen?

  1. Er ist schwebend unwirksam und wird erst durch Genehmigung der Eltern wirksam
  2. Er ist sofort voll wirksam, da der Jugendliche bereits 15 ist
  3. Er ist nichtig, weil der Jugendliche geschäftsunfähig ist
  4. Er ist anfechtbar, aber bis zur Anfechtung voll wirksam

Ein beschränkt Geschäftsfähiger bedarf für nicht lediglich vorteilhafte Geschäfte der Zustimmung der gesetzlichen Vertreter; ohne Einwilligung ist der Vertrag bis zur Genehmigung schwebend unwirksam. (§ 106 i. V. m. §§ 107, 108 BGB)

6. Wodurch kommt ein Vertrag nach dem BGB grundsätzlich zustande?

  1. Durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen: Antrag (Angebot) und Annahme
  2. Allein durch das Angebot einer Vertragspartei
  3. Nur durch eine schriftliche und notariell beglaubigte Urkunde
  4. Durch die bloße Zahlung des Kaufpreises ohne Erklärung

Ein Vertrag entsteht durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen, nämlich Antrag (Angebot) und Annahme. (§ 145 BGB (Bindung an den Antrag))

7. Als welcher Vertragstyp ist der Bewachungs-/Wachvertrag regelmäßig einzuordnen?

  1. Als Dienstvertrag, bei dem die Tätigkeit und nicht ein bestimmter Erfolg geschuldet wird
  2. Als Werkvertrag, bei dem ein bestimmter Erfolg geschuldet wird
  3. Als Kaufvertrag über eine Sache
  4. Als Mietvertrag über Räumlichkeiten

Der Bewachungsvertrag ist regelmäßig ein Dienstvertrag; geschuldet wird die Bewachungstätigkeit, nicht ein bestimmter Erfolg. (§ 611 BGB (Dienstvertrag))

8. Worin unterscheidet sich der Werkvertrag grundlegend vom Dienstvertrag?

  1. Beim Werkvertrag wird ein bestimmter Erfolg geschuldet, beim Dienstvertrag nur die Tätigkeit
  2. Beim Werkvertrag wird keine Vergütung geschuldet
  3. Beim Dienstvertrag wird stets ein Erfolg geschuldet, beim Werkvertrag nur eine Tätigkeit
  4. Beide Vertragstypen sind rechtlich völlig identisch

Beim Werkvertrag schuldet der Unternehmer die Herstellung eines bestimmten Werkes (Erfolg), beim Dienstvertrag dagegen nur die Tätigkeit. (§ 631 BGB i. V. m. § 611 BGB)

9. Welche Hauptpflichten treffen die Parteien eines Kaufvertrags nach § 433 BGB?

  1. Der Verkäufer muss Sache und Eigentum verschaffen, der Käufer muss den Kaufpreis zahlen und die Sache abnehmen
  2. Der Käufer muss die Sache übergeben, der Verkäufer muss zahlen
  3. Beide Parteien müssen nur den Kaufpreis aushandeln, weitere Pflichten bestehen nicht
  4. Der Verkäufer schuldet einen bestimmten Bewachungserfolg

Der Verkäufer ist zur Übergabe und Eigentumsverschaffung verpflichtet, der Käufer zur Zahlung des Kaufpreises und Abnahme der Sache. (§ 433 BGB (Pflichten beim Kaufvertrag))

10. Welche Person ist nach § 104 BGB ebenfalls geschäftsunfähig, auch wenn sie volljährig ist?

  1. Wer sich in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden, nicht nur vorübergehenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befindet
  2. Wer kurzfristig alkoholisiert ist
  3. Wer eine Fremdsprache nicht beherrscht
  4. Wer arbeitslos ist und kein eigenes Einkommen hat

Geschäftsunfähig ist auch, wer sich in einem dauerhaften, die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befindet. (§ 104 Nr. 2 BGB)

11. Wer ist nach § 823 Abs. 1 BGB zum Schadensersatz verpflichtet?

  1. Wer vorsätzlich oder fahrlässig ein geschütztes Rechtsgut eines anderen widerrechtlich verletzt
  2. Nur wer vorsätzlich handelt, fahrlässiges Handeln löst keine Haftung aus
  3. Nur wer zugleich strafrechtlich verurteilt wird
  4. Ausschließlich der Arbeitgeber des Schädigers

Nach § 823 Abs. 1 BGB haftet, wer Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit, Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen vorsätzlich oder fahrlässig widerrechtlich verletzt.

12. Welche Rechtsgüter werden durch § 823 Abs. 1 BGB ausdrücklich geschützt?

  1. Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit, Eigentum und sonstige Rechte
  2. Ausschließlich das Eigentum an Grundstücken
  3. Nur das Vermögen als solches
  4. Nur die Ehre und der gute Ruf einer Person

§ 823 Abs. 1 BGB schützt ausdrücklich Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit, Eigentum sowie sonstige Rechte eines anderen.

13. Welche beiden Verschuldensformen muss der Schuldner nach § 276 BGB grundsätzlich vertreten?

  1. Vorsatz und Fahrlässigkeit
  2. Nur Vorsatz
  3. Nur grobe Fahrlässigkeit
  4. Nur leichte Fahrlässigkeit

Der Schuldner hat grundsätzlich sowohl Vorsatz als auch Fahrlässigkeit zu vertreten. (§ 276 BGB (Verantwortlichkeit des Schuldners))

14. Wann handelt eine Person nach § 276 BGB fahrlässig?

  1. Wenn sie die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt
  2. Nur wenn sie den Schaden bewusst und gewollt herbeiführt
  3. Nur wenn sie gegen ein Strafgesetz verstößt
  4. Wenn sie überhaupt keinen Schaden verursacht hat

Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. (§ 276 Abs. 2 BGB)

15. Auch wer gegen ein Schutzgesetz verstößt, kann nach § 823 Abs. 2 BGB schadensersatzpflichtig sein. Was bedeutet dies für die Verletzung einer Strafnorm?

  1. Die Verletzung einer Strafnorm kann zugleich einen zivilrechtlichen Schadensersatzanspruch begründen
  2. Strafnormen lösen niemals zivilrechtliche Folgen aus
  3. Ein Schadensersatzanspruch entsteht nur, wenn das Opfer Strafanzeige stellt
  4. Schutzgesetze gelten ausschließlich im öffentlichen Recht

Nach § 823 Abs. 2 BGB kann der Verstoß gegen ein Schutzgesetz, etwa eine Strafnorm, zugleich einen zivilrechtlichen Schadensersatzanspruch begründen.

16. Ein Wachmann beschädigt bei einer rechtmäßig nicht gedeckten Handlung fahrlässig das geparkte Auto eines Dritten. Welche zivilrechtliche Folge tritt grundsätzlich ein?

  1. Er ist dem Eigentümer nach § 823 Abs. 1 BGB zum Schadensersatz verpflichtet
  2. Es entsteht keine Haftung, weil es sich nur um eine Sache handelt
  3. Eine Haftung besteht nur bei vorsätzlichem Handeln
  4. Der Dritte muss den Schaden selbst tragen, da er sein Auto dort geparkt hat

Die fahrlässige, widerrechtliche Beschädigung fremden Eigentums begründet einen Schadensersatzanspruch nach § 823 Abs. 1 BGB.

17. Was besagt der Grundsatz der Naturalrestitution nach § 249 Abs. 1 BGB?

  1. Es ist der Zustand herzustellen, der ohne das schädigende Ereignis bestehen würde
  2. Der Schädiger schuldet stets nur eine pauschale Geldstrafe an den Staat
  3. Der Geschädigte muss den Schaden immer selbst beheben
  4. Es darf grundsätzlich kein Schadensersatz geleistet werden

Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand wiederherzustellen, der ohne das schädigende Ereignis bestehen würde (Naturalrestitution). (§ 249 Abs. 1 BGB)

18. Ein angestellter Wachmann fügt einem Dritten in Ausübung seiner Verrichtung widerrechtlich einen Schaden zu. Unter welcher Voraussetzung kann sich der Arbeitgeber (Geschäftsherr) nach § 831 BGB von der Haftung befreien?

  1. Wenn er bei Auswahl und Leitung des Wachmanns die erforderliche Sorgfalt beachtet hat
  2. Wenn der Wachmann volljährig und geschäftsfähig ist
  3. Wenn der Schaden weniger als 1.000 Euro beträgt
  4. Wenn der Dritte keine Strafanzeige erstattet hat

Der Geschäftsherr kann sich exkulpieren, wenn er bei Auswahl und Leitung des Verrichtungsgehilfen die erforderliche Sorgfalt beachtet hat. (§ 831 Abs. 1 BGB (Haftung für den Verrichtungsgehilfen))

19. Wer wird in § 831 BGB als 'Verrichtungsgehilfe' bezeichnet?

  1. Eine Person, die von einem anderen (Geschäftsherrn) zu einer Verrichtung bestellt wird
  2. Der gesetzliche Vertreter eines Minderjährigen
  3. Jeder geschädigte Dritte
  4. Der Geschäftsherr selbst

Verrichtungsgehilfe ist, wer von einem anderen zu einer Verrichtung bestellt wird und dabei dessen Weisungen unterliegt. (§ 831 Abs. 1 BGB)

20. Welche Aussage zur vertraglichen Haftung nach § 280 Abs. 1 BGB ist zutreffend?

  1. Der Gläubiger kann Schadensersatz verlangen, sofern der Schuldner die Pflichtverletzung zu vertreten hat
  2. Schadensersatz ist auch dann zu leisten, wenn der Schuldner die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat
  3. Eine Pflichtverletzung aus einem Vertrag löst niemals Schadensersatz aus
  4. Der Schadensersatz richtet sich allein nach dem Strafrecht

Bei Verletzung einer Pflicht aus dem Schuldverhältnis kann Schadensersatz verlangt werden; dies gilt jedoch nicht, wenn der Schuldner die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. (§ 280 Abs. 1 BGB)

21. Wie lange beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist für zivilrechtliche Ansprüche nach § 195 BGB?

  1. Drei Jahre
  2. Ein Jahr
  3. Fünf Jahre
  4. Zehn Jahre

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre und beginnt grundsätzlich mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger Kenntnis erlangt hat. (§ 195 BGB i. V. m. § 199 BGB)

22. Welche Folge kann ein Mitverschulden des Geschädigten nach § 254 BGB für seinen Schadensersatzanspruch haben?

  1. Der Anspruch kann gemindert werden oder ganz entfallen
  2. Der Anspruch verdoppelt sich automatisch
  3. Das Mitverschulden ist für den Anspruch völlig bedeutungslos
  4. Der Geschädigte muss in jedem Fall die Hälfte der Kosten dem Schädiger erstatten

Hat ein Verschulden des Geschädigten bei der Schadensentstehung mitgewirkt, so kann der Ersatzanspruch gemindert werden oder ganz entfallen. (§ 254 Abs. 1 BGB (Mitverschulden))

23. Wovon hängt nach § 254 Abs. 1 BGB der Umfang des Schadensersatzes bei Mitverschulden insbesondere ab?

  1. Davon, inwieweit der Schaden von dem einen oder anderen Teil verursacht wurde
  2. Allein vom Einkommen des Schädigers
  3. Ausschließlich von der Höhe des entstandenen Sachschadens
  4. Allein davon, ob der Geschädigte versichert ist

Verpflichtung und Umfang des Ersatzes hängen davon ab, inwieweit der Schaden überwiegend von dem einen oder dem anderen Teil verursacht wurde. (§ 254 Abs. 1 BGB)

24. Ein Kunde stürzt auf einem vom Wachdienst zu sichernden Gelände, war dabei aber selbst grob unaufmerksam und ignorierte deutliche Absperrungen. Wie wirkt sich dieses Verhalten auf seinen Schadensersatzanspruch aus?

  1. Sein eigenes Mitverschulden kann den Anspruch mindern oder entfallen lassen
  2. Sein eigenes Verhalten bleibt für den Anspruch ohne jede Bedeutung
  3. Der Anspruch erhöht sich, weil er verletzt wurde
  4. Der Wachdienst haftet stets allein und in voller Höhe

Da ein eigenes Verschulden des Geschädigten mitgewirkt hat, kann der Ersatzanspruch nach § 254 BGB gemindert werden oder ganz entfallen. (§ 254 Abs. 1 BGB)

25. Welche Haftung kann dem Schuldner nach § 276 BGB nicht im Voraus durch Vereinbarung erlassen (ausgeschlossen) werden?

  1. Die Haftung wegen Vorsatzes
  2. Die Haftung wegen leichter Fahrlässigkeit
  3. Jede Form der vertraglichen Haftung
  4. Die Haftung für reine Sachschäden

Die Haftung wegen Vorsatzes kann dem Schuldner nicht im Voraus erlassen werden; ein solcher Haftungsausschluss ist unwirksam. (§ 276 Abs. 3 BGB)

26. In einem Bewachungsvertrag soll eine Klausel jede Haftung des Wachunternehmens auch für vorsätzliche Pflichtverletzungen im Voraus ausschließen. Wie ist diese Klausel zu beurteilen?

  1. Sie ist unwirksam, da die Haftung für Vorsatz nicht im Voraus erlassen werden kann
  2. Sie ist uneingeschränkt wirksam, wenn beide Seiten unterschreiben
  3. Sie ist wirksam, solange der Schaden gering ist
  4. Sie ist nur bei Verträgen mit Verbrauchern wirksam

Ein vorab vereinbarter Ausschluss der Haftung für Vorsatz ist nach § 276 Abs. 3 BGB unwirksam.

27. Was bedeutet der Begriff 'Mitverschulden' im Sinne des § 254 BGB?

  1. Ein Verschulden des Geschädigten hat bei der Entstehung des Schadens mitgewirkt
  2. Der Schädiger hat gemeinsam mit einem Dritten gehandelt
  3. Der Geschädigte hat den Schaden allein verursacht und trägt ihn vollständig
  4. Mehrere Versicherungen teilen sich die Schadensregulierung

Mitverschulden liegt vor, wenn ein eigenes Verschulden des Geschädigten bei der Entstehung des Schadens mitgewirkt hat. (§ 254 Abs. 1 BGB)

28. Durch welche zwei Erklärungen kommt ein Vertrag grundsätzlich zustande?

  1. Durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen: Antrag (Angebot) und Annahme
  2. Durch eine einzige schriftliche Erklärung einer Partei
  3. Durch die Zahlung des Kaufpreises allein
  4. Durch die behördliche Genehmigung des Vertrags

Ein Vertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande, nämlich Antrag (Angebot) und Annahme. (§ 145 BGB (Bindung an den Antrag))

29. Was bedeutet die Bindung an den Antrag nach dem BGB?

  1. Wer einem anderen einen Vertrag anträgt, ist an seinen Antrag gebunden, sofern er die Gebundenheit nicht ausgeschlossen hat
  2. Der Antrag kann jederzeit ohne Folgen widerrufen werden
  3. Der Antrag wird erst durch notarielle Beurkundung verbindlich
  4. Ein Antrag bindet nur, wenn er mündlich erfolgt ist

Wer einem anderen die Schließung eines Vertrags anträgt, ist an den Antrag gebunden, es sei denn, er hat die Gebundenheit ausgeschlossen. (§ 145 BGB (Bindung an den Antrag))

30. Ein Auftraggeber unterbreitet einem Sicherheitsunternehmen ein konkretes Angebot zur Bewachung eines Objekts. Wann ist der Bewachungsvertrag geschlossen?

  1. Sobald das Sicherheitsunternehmen das Angebot annimmt (übereinstimmende Willenserklärungen)
  2. Bereits mit dem Zugang des Angebots beim Sicherheitsunternehmen
  3. Erst wenn der erste Wachdienst tatsächlich geleistet wurde
  4. Erst mit Ausstellung der ersten Rechnung

Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots zustande, also durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen (Antrag und Annahme). (§ 145 BGB i. V. m. allgemeinem Vertragsrecht)

31. Um welchen Vertragstyp handelt es sich beim Bewachungs-/Wachvertrag regelmäßig?

  1. Um einen Dienstvertrag, bei dem die Tätigkeit (Bewachung) und kein bestimmter Erfolg geschuldet wird
  2. Um einen Werkvertrag, bei dem ein bestimmter Erfolg geschuldet wird
  3. Um einen Kaufvertrag über Sicherheitsleistungen
  4. Um einen Mietvertrag über Wachpersonal

Der Bewachungsvertrag ist regelmäßig ein Dienstvertrag; geschuldet wird die Tätigkeit (Bewachung), nicht ein bestimmter Erfolg. (§ 611 BGB (Vertragstypische Pflichten beim Dienstvertrag))

32. Worin unterscheidet sich der Werkvertrag vom Dienstvertrag?

  1. Beim Werkvertrag wird ein bestimmter Erfolg geschuldet, beim Dienstvertrag nur die Tätigkeit
  2. Beim Werkvertrag wird keine Vergütung geschuldet, beim Dienstvertrag schon
  3. Beim Werkvertrag wird nur die Tätigkeit geschuldet, beim Dienstvertrag ein Erfolg
  4. Es besteht kein rechtlicher Unterschied zwischen beiden Vertragstypen

Beim Werkvertrag schuldet der Unternehmer die Herstellung des versprochenen Werkes (Erfolg), beim Dienstvertrag wird nur die Tätigkeit geschuldet. (§ 631 BGB i. V. m. § 611 BGB)

33. Welche Hauptpflichten entstehen beim Kaufvertrag?

  1. Der Verkäufer muss die Sache übergeben und das Eigentum verschaffen, der Käufer den Kaufpreis zahlen und die Sache abnehmen
  2. Nur der Verkäufer hat Pflichten; der Käufer hat keine
  3. Der Käufer muss die Sache herstellen, der Verkäufer sie bezahlen
  4. Beide Parteien müssen ausschließlich den Kaufpreis zahlen

Beim Kaufvertrag muss der Verkäufer die Sache übergeben und das Eigentum verschaffen, der Käufer muss den Kaufpreis zahlen und die Sache abnehmen. (§ 433 BGB (Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag))

34. Ein 6-jähriges Kind "kauft" im Geschäft eine Ware. Wie ist diese Willenserklärung rechtlich zu beurteilen?

  1. Sie ist nichtig, da ein Kind unter 7 Jahren geschäftsunfähig ist
  2. Sie ist voll wirksam, da jeder Verträge schließen darf
  3. Sie ist schwebend unwirksam bis zur Zustimmung der Eltern
  4. Sie ist nur dann wirksam, wenn die Ware teuer ist

Wer das siebente Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist geschäftsunfähig; seine Willenserklärungen sind nichtig. (§ 104 BGB (Geschäftsunfähigkeit))

35. Ab welchem Alter ist ein Minderjähriger nach dem BGB beschränkt geschäftsfähig?

  1. Mit Vollendung des 7. Lebensjahres bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
  2. Erst mit Vollendung des 14. Lebensjahres
  3. Bereits ab der Geburt
  4. Erst mit Vollendung des 16. Lebensjahres

Ein Minderjähriger, der das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist beschränkt geschäftsfähig; volle Geschäftsfähigkeit tritt mit Vollendung des 18. Lebensjahres ein. (§ 106 BGB i. V. m. § 2 BGB)

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