Voraussetzung jeden Vertragsschlusses ist die Geschäftsfähigkeit. Wer das siebente Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist geschäftsunfähig; seine Willenserklärungen sind nichtig (§ 104 BGB). Geschäftsunfähig ist auch, wer sich in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden, nicht nur vorübergehenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befindet. Minderjährige zwischen 7 und unter 18 Jahren sind beschränkt geschäftsfähig (§ 106 BGB); volle Geschäftsfähigkeit tritt mit Vollendung des 18. Lebensjahres (Volljährigkeit, § 2 BGB) ein.
Ein Vertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande: Antrag (Angebot) und Annahme. Wer einem anderen einen Vertrag anträgt, ist an den Antrag gebunden, sofern er die Gebundenheit nicht ausgeschlossen hat (§ 145 BGB). Aus dem Vertrag entstehen typische Pflichten – beim Kaufvertrag etwa Übergabe und Eigentumsverschaffung gegen Kaufpreiszahlung und Abnahme (§ 433 BGB).
Der Bewachungsvertrag ist regelmäßig ein Dienstvertrag (§ 611 BGB): Geschuldet wird die Tätigkeit (Bewachung), nicht ein bestimmter Erfolg. Beim Werkvertrag (§ 631 BGB) dagegen schuldet der Unternehmer einen konkreten Erfolg – dies grenzt beide Vertragstypen ab.
Bei Leistungsstörungen haftet der Schuldner: Verletzt er eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis, kann der Gläubiger Schadensersatz verlangen, es sei denn, der Schuldner hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten (§ 280 Abs. 1 BGB). Zu vertreten sind grundsätzlich Vorsatz und Fahrlässigkeit; fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt (§ 276 BGB). Die Haftung wegen Vorsatzes kann nicht im Voraus erlassen werden.
Der Schadensersatz erfolgt grundsätzlich durch Naturalrestitution: Herzustellen ist der Zustand, der ohne das schädigende Ereignis bestünde (§ 249 Abs. 1 BGB). Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstand und der Gläubiger Kenntnis erlangte (§§ 195, 199 BGB).
1. Ab welchem vollendeten Lebensjahr ist eine natürliche Person nach dem BGB voll geschäftsfähig?
Die volle Geschäftsfähigkeit tritt mit der Volljährigkeit, also mit Vollendung des 18. Lebensjahres, ein. (§ 2 BGB i. V. m. § 106 BGB)
2. Bis zu welchem Alter ist ein Kind nach § 104 BGB geschäftsunfähig?
Wer das 7. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist geschäftsunfähig; seine Willenserklärungen sind nichtig. (§ 104 Nr. 1 BGB)
3. In welchem Altersbereich ist ein Minderjähriger nach dem BGB in der Geschäftsfähigkeit beschränkt (beschränkt geschäftsfähig)?
Ein Minderjähriger, der das 7. Lebensjahr vollendet hat, ist bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres beschränkt geschäftsfähig. (§ 106 BGB i. V. m. § 2 BGB)
4. Welche Rechtsfolge hat die Willenserklärung eines Geschäftsunfähigen (z. B. eines 5-jährigen Kindes)?
Die Willenserklärung eines Geschäftsunfähigen ist nach § 105 BGB nichtig und entfaltet von vornherein keine Rechtswirkung. (§ 105 Abs. 1 BGB i. V. m. § 104 BGB)
5. Ein 15-Jähriger schließt ohne Wissen seiner Eltern einen Kaufvertrag über ein teures Smartphone ab. Wie ist dieser Vertrag rechtlich einzuordnen?
Ein beschränkt Geschäftsfähiger bedarf für nicht lediglich vorteilhafte Geschäfte der Zustimmung der gesetzlichen Vertreter; ohne Einwilligung ist der Vertrag bis zur Genehmigung schwebend unwirksam. (§ 106 i. V. m. §§ 107, 108 BGB)
6. Wodurch kommt ein Vertrag nach dem BGB grundsätzlich zustande?
Ein Vertrag entsteht durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen, nämlich Antrag (Angebot) und Annahme. (§ 145 BGB (Bindung an den Antrag))
7. Als welcher Vertragstyp ist der Bewachungs-/Wachvertrag regelmäßig einzuordnen?
Der Bewachungsvertrag ist regelmäßig ein Dienstvertrag; geschuldet wird die Bewachungstätigkeit, nicht ein bestimmter Erfolg. (§ 611 BGB (Dienstvertrag))
8. Worin unterscheidet sich der Werkvertrag grundlegend vom Dienstvertrag?
Beim Werkvertrag schuldet der Unternehmer die Herstellung eines bestimmten Werkes (Erfolg), beim Dienstvertrag dagegen nur die Tätigkeit. (§ 631 BGB i. V. m. § 611 BGB)
9. Welche Hauptpflichten treffen die Parteien eines Kaufvertrags nach § 433 BGB?
Der Verkäufer ist zur Übergabe und Eigentumsverschaffung verpflichtet, der Käufer zur Zahlung des Kaufpreises und Abnahme der Sache. (§ 433 BGB (Pflichten beim Kaufvertrag))
10. Welche Person ist nach § 104 BGB ebenfalls geschäftsunfähig, auch wenn sie volljährig ist?
Geschäftsunfähig ist auch, wer sich in einem dauerhaften, die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befindet. (§ 104 Nr. 2 BGB)
11. Wer ist nach § 823 Abs. 1 BGB zum Schadensersatz verpflichtet?
Nach § 823 Abs. 1 BGB haftet, wer Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit, Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen vorsätzlich oder fahrlässig widerrechtlich verletzt.
12. Welche Rechtsgüter werden durch § 823 Abs. 1 BGB ausdrücklich geschützt?
§ 823 Abs. 1 BGB schützt ausdrücklich Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit, Eigentum sowie sonstige Rechte eines anderen.
13. Welche beiden Verschuldensformen muss der Schuldner nach § 276 BGB grundsätzlich vertreten?
Der Schuldner hat grundsätzlich sowohl Vorsatz als auch Fahrlässigkeit zu vertreten. (§ 276 BGB (Verantwortlichkeit des Schuldners))
14. Wann handelt eine Person nach § 276 BGB fahrlässig?
Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. (§ 276 Abs. 2 BGB)
15. Auch wer gegen ein Schutzgesetz verstößt, kann nach § 823 Abs. 2 BGB schadensersatzpflichtig sein. Was bedeutet dies für die Verletzung einer Strafnorm?
Nach § 823 Abs. 2 BGB kann der Verstoß gegen ein Schutzgesetz, etwa eine Strafnorm, zugleich einen zivilrechtlichen Schadensersatzanspruch begründen.
16. Ein Wachmann beschädigt bei einer rechtmäßig nicht gedeckten Handlung fahrlässig das geparkte Auto eines Dritten. Welche zivilrechtliche Folge tritt grundsätzlich ein?
Die fahrlässige, widerrechtliche Beschädigung fremden Eigentums begründet einen Schadensersatzanspruch nach § 823 Abs. 1 BGB.
17. Was besagt der Grundsatz der Naturalrestitution nach § 249 Abs. 1 BGB?
Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand wiederherzustellen, der ohne das schädigende Ereignis bestehen würde (Naturalrestitution). (§ 249 Abs. 1 BGB)
18. Ein angestellter Wachmann fügt einem Dritten in Ausübung seiner Verrichtung widerrechtlich einen Schaden zu. Unter welcher Voraussetzung kann sich der Arbeitgeber (Geschäftsherr) nach § 831 BGB von der Haftung befreien?
Der Geschäftsherr kann sich exkulpieren, wenn er bei Auswahl und Leitung des Verrichtungsgehilfen die erforderliche Sorgfalt beachtet hat. (§ 831 Abs. 1 BGB (Haftung für den Verrichtungsgehilfen))
19. Wer wird in § 831 BGB als 'Verrichtungsgehilfe' bezeichnet?
Verrichtungsgehilfe ist, wer von einem anderen zu einer Verrichtung bestellt wird und dabei dessen Weisungen unterliegt. (§ 831 Abs. 1 BGB)
20. Welche Aussage zur vertraglichen Haftung nach § 280 Abs. 1 BGB ist zutreffend?
Bei Verletzung einer Pflicht aus dem Schuldverhältnis kann Schadensersatz verlangt werden; dies gilt jedoch nicht, wenn der Schuldner die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. (§ 280 Abs. 1 BGB)
21. Wie lange beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist für zivilrechtliche Ansprüche nach § 195 BGB?
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre und beginnt grundsätzlich mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger Kenntnis erlangt hat. (§ 195 BGB i. V. m. § 199 BGB)
22. Welche Folge kann ein Mitverschulden des Geschädigten nach § 254 BGB für seinen Schadensersatzanspruch haben?
Hat ein Verschulden des Geschädigten bei der Schadensentstehung mitgewirkt, so kann der Ersatzanspruch gemindert werden oder ganz entfallen. (§ 254 Abs. 1 BGB (Mitverschulden))
23. Wovon hängt nach § 254 Abs. 1 BGB der Umfang des Schadensersatzes bei Mitverschulden insbesondere ab?
Verpflichtung und Umfang des Ersatzes hängen davon ab, inwieweit der Schaden überwiegend von dem einen oder dem anderen Teil verursacht wurde. (§ 254 Abs. 1 BGB)
24. Ein Kunde stürzt auf einem vom Wachdienst zu sichernden Gelände, war dabei aber selbst grob unaufmerksam und ignorierte deutliche Absperrungen. Wie wirkt sich dieses Verhalten auf seinen Schadensersatzanspruch aus?
Da ein eigenes Verschulden des Geschädigten mitgewirkt hat, kann der Ersatzanspruch nach § 254 BGB gemindert werden oder ganz entfallen. (§ 254 Abs. 1 BGB)
25. Welche Haftung kann dem Schuldner nach § 276 BGB nicht im Voraus durch Vereinbarung erlassen (ausgeschlossen) werden?
Die Haftung wegen Vorsatzes kann dem Schuldner nicht im Voraus erlassen werden; ein solcher Haftungsausschluss ist unwirksam. (§ 276 Abs. 3 BGB)
26. In einem Bewachungsvertrag soll eine Klausel jede Haftung des Wachunternehmens auch für vorsätzliche Pflichtverletzungen im Voraus ausschließen. Wie ist diese Klausel zu beurteilen?
Ein vorab vereinbarter Ausschluss der Haftung für Vorsatz ist nach § 276 Abs. 3 BGB unwirksam.
27. Was bedeutet der Begriff 'Mitverschulden' im Sinne des § 254 BGB?
Mitverschulden liegt vor, wenn ein eigenes Verschulden des Geschädigten bei der Entstehung des Schadens mitgewirkt hat. (§ 254 Abs. 1 BGB)
28. Durch welche zwei Erklärungen kommt ein Vertrag grundsätzlich zustande?
Ein Vertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande, nämlich Antrag (Angebot) und Annahme. (§ 145 BGB (Bindung an den Antrag))
29. Was bedeutet die Bindung an den Antrag nach dem BGB?
Wer einem anderen die Schließung eines Vertrags anträgt, ist an den Antrag gebunden, es sei denn, er hat die Gebundenheit ausgeschlossen. (§ 145 BGB (Bindung an den Antrag))
30. Ein Auftraggeber unterbreitet einem Sicherheitsunternehmen ein konkretes Angebot zur Bewachung eines Objekts. Wann ist der Bewachungsvertrag geschlossen?
Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots zustande, also durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen (Antrag und Annahme). (§ 145 BGB i. V. m. allgemeinem Vertragsrecht)
31. Um welchen Vertragstyp handelt es sich beim Bewachungs-/Wachvertrag regelmäßig?
Der Bewachungsvertrag ist regelmäßig ein Dienstvertrag; geschuldet wird die Tätigkeit (Bewachung), nicht ein bestimmter Erfolg. (§ 611 BGB (Vertragstypische Pflichten beim Dienstvertrag))
32. Worin unterscheidet sich der Werkvertrag vom Dienstvertrag?
Beim Werkvertrag schuldet der Unternehmer die Herstellung des versprochenen Werkes (Erfolg), beim Dienstvertrag wird nur die Tätigkeit geschuldet. (§ 631 BGB i. V. m. § 611 BGB)
33. Welche Hauptpflichten entstehen beim Kaufvertrag?
Beim Kaufvertrag muss der Verkäufer die Sache übergeben und das Eigentum verschaffen, der Käufer muss den Kaufpreis zahlen und die Sache abnehmen. (§ 433 BGB (Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag))
34. Ein 6-jähriges Kind "kauft" im Geschäft eine Ware. Wie ist diese Willenserklärung rechtlich zu beurteilen?
Wer das siebente Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist geschäftsunfähig; seine Willenserklärungen sind nichtig. (§ 104 BGB (Geschäftsunfähigkeit))
35. Ab welchem Alter ist ein Minderjähriger nach dem BGB beschränkt geschäftsfähig?
Ein Minderjähriger, der das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist beschränkt geschäftsfähig; volle Geschäftsfähigkeit tritt mit Vollendung des 18. Lebensjahres ein. (§ 106 BGB i. V. m. § 2 BGB)